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   LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09   

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https://dejure.org/2010,12144
LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09 (https://dejure.org/2010,12144)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.04.2010 - L 7 AL 103/09 (https://dejure.org/2010,12144)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. April 2010 - L 7 AL 103/09 (https://dejure.org/2010,12144)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 122 Abs 2 Nr 1 SGB 3, § 126 Abs 1 SGB 3, § 147 Abs 2 SGB 3
    (Arbeitslosengeldanspruch - Geltendmachung innerhalb der 4-Jahres-Frist des § 147 Abs 2 SGB 3 - keine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit während Arbeitslosengeldfortzahlung nach § 126 SGB 3 - Fortwirkung der Arbeitslosmeldung gem § 122 Abs 2 Nr 1 SGB 3 bei Arbeitsunfähigkeit von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterzahlung von Arbeitslosengeld nach Ablauf der Vierjahresfrist nach Entstehung des Zahlungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit; Fingieren der objektiven Verfügbarkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R

    Wiederaufleben des Arbeitslosengeldanspruchs nach Unterbrechung - Fortwirkung der

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09
    Die Klägerin weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BSG vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 61/04 R - eine Arbeitslosmeldung bis zu einer 6-wöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 1 SGB III mit der Folge weiter wirke, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder auflebe, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt seien.

    Das folgt daraus, dass nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 SGB III bei einer kurzfristigen Unterbrechung von höchstens sechs Wochen eine erneute Geltendmachung des Arbeitslosengeldes nicht erforderlich ist (BSG, 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 61/04 R).

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09
    Zwar ist das hier der Fall, weil der Arbeitslosengeldanspruch bereits ab dem 1. Januar 2001 entstanden ist und demnach nach § 26 Abs. 1 und 3 SGB X i.V.m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB (vgl. BSG, 21. Oktober 2003 - B 7 AL 88/02 R), die Vierjahresfrist vom 2. Januar 2001 bis Montag, 3. Januar 2005 gelaufen ist.
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 35/04 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09
    Die Beklagte hat darauf hingewiesen, der Anspruch der Klägerin sei nach § 147 Abs. 2 SGB III erloschen, weil nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Verfallsregelung eine Ausschlussfrist zum Inhalt habe, die auch bei ruhendem Arbeitslosengeldanspruch kalendermäßig ablaufe (BSG, 19. November 2005 - B 11a/11 AL 35/04 R).
  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 59/01 R

    Fortzahlung von Arbeitslosengeld nach § 105b AFG - ruhender

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09
    Die Vorschrift räumt nicht nur einen Leistungsanspruch ein, sondern fingiert zugleich die objektive Verfügbarkeit, der eigentlich die Arbeitsunfähigkeit entgegenstehen kann (Vagliolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand Mai 2005, § 126 Rn. 6, 8; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, Stand Juni 2006, § 126 Rn. 20); zur vorherigen Regelung in § 105b AFG: BSG, 20. Februar 2002 - B 11 AL 59/01 R).
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