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   LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20   

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LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20 (https://dejure.org/2022,30558)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.02.2022 - L 6 AS 486/20 (https://dejure.org/2022,30558)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - L 6 AS 486/20 (https://dejure.org/2022,30558)
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  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20
    Vielmehr genüge es, wenn die Dauer einer Hilfebedürftigkeit verkürzt bzw. begrenzt oder der Höhe nach verringert werde (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 21).

    Dabei bestimmten die Tatbestände der UnbilligkeitsV abschließend, wann Leistungsberechtigte nach Vollendung des 63. Lebensjahres ausnahmsweise zur Vermeidung von Unbilligkeiten nicht verpflichtet seien, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen (h.M., vgl. etwa BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R; BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Dezember 2014 - L 7 AS 1775/14 - juris Rn. 28).

    Andererseits sei ein Zeitraum von zwei Jahren oder länger zwischen Beginn der vorzeitigen Inanspruchnahme mit Abschlägen nach Vollendung des 63. Lebensjahres bis zur abschlagsfreien Inanspruchnahme aber nicht eine bevorstehende abschlagsfreie Altersrente "in nächster Zukunft" bzw. "alsbald" (BSG, Urteil vom 19.8.2015 - B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 35).

    Auch die der eigenen Antragstellung vorausgehende Aufforderung der Leistungsberechtigten zur Beantragung einer vorrangigen Leistung stehe im Ermessen der Leistungsträger (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 27).

    Nur im Einzelfall könne es zur Abwendung unbilliger Härten erforderlich sein, von der Aufforderung abzusehen (vgl. BSG Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 28 f.).

    Dies rechtfertige sich aber daraus, dass insgesamt ein längerer Rentenbezug erfolge, was nach der Rechtsprechung des BVerfG wie des BSG nicht zu beanstanden sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a - juris; BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Bei der Verpflichtung aus § 12a SGB II handele es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Hat die Anfechtungsklage keinen Erfolg, muss der beigeladene Rentenversicherungsträger über den noch nicht beschiedenen Antrag des Beklagten vom 3. Mai 2017 auf vorzeitige Altersrente entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 13), wenn nicht der Antrag des Beklagten auf vorzeitige Altersrente aus anderen Gründen nicht mehr zu bescheiden ist (dazu unten unter B.).

    Hierauf beruft sich das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 19. August 2015 (B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 45).

    Der Senat folgt dem BSG auch darin, dass diese Heranziehung des Leistungsberechtigten zur Selbsthilfe gegen seinen Willen auch die Grenzen der Angemessenheit wahrt: Denn im Rahmen der hier vorzunehmenden verfassungsrechtlichen Abwägung steht dem Existenzsicherungsanspruch des Einzelnen unter Wahrung seiner Dispositionsfreiheit zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente das Interesse der Allgemeinheit gegenüber, durch steuerfinanzierte Mittel nur dem Hilfebedürftigen zu helfen, der sich mangels zumutbarer Selbsthilfemöglichkeiten nicht zu helfen vermag und deshalb der Hilfe des Existenzsicherungsrechts bedarf (vgl. dazu neben BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, BSGE 119, 271, Rn. 45 ff nochmals BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, BVerfGE 152, 68, Rn. 123 ff.).

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20
    Allein maßgeblich sei die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II, welche durch den grundlegenden Ausschluss von Leistungen nach diesem Buch vollständig beseitigt werde (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R - juris Rn. 19).

    Dabei bestimmten die Tatbestände der UnbilligkeitsV abschließend, wann Leistungsberechtigte nach Vollendung des 63. Lebensjahres ausnahmsweise zur Vermeidung von Unbilligkeiten nicht verpflichtet seien, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen (h.M., vgl. etwa BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R; BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Dezember 2014 - L 7 AS 1775/14 - juris Rn. 28).

    Die Ermessensausübung sei gerichtlich nur eingeschränkt darauf zu prüfen (§ 39 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil [SGB I], § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG), ob Ermessen überhaupt ausgeübt, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden sei (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R - juris Rn. 24).

    Allein die theoretische Möglichkeit, dass die Klägerin aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente auf ergänzende Leistungen nach dem SGB XII angewiesen sein könnte, sei von dem Beklagten nicht besonders zu berücksichtigen gewesen, da die daraus folgenden dauerhaften Rentenabschläge und die damit einhergehenden geringeren Rentenerhöhungen dem Gesetzgeber bekannt gewesen seien und nicht zur Annahme einer außergewöhnlichen Härte führen könnten (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R - juris Rn. 27).

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20
    Insbesondere dürften sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - juris m.w.N.).

    Dies rechtfertige sich aber daraus, dass insgesamt ein längerer Rentenbezug erfolge, was nach der Rechtsprechung des BVerfG wie des BSG nicht zu beanstanden sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a - juris; BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Auch die fehlende Möglichkeit, Rentenanwartschaften nach verpflichtender Rentenantragstellung erhöhen zu können, stellt keinen Verstoß gegen Art. 14 GG dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 ua; Beschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - L 7 AS 1775/14

    Verpflichtung zur Rentenbeantragung; Aufforderung zur Rentenbeantragung als

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20
    Dabei bestimmten die Tatbestände der UnbilligkeitsV abschließend, wann Leistungsberechtigte nach Vollendung des 63. Lebensjahres ausnahmsweise zur Vermeidung von Unbilligkeiten nicht verpflichtet seien, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen (h.M., vgl. etwa BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R; BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Dezember 2014 - L 7 AS 1775/14 - juris Rn. 28).

    Diesem zutreffend beschriebenen Maßstab hält § 12a SGB II aus Sicht des Senats stand (ebenso schon Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Dezember 2014 - L 7 AS 1775/14 - juris Rn. 38-41).

    Im Gegensatz zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, jedenfalls denen, die aus eigenen Beiträgen eines Versicherten resultieren, unterliegen die steuerfinanzierten Leistungen der Grundsicherung nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 12.2010 - 1 BvR 2628/07; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Dezember 2014 - L 7 AS 1775/14 - juris Rn. 41).

  • LSG Sachsen, 17.10.2019 - L 3 AS 330/17
    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20
    Auch das Sächsische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 17. Oktober 2019 (L 3 AS 330/17 - juris Rn. 50, 51) entschieden, dass § 6 UnbilligkeitsV in der neuen, ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung keine Anwendung findet auf Fälle, in denen der Widerspruchsbescheid bis zum 31. Dezember 2016 ergangen ist (ebenso auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. April 2017 - L 5 AS 340/16 B ER - juris Rn. 34), weil die Neuregelung nicht rückwirkend eingeführt wurde.

    Würde der Aufforderungsbescheid aufgehoben, wäre der Beklagte ohne weiteres verpflichtet, den Rentenantrag zurückzunehmen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Oktober 2019 - L 3 AS 330/17- juris Rn. 58).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20
    Hieraus folgt aber nichts für die Verfassungsmäßigkeit des Nachrangprinzips, das in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich gebilligt wird (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 5. November 2016 - 1 BvL 7/16, Rn. 123).

    Der Senat folgt dem BSG auch darin, dass diese Heranziehung des Leistungsberechtigten zur Selbsthilfe gegen seinen Willen auch die Grenzen der Angemessenheit wahrt: Denn im Rahmen der hier vorzunehmenden verfassungsrechtlichen Abwägung steht dem Existenzsicherungsanspruch des Einzelnen unter Wahrung seiner Dispositionsfreiheit zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente das Interesse der Allgemeinheit gegenüber, durch steuerfinanzierte Mittel nur dem Hilfebedürftigen zu helfen, der sich mangels zumutbarer Selbsthilfemöglichkeiten nicht zu helfen vermag und deshalb der Hilfe des Existenzsicherungsrechts bedarf (vgl. dazu neben BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, BSGE 119, 271, Rn. 45 ff nochmals BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, BVerfGE 152, 68, Rn. 123 ff.).

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20
    Maßgeblich sei die UnbilligkeitsV in ihrer ursprünglichen Fassung vom 14. April 2008 (BGBl. I S. 734), da es sich bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung um einen belastenden Verwaltungsakt handele, so dass regelmäßig die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich sei (st. Rspr. des BSG, z.B. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R; BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 19).

    Insbesondere hat das Sozialgericht auch zutreffend auf die UnbilligkeitsV in ihrer ursprünglichen Fassung vom 14. April 2008 (BGBl. I S. 734) abgestellt, da es sich bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, so dass regelmäßig die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich ist (st. Rspr. des BSG, z.B. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R; BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 19).

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20
    Maßgeblich sei die UnbilligkeitsV in ihrer ursprünglichen Fassung vom 14. April 2008 (BGBl. I S. 734), da es sich bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung um einen belastenden Verwaltungsakt handele, so dass regelmäßig die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich sei (st. Rspr. des BSG, z.B. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R; BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 19).

    Insbesondere hat das Sozialgericht auch zutreffend auf die UnbilligkeitsV in ihrer ursprünglichen Fassung vom 14. April 2008 (BGBl. I S. 734) abgestellt, da es sich bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, so dass regelmäßig die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich ist (st. Rspr. des BSG, z.B. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R; BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 19).

  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 1/18 R

    Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20
    Das BSG habe einerseits entschieden, dass, jedenfalls wenn die abschlagsfreie Altersrente vier Monate nach der abschlagsbehafteten Altersrente beansprucht werden könne, der Verweis auf die abschlagsbehaftete Rente unbillig sei, weil der Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente "in nächster Zukunft" bestehe (BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 1/18 R - juris Rn. 16).

    Das BSG hat, wie das Sozialgericht zutreffend dargelegt hat, entschieden, dass, jedenfalls wenn die abschlagsfreie Altersrente vier Monate nach der abschlagsbehafteten Altersrente beansprucht werden könne, der Verweis auf die abschlagsbehaftete Rente unbillig sei, weil der Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente "in nächster Zukunft" bestehe (BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 1/18 R - juris Rn. 16).

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.2022 - L 6 AS 486/20
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG diene das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zur Sicherung derjenigen Grundrechte, die aufgrund eines speziellen, vom Grundgesetz vorgesehenen Gesetzesvorbehalts über die im Grundrecht selbst angelegten Grenzen hinaus eingeschränkt werden könnten (BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 1 BvR 638/64 u.a.).

    Von solchen Grundrechtseinschränkungen würden andersartige grundrechtsrelevante Regelungen unterschieden, die der Gesetzgeber in Ausführung der ihm obliegenden, im Grundrecht vorgesehenen Regelungsaufträge, Inhaltsbestimmungen oder Schrankenbeziehungen vornehme (BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 1 BvR 638/64 u.a.; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 657/68).

  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 27/79
  • SG Darmstadt, 06.07.2020 - S 33 AS 954/16
  • LSG Hessen, 15.12.2020 - L 6 AS 554/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

  • BSG, 16.12.2011 - B 14 AS 138/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - L 5 AS 340/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 4/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68

    Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

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