Rechtsprechung
   LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4182
LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08 (https://dejure.org/2010,4182)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.06.2010 - L 6 AL 13/08 (https://dejure.org/2010,4182)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - L 6 AL 13/08 (https://dejure.org/2010,4182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer // Zwölf Wochen Sperrfrist nach Kündigung wegen Entzugs der Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt kann Sperrzeit rechtfertigen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Kraftfahrer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie eine privat unternommene Alkoholfahrt zur Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen kann

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer // Zwölf Wochen Sperrfrist nach Kündigung wegen Entzugs der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sperrfrist für arbeitslosen Taxifahrer nach Entlassung wegen Trunkenheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08
    Der Rechsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 6. März 2003, B 11 AL 69/02 R) vermöge die Kammer deshalb nicht zu folgen.

    Sie trägt vor, das Urteil des Sozialgerichts stehe im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den Urteilen vom 25. August 1981 (7 RAr 44/80) und vom 6. März 2003 (B 11 AL 69/02 R).

    Nach der Rechsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 6. März 2003, B 11 AL 69/02 R) kann sich das Recht des Arbeitgebers zur Kündigung zum einen aus einer Vertragsklausel im Arbeitsvertrag und zum anderen aus einer Verletzung von Nebenpflichten (als Schutz- und Erhaltungspflichten) des Arbeitsvertrages ergeben.

    Verschulden ist ggf. zu verneinen im Falle einer Alkoholkrankheit oder einer Rauschtat (BSG vom 6. März 2003, a.a.O).

  • SG Stuttgart, 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08
    Auf den außerdienstlichen Bereich einwirkende Vertragspflichten bedürften einer besonderen Rechtsgrundlage, um zu kündigungsrechtlichen Konsequenzen führen zu können (Hinweis auf Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 18. Juli 2007, S 20 AL 7291/05).

    Soweit das Sozialgericht Stuttgart (Urteil vom 18. Juli 2007, a.a.O.) abweichend von der Rechsprechung des Bundessozialgerichts entschieden hat, die private Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers mit Entzug der Fahrerlaubnis stelle in der Regel kein arbeitsvertragswidriges Verhalten dar, vermag der Senat dem aus den ausgeführten Gründen nicht zu folgen.

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08
    Im Urteil vom 5. Juni 2008 (2 AZR 984/06) hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, es sei allgemein anerkannt, dass der Verlust einer Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer einen personenbedingten Grund zur Kündigung und sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen könne.
  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86

    Kündigung aus wichtigem Grund - Facharbeiter - Weiterbeschäftigung mit

    Auszug aus LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08
    Die in § 144 Abs. 1 S. 1 SGB III a. F. getroffene Sperrzeitregelung beruht auf dem Grundgedanken, dass die Versichertengemeinschaft nicht für Risikofälle einstehen muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat, oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSG, Urteil v. 13. August 1986, Az. 7 RAr 1/86 = SozR 4100 § 119 Nr. 28 m.w.N.).
  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80

    Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den

    Auszug aus LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08
    Sie trägt vor, das Urteil des Sozialgerichts stehe im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den Urteilen vom 25. August 1981 (7 RAr 44/80) und vom 6. März 2003 (B 11 AL 69/02 R).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08
    Diese gesetzliche Regelung entzieht sich grundsätzlich einer generalisierenden Betrachtung; vielmehr ist eine Bewertung der Gesamtumstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002, Az. B 7 AL 136/01 R = SozR 3-4300 § 144 Nr. 12 m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2002 - L 1 AL 134/01

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit bei Arbeitsplatzverlust wegen Entzug der

    Auszug aus LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08
    Dem vermag der Senat jedoch bereits deshalb nicht zu folgen, weil die Berücksichtigung von strafrechtlichen Folgen im Rahmen der Prüfung einer besonderen Härte zu einer arbeitsförderungsrechtlichen Privilegierung strafbewehrten Verhaltens führen würde (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2002, L 1 AL 134/01).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private

    Von einer allein zulässigen personenbedingten, keine Sperrzeit begründenden Kündigung ist dabei nicht auszugehen (ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 22.06.2010 - L 6 AL 13/08).

    Die vom SG angeführten Urteile des Sozialgerichts Stuttgart (Urt. v. 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05 -) und Kassel (Urt. v. 07.12.2007 - S 3 AL 2245/04 -) sind obergerichtlich nicht bestätigt worden (LSG Ba.-Wü., Urt. v. 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07 - unveröffentlicht, und LSG Hessen, Urt. v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08 - veröffentlicht in juris).

    Den Entscheidungsgründen des Urteils vom 05.06.2008 ist zu entnehmen, dass das BAG nur mangels entsprechendem vollständigem Tatsachenvortrages eine verhaltensbedingte Kündigung nicht geprüft hatte; der Schluss, eine private Trunkenheitsfahrt mit Verlust der Fahrerlaubnis rechtfertige nur eine personenbedingte, aber keine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung, kann hieraus nicht gezogen werden (im Ergebnis ebenso Hess. LSG, Urteil vom 22.06.2010, a.a.O.).

  • SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10

    Arbeitslosenversicherung, Sperrzeitfeststellung, Arbeitslosengeldgewährung,

    - L 6 AL 13/08).

    Auch seine Verweise auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung sind keinesfalls eindeutig und hätten grundsätzlich einer differenzierten Betrachtungs- und Darstellungsweise bedurft (s. hierzu etwa u.a. die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 zu BAG v. 05.08.2008 - 2 AZR 984/06; Hessisches LSG v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).

  • LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

    Daraus ergebe sich die - ungeschriebene - Nebenpflicht, (auch im Privatbereich) alles zu unterlassen, was zur Beseitigung dieser Geschäftsgrundlage und also zum Verlust der Fahrerlaubnis führen könne (vgl. Hess. LSG, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; außerdem BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R; BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R; LSG BW, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10).
  • LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 55/08

    Sperrzeit - Berufskraftfahrer - Verkehrsverstoß bei 16 Punkten

    Das Bundessozialgericht hat in der bereits zitierten Rechtsprechung zutreffend herausgearbeitet, dass in Fällen der vorliegenden Art personen- und verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung ineinander übergehen und es deshalb bei feststellbarem arbeitsvertragswidrigen und für die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses ursächlichem, dem Arbeitnehmer anzulastenden Verhalten nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist (vgl. BSG, Urteile vom 6.3.2003 - B 11 AL 69/02 R und vom 15.12.2005, B 7a AL 46/05 R, a.a.O.; ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 22.6.2010 - L 6 AL 13/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.2.2011 - L 8 AL 3458/10, beide in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 12 AL 2319/10
    Ebenso dürfen die mit dem arbeitsvertragswidrigen Verhalten verbundenen strafrechtlichen Folgen (Verurteilung zu einer Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis) bei der Beurteilung der besonderen Härte nicht berücksichtigt werden, weil strafbewehrtes Verhalten arbeitsförderungsrechtlich nicht privilegiert werden darf (vgl. Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2002 - L 1 AL 1341/01 - Hessisches LSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 6 AL 13/08 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 8 AL 3458/10 - (alle juris)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht