Rechtsprechung
LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 122 Abs 2 Nr 1 SGB 3, § 126 Abs 1 SGB 3, § 147 Abs 2 SGB 3
(Arbeitslosengeldanspruch - Geltendmachung innerhalb der 4-Jahres-Frist des § 147 Abs 2 SGB 3 - keine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit während Arbeitslosengeldfortzahlung nach § 126 SGB 3 - Fortwirkung der Arbeitslosmeldung gem § 122 Abs 2 Nr 1 SGB 3 bei Arbeitsunfähigkeit von ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weiterzahlung von Arbeitslosengeld nach Ablauf der Vierjahresfrist nach Entstehung des Zahlungsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit; Fingieren der objektiven Verfügbarkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - S 14 AL 566/05
- LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R
Wiederaufleben des Arbeitslosengeldanspruchs nach Unterbrechung - Fortwirkung der …
Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09
Die Klägerin weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BSG vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 61/04 R - eine Arbeitslosmeldung bis zu einer 6-wöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 1 SGB III mit der Folge weiter wirke, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder auflebe, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt seien.Das folgt daraus, dass nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 SGB III bei einer kurzfristigen Unterbrechung von höchstens sechs Wochen eine erneute Geltendmachung des Arbeitslosengeldes nicht erforderlich ist (BSG, 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 61/04 R).
- BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von …
Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09
Zwar ist das hier der Fall, weil der Arbeitslosengeldanspruch bereits ab dem 1. Januar 2001 entstanden ist und demnach nach § 26 Abs. 1 und 3 SGB X i.V.m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB (vgl. BSG, 21. Oktober 2003 - B 7 AL 88/02 R), die Vierjahresfrist vom 2. Januar 2001 bis Montag, 3. Januar 2005 gelaufen ist. - BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 35/04 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - …
Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09
Die Beklagte hat darauf hingewiesen, der Anspruch der Klägerin sei nach § 147 Abs. 2 SGB III erloschen, weil nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Verfallsregelung eine Ausschlussfrist zum Inhalt habe, die auch bei ruhendem Arbeitslosengeldanspruch kalendermäßig ablaufe (BSG, 19. November 2005 - B 11a/11 AL 35/04 R). - BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 59/01 R
Fortzahlung von Arbeitslosengeld nach § 105b AFG - ruhender …
Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09
Die Vorschrift räumt nicht nur einen Leistungsanspruch ein, sondern fingiert zugleich die objektive Verfügbarkeit, der eigentlich die Arbeitsunfähigkeit entgegenstehen kann (…Vagliolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand Mai 2005, § 126 Rn. 6, 8;… Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, Stand Juni 2006, § 126 Rn. 20); zur vorherigen Regelung in § 105b AFG: BSG, 20. Februar 2002 - B 11 AL 59/01 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 28/22 Bei einer kurzfristigen Unterbrechung von höchstens sechs Wochen ist eine erneute Geltendmachung des Arbeitslosengeldes nicht erforderlich (BSG Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R; LSG Hessen Urteil vom 23.04.2010 - L 7 AL 103/09).