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   LSG Hessen, 22.04.2013 - L 9 U 174/09   

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https://dejure.org/2013,15803
LSG Hessen, 22.04.2013 - L 9 U 174/09 (https://dejure.org/2013,15803)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.04.2013 - L 9 U 174/09 (https://dejure.org/2013,15803)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. April 2013 - L 9 U 174/09 (https://dejure.org/2013,15803)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung - Masseforderung oder einfache Insolvenzforderung - haftungsrechtliche Gleichbehandlung mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - Gründe (BSG-Rechtsprechung) - Übertragbarkeit auf die Regelung des § 55 Abs. 3 Satz 2 InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 751 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.04.2013 - L 9 U 174/09
    Die Gleichstellung der Beitragspflicht von Unternehmern nach § 150 SGB VII mit den im Übrigen aus der Arbeitgeberstellung resultierenden Beitragspflichten bezüglich des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nach §§ 28d und 28e SGB IV und die daraus folgende Anwendbarkeit des § 55 Abs. 3 Satz 2 InsO a.F. auf die streitgegenständlichen Forderungen folgt aus der Rechtsprechung des BSG in seinen Entscheidungen vom 27. Mai 2008 (Az. B 2 U 21/07 R und Az. B 2 U 11/07 R).

    Die Revision war zuzulassen, da die vom Senat in Bezug genommenen Entscheidungen des BSG vom 27. Mai 2008 (Az. B 2 U 21/07 R und Az. B 2 U 11/07 R) die spezifische Fallkonstellation des Haftungssystems im Baugewerbe nach § 28e Abs. 3a - 3f SGB IV betreffen, so dass noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die dortigen Ausführungen auch allgemein auf die insolvenzrechtliche Norm des § 55 Abs. 3 InsO übertragbar sind.

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.04.2013 - L 9 U 174/09
    Die Gleichstellung der Beitragspflicht von Unternehmern nach § 150 SGB VII mit den im Übrigen aus der Arbeitgeberstellung resultierenden Beitragspflichten bezüglich des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nach §§ 28d und 28e SGB IV und die daraus folgende Anwendbarkeit des § 55 Abs. 3 Satz 2 InsO a.F. auf die streitgegenständlichen Forderungen folgt aus der Rechtsprechung des BSG in seinen Entscheidungen vom 27. Mai 2008 (Az. B 2 U 21/07 R und Az. B 2 U 11/07 R).

    Die Revision war zuzulassen, da die vom Senat in Bezug genommenen Entscheidungen des BSG vom 27. Mai 2008 (Az. B 2 U 21/07 R und Az. B 2 U 11/07 R) die spezifische Fallkonstellation des Haftungssystems im Baugewerbe nach § 28e Abs. 3a - 3f SGB IV betreffen, so dass noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die dortigen Ausführungen auch allgemein auf die insolvenzrechtliche Norm des § 55 Abs. 3 InsO übertragbar sind.

  • BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
    Auszug aus LSG Hessen, 22.04.2013 - L 9 U 174/09
    Eine Parteiänderung, die zu einer subjektiven Klagehäufung führt, kann wirksam nicht bedingt erfolgen, weder unter der prozessualen Bedingung, dass der Anspruch der in erster Linie angeführten Partei für unbegründet befunden wird (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 25. September 1972 - II ZR 28/69, MDR 1973, 742), noch unter der Bedingung, dass das Gericht die Zulässigkeit der Klage der ursprünglichen Klägerin als Prozessstandschafterin verneint.
  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 209/03

    Bedingungsfeindlichkeit eines Parteiwechsels auf Klägerseite

    Auszug aus LSG Hessen, 22.04.2013 - L 9 U 174/09
    Ob ein solches besteht, darf, schon um der Rechtsklarheit willen, nicht bis zum Ende des Rechtsstreits in der Schwebe bleiben (BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 209/03; ebenso Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 4 U 944/06).
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Auszug aus LSG Hessen, 22.04.2013 - L 9 U 174/09
    Unabhängig von der Verdichtung und Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses ist dieses nur dann feststellungsfähig, wenn zwischen den Beteiligten ein Meinungsstreit besteht, aus dem heraus sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite fordern zu können (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 78/93).
  • OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 944/06

    Zur Parteifähigkeit einer unselbständigen Sonderkasse eines kommunalen

    Auszug aus LSG Hessen, 22.04.2013 - L 9 U 174/09
    Ob ein solches besteht, darf, schon um der Rechtsklarheit willen, nicht bis zum Ende des Rechtsstreits in der Schwebe bleiben (BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 209/03; ebenso Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 4 U 944/06).
  • BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Beitragsabfindung - starker

    Schließlich spricht das Senatsurteil vom 27.5.2008 zur Beitragshaftung im Baugewerbe (B 2 U 21/07 R - UV-Recht Aktuell 2008, 1162) , auf das sich das Hessische LSG zur Begründung seiner Auslegung des § 55 Abs. 3 Satz 2 InsO stützt (Urteil vom 22.4.2013 - L 9 U 174/09 - UV-Recht Aktuell 2013, 860) , nicht für eine entsprechende Anwendung des § 55 Abs. 3 InsO auf Beitragsforderungen zur Unfallversicherung.
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