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   LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16   

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https://dejure.org/2018,36275
LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16 (https://dejure.org/2018,36275)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.04.2018 - L 9 U 226/16 (https://dejure.org/2018,36275)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. April 2018 - L 9 U 226/16 (https://dejure.org/2018,36275)
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  • LSG Hamburg, 23.08.2016 - L 3 U 69/13

    Rücknahme der Anerkennung eines Arbeitsunfalles; Unfallversicherungsschutz für

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16
    Voraussetzung hierfür ist die Vermittlung berufsnütziger Kenntnisse und Fähigkeiten, mithin ein Bezug zu einer bestimmten Erwerbstätigkeit oder versicherten Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 SGB VII (LSG Hamburg, Urteil vom 23. August 2016 - L 3 U 69/13 -, juris, Rn. 17; vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 5/76 -, juris; Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 17/93 -, juris).

    § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14b SGB VII, der den Unfallversicherungsschutz für Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen regelt, die u. a. von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, ist erst durch das Vierte Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 mit Wirkung zum 1. Januar 2012 (BGBl. I S. 3057) eingeführt worden und findet vorliegend keine Anwendung (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 23. August 2016 - L 3 U 69/13 -, juris, Rn. 17).

  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16
    Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit), § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII. Ein Arbeitsunfall setzt mithin voraus, dass der Verletzte durch eine Verrichtung vor dem fraglichen Unfallereignis den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt und daher "Versicherter" ist (BSG, Urteil vom 14. November 2013 - B 2 U 15/12 R -, juris, Rn. 11).

    Eine Beschäftigung in diesem Sinne wird mithin ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen, der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zurzeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht, oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 14. November 2013 - B 2 U 15/12 R , juris, Rn. 13).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16
    Denn der Verletzte kann seinen Anspruch auf Feststellung, dass ein Arbeitsunfall vorliegt, wahlweise mit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG oder mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Verwaltungsakt und einer Verpflichtungsklage verfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -, juris, Rn.12).

    Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers ist § 102 SGB VII. Danach kann der Versicherte auch die Klärung verlangen, ob ein Versicherungsfall vorliegt, welcher Träger dafür verbandszuständig ist und welche Gesundheitsschäden dem Versicherungsfall zuzurechnen sind, wobei diese Norm nicht nur die abschließende Entscheidung über den Leistungsanspruch, sondern ausnahmsweise auch die einzelnen Anspruchselemente umfasst, was prozessual durch § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG bestätigt wird, wonach eine Feststellungsklage auch darauf gerichtet sein kann, ob eine Gesundheitsstörung oder der Tod die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist (BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -, juris, Rn. 16 ff.).

  • LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 31/12

    Unfall bei der Teilnahme an einem Fußballturnier als Arbeitsunfall

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16
    Da der Gesetzgeber ausdrücklich Lernende nur während der beruflichen Aus- und Fortbildung in den genannten Einrichtungen schützt, umfasst der Versicherungsschutz nur solche Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Bildungseinrichtung liegen (LSG Hamburg, Urteil vom 17. Februar 2015 - L 3 U 31/12 -, juris, Rn.16).
  • SG Berlin, 09.07.2012 - S 25 U 231/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Anerkennung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16
    Prinzipiell nicht ausreichend ist, wenn bei einer Maßnahme keine berufsspezifischen Kenntnisse, sondern nur allgemeine Grundlagenkenntnisse ohne Bezug auf ein bestimmtes Berufsgebiet vermittelt werden (vgl. auch SG Berlin, Urteil vom 9. Juli 2012 - S 25 U 231/11 -, juris), wenn mithin die Maßnahme der beruflichen Tätigkeit lediglich mittelbar zugutekommt.
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16
    Das Handeln muss demnach dazu bestimmt sein, dem Unternehmen zu dienen, wobei ebenfalls ausreichend ist, wenn der Versicherte aufgrund objektiver Umstände der Auffassung sein durfte, sein Verhalten sei geeignet, dem Betrieb zu dienen (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 7/11 R -, juris).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 5/76

    Versicherungsschütz - Fahrschüler - Zuständiger Versicherungsträger

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16
    Voraussetzung hierfür ist die Vermittlung berufsnütziger Kenntnisse und Fähigkeiten, mithin ein Bezug zu einer bestimmten Erwerbstätigkeit oder versicherten Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 SGB VII (LSG Hamburg, Urteil vom 23. August 2016 - L 3 U 69/13 -, juris, Rn. 17; vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 5/76 -, juris; Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 17/93 -, juris).
  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 17/93

    Beitragspflicht - Unfallversicherung - Ausbildung - Sportverein - Übungsleiter

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16
    Voraussetzung hierfür ist die Vermittlung berufsnütziger Kenntnisse und Fähigkeiten, mithin ein Bezug zu einer bestimmten Erwerbstätigkeit oder versicherten Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 SGB VII (LSG Hamburg, Urteil vom 23. August 2016 - L 3 U 69/13 -, juris, Rn. 17; vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 5/76 -, juris; Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 17/93 -, juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16
    Der innere Zusammenhang zwischen der Verrichtung und einer grundsätzlich versicherten Tätigkeit hängt davon ab, ob die festgestellte Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R -, juris).
  • SG Wiesbaden, 04.10.2016 - S 19 U 157/15
    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2018 - L 9 U 226/16
    Mit Beschluss vom 29. Februar 2016 hat das Sozialgericht das Verfahren S 19 U 159/15 mit den Parallelverfahren S 19 U 157/15 (H. H.) und S 32 U 158/15 (G. G.) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Verfahrens S 19 U 157/15 verbunden.
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