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LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09 |
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Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 17.06.2009 - S 22 AS 817/08
- LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R
Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen …
Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09
Der Widerspruch des Klägers durch Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 9. Juni 2008 gegen den hier streitigen Bescheid wegen der Fahrtkosten blieb erfolglos; dabei führte der Beklagte im Widerspruchsbescheid vom 2. September 2008 insbesondere aus, das Bundessozialgericht habe bereits in seinem Urteil vom 7. November 2006 (B 7b AS 14/06 R) entschieden, dass die Kosten des Umgangsrechts, insbesondere Fahrtkosten, nicht zu nach dem SGB II zu erbringenden Leistungen führten; sowohl eine Regelsatzerhöhung sei nach § 3 Abs. 3 SGB II ausgeschlossen als auch die darlehensweise Erbringung von Leistungen nach § 23 Abs. 1 SGB II, da es sich bei den Kosten des Umgangsrechts um regelmäßig wiederkehrende Bedarfe handele.§ 23 SGB II sei als Anspruchsgrundlage nicht einschlägig, weil kein einmaliger, durch ein Darlehen abwendbarer Sonderbedarf vorliege, sondern ein zusätzlicher Dauerbedarf (Hinweis auf BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R).
Auch das BSG ist in seiner grundlegenden Entscheidung zum hiesigen Fragenkreis vom 7. November 2006 (B 7b AS 14/06 R) offenbar davon ausgegangen, dass es sich um unterschiedliche Ansprüche handelt, (jedenfalls) wenn es sich bei den beiden Trägern um zwei unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen Funktionen ohne einheitliche gemeinsame vorgesetzte Behörde handelt.
Im Rahmen der temporären Bedarfsgemeinschaft, die das BSG gerade dazu entwickelt hat, für die in der Umgangssituation entstehenden Aufwendungen eine Leistungsberechtigung nach dem SGB II zu ermöglichen, hat dies zur Folge, dass die Ansprüche auf die Lebenshaltungskosten dem Kind, nicht aber dem umgangsberechtigten Elternteil zugewiesen sind (BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R).
- LSG Bayern, 20.07.2009 - L 7 AS 344/09
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der …
Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09
Die Gewährung von Leistungen wegen der Lebenshaltungskosten des Sohnes während des Aufenthaltes bei dem Kläger beschied er anschließend mit Bescheid vom 26. Mai 2008 negativ; dies ist Gegenstand des Verfahrens L 7 AS 344/09.Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten zum hiesigen Verfahren wie zu den Parallelverfahren L 7 AS 344/09, L 9 AS 345/09 und L 9 AS 347/09 sowie der Leistungsakte des Beklagten, die dem Senat vorlagen, Bezug genommen.
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09
Gerade dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung zu den Leistungen nach dem SGB II vom 19. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u.a.) bemängelt; vielmehr sei von Verfassungs wegen die Existenz eines Anspruchs geboten, der es ermögliche, einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zu decken, wie es gerade bei den Kosten des Umgangsrechts der Fall ist. - BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80
Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid - …
Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09
Dabei ist nicht zu prüfen, ob der Kläger möglicherweise einen Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid hat (vgl. BSG, 13.08.1991 - 11 RA 56/80). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem …
Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09
Ein Auftreten für seinen Sohn setzte zudem - nach der bis zum 31. März 2011 geltenden, hier maßgeblichen Rechtslage - die Zustimmung der bzw. die Bevollmächtigung durch die sorgeberechtigte(n) Mutter voraus (vgl. dazu ausführlich LSG NRW, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07), die hier nicht behauptet wird und deren Vorliegen auch sonst nicht ersichtlich ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 251/13 Im Rahmen der temporären Bedarfsgemeinschaft, die das BSG gerade dazu entwickelt hat, für die in der Umgangssituation entstehenden Aufwendungen eine Leistungsberechtigung nach dem SGB II zu ermöglichen, hat dies zur Folge, dass die Ansprüche auf die Lebenshaltungskosten dem Kind, nicht aber dem umgangsberechtigten Elternteil zugewiesen sind (BSG…, Urteil vom 07. November 2006, aaO; Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - L 7 AS 346/09 -, juris Rdnr. 26).