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   LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07   

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https://dejure.org/2010,9154
LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07 (https://dejure.org/2010,9154)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.02.2010 - L 3 U 90/07 (https://dejure.org/2010,9154)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - L 3 U 90/07 (https://dejure.org/2010,9154)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 7 SGB 4
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unfallhandlung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses - Kriterien - Handlungstendenz - Nachweis - objektivierbarer Umstand - objektive Beweislast - Eigenbauarbeiten - Miteigentümer - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Eigenbauarbeiten des Miteigentümers und Minderheitsgesellschafter des Anstellungsbetriebes mit verwandtschaftlichen Beziehungen zum Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Eigenbauarbeiten des Miteigentümers und Minderheitsgesellschafter des Anstellungsbetriebes mit verwandtschaftlichen Beziehungen zum Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07
    Wichtigstes Abgrenzungskriterium ist hierbei die sog. Handlungstendenz, wobei Versicherungsschutz dann besteht, wenn die Verrichtung im Einzelfall betrieblichen Zwecken wesentlich zu dienen bestimmt war, wobei sie nicht überwiegend zu dienen bestimmt sein muss, sondern es ausreicht, wenn der Versicherte die Verrichtung auch dann vorgenommen hätte, wenn der private Zweck weggefallen wäre (s. BSG, Urteil vom 5. Mai 1994, Az.: 2 RU 26/93, SozR 3-2200, § 548 Nr. 19; BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 11/04 R, SozR 4-2700, § 8 Nr. 14; BSG, Urteil vom 1. Juli 1997, Az.: 2 RU 36/96, SozR 3-2200, § 548 Nr. 32).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07
    Wichtigstes Abgrenzungskriterium ist hierbei die sog. Handlungstendenz, wobei Versicherungsschutz dann besteht, wenn die Verrichtung im Einzelfall betrieblichen Zwecken wesentlich zu dienen bestimmt war, wobei sie nicht überwiegend zu dienen bestimmt sein muss, sondern es ausreicht, wenn der Versicherte die Verrichtung auch dann vorgenommen hätte, wenn der private Zweck weggefallen wäre (s. BSG, Urteil vom 5. Mai 1994, Az.: 2 RU 26/93, SozR 3-2200, § 548 Nr. 19; BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 11/04 R, SozR 4-2700, § 8 Nr. 14; BSG, Urteil vom 1. Juli 1997, Az.: 2 RU 36/96, SozR 3-2200, § 548 Nr. 32).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07
    Die vom Kläger erbrachten Arbeiten lagen auch noch nicht außerhalb des Umfangs von Tätigkeiten, die aufgrund einer derart engen Familiengemeinschaft vom Kläger als Gefälligkeit erwartet werden konnten (vgl. BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - nicht gewerbsmäßige

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07
    Dass Versicherungsschutz gemäß dieser Norm nicht in Betracht kommt, folgt zum einen daraus, dass der Kläger als (Mit)Eigentümer des Grundstücks bzw. des darauf errichteten Eigenheims das Unternehmerrisiko in Form des unmittelbaren wirtschaftlichen Risikos der darauf verrichteten Bauarbeiten getragen hat, weshalb er mehr als Unternehmer (Mitunternehmer) im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 136 SGB VII) tätig war, der wesentlich auch seine eigenen Angelegenheiten verfolgte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - L 3 U 107/07 - juris), denn als arbeitnehmerähnliche Person.
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05

    Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung: Anspruch gegen einen Architekten

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07
    Dies legt wiederum nahe, dass er diesbezüglich eine innere Einstellung hatte, wie sie typisch für die Besorgung eigener Angelegenheiten ist (sog. Diligentia quam in suis, die nach anerkannten Rechtsgrundsätzen auch einen geringeren Verschuldensmaßstab beinhaltet, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28. März 2007 - 13 U 62/05 - juris) und die eher dafür spricht, auf eine Handlungstendenz in Richtung eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten zu schließen.
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 17/90

    Fehlen betrieblicher Zwecke bei einer unfallbringenden Fahrt -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07
    Vielmehr scheidet der Versicherungsschutz aus, wenn objektive Anhaltspunkte, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrages sprechen, fehlen (s. BSG, Urteil vom 27. Juni 1991, Az.: 2 RU 17/90, veröffentlicht in juris sowie BSG, Urteil vom 29. Januar 1986, Az.: 9 b RU 18/85, SozR 2200, § 539 Nr. 115).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07
    Je enger eine Gemeinschaft ist, umso größer wird regelmäßig der Rahmen sein, innerhalb dessen bestimmte Tätigkeiten ihr Gepräge daraus erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 1993, 2 RU 38/92, in juris).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07
    Nach den Grundsätzen der im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden objektiven Beweislast bzw. materiellen Feststellungslast hat derjenige die Folgen der Nichtfeststellbarkeit einer Tatsache zu tragen, der aus dieser Tatsache ein Recht oder einen Vorteil herleiten will (s. BSGE 6, 70, 72 sowie BSGE 19, 52, 53).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07
    Wichtigstes Abgrenzungskriterium ist hierbei die sog. Handlungstendenz, wobei Versicherungsschutz dann besteht, wenn die Verrichtung im Einzelfall betrieblichen Zwecken wesentlich zu dienen bestimmt war, wobei sie nicht überwiegend zu dienen bestimmt sein muss, sondern es ausreicht, wenn der Versicherte die Verrichtung auch dann vorgenommen hätte, wenn der private Zweck weggefallen wäre (s. BSG, Urteil vom 5. Mai 1994, Az.: 2 RU 26/93, SozR 3-2200, § 548 Nr. 19; BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 11/04 R, SozR 4-2700, § 8 Nr. 14; BSG, Urteil vom 1. Juli 1997, Az.: 2 RU 36/96, SozR 3-2200, § 548 Nr. 32).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden Paragraph bei stationärer Behandlung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07
    Vielmehr scheidet der Versicherungsschutz aus, wenn objektive Anhaltspunkte, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrages sprechen, fehlen (s. BSG, Urteil vom 27. Juni 1991, Az.: 2 RU 17/90, veröffentlicht in juris sowie BSG, Urteil vom 29. Januar 1986, Az.: 9 b RU 18/85, SozR 2200, § 539 Nr. 115).
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

  • BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61

    Zu einem Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

  • LSG Hessen, 31.01.2011 - L 9 U 120/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    25 Die vom Kläger erbrachten Arbeiten lagen noch nicht außerhalb des Umfangs von Tätigkeiten, die aufgrund einer derart engen Familiengemeinschaft vom Kläger als Gefälligkeit erwartet werden konnten (vgl. BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R - juris; vgl. a. Bayerische Landessozialgericht, Urteil vom 17. September 2003, L 17 U 159/01, in juris; s. a. HLSG, Urteil vom 23. Februar 2010 - L 3 U 90/07 - juris).
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