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   LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14   

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https://dejure.org/2016,68202
LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14 (https://dejure.org/2016,68202)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.09.2016 - L 7 AL 79/14 (https://dejure.org/2016,68202)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. September 2016 - L 7 AL 79/14 (https://dejure.org/2016,68202)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.10.1984 - 10 RAr 6/83

    Entgeltanspruch - Konkursausfallgeld - Vollmacht - Abtretungsempfänger -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14
    Zudem dürfe sich die Beklagte nach der Entscheidung des BSG vom 23. Oktober 1984 (10 RAr 6/83; juris Rn. 17) nicht auf die Versäumung der Frist berufen, da sie Herrn E. zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen habe, dass neben der Insolvenzgeldbescheinigung noch weitere Angaben notwendig seien.

    Sofern die Auffassung vertreten werde, es handele sich um einen Antrag und in dem Antrag des Herrn E. sei die nachträgliche Genehmigung zu sehen, sei auf die BSG-Entscheidung vom 23. Oktober 1984 (10 RAr 6/83) verwiesen, wonach auch eine Genehmigung innerhalb der Ausschlussfrist erfolgen müsste.

    Allerdings kann die Genehmigung nur bis zum Ablauf der Antragsfrist des § 324 Abs. 3 S. 1 SGB III wirksam erteilt werden (BSG v. 23. Oktober 1984 - 10 RAr 6/83 - SozR 4100 § 141e Nr. 7).

    Eine - wie vorliegend - jedoch erst nach Fristablauf erteilte Genehmigung ist somit unwirksam (so zutreffend auch Radüge, in: Hauck/Noftz, SGB, 05/12, § 324 SGB III mit Verweis auf BSG v. 23. Oktober 1984 - 10 RAr 6/83 - SozR 4100 § 141e Nr. 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2007 - L 12 AL 62/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14
    Im Übrigen sei die Beklagte auch nicht verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer bei Kenntnis eines Insolvenzereignisses zu ermitteln und diese über einen zu stellenden Insolvenzgeldantrag und die Antragsfrist aufzuklären (Verweis auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 24. Oktober 2007 - L 12 AL 62/06).

    Der Insolvenzverwalter ist auch entgegen der Ansicht der Klägerseite weder in einem rechtlichen noch auch nur in einem tatsächlichen Sinne Vertreter oder Bevollmächtigter der von der Arbeitgeberinsolvenz betroffenen Arbeitnehmer (so auch schon LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Oktober 2007, L 12 AL 62/06, juris Rn. 40 am Ende).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 2 AL 87/08

    Insolvenzgeld - Versäumung der Antrags- bzw Ausschlussfrist - Einräumung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14
    Soweit die Berufungsbegründung sich auf das Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 22. September 2011 (L 2 AL 87/08) beruft und geltend macht, dass die Mandatierung eines Rechtsanwaltes im Arbeitsgerichtsprozess nicht als Verstoß gegen Sorgfaltspflichten angelastet werden dürfe, bleibt festzustellen, dass Herrn E. gerade nicht die Beauftragung des Rechtsanwalts im Arbeitsgerichtsprozess als Verletzung der Sorgfaltspflicht angelastet wird, sondern die Tatsache, dass er sich danach nicht mehr weiter um die Durchsetzung seiner Ansprüche bemüht hat.
  • AG Neu-Ulm, 16.12.2013 - 1 IN 91/13
    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14
    Über das Vermögen dieser Firma ordnete das Amtsgericht Ingolstadt mit Beschluss vom 26. Februar 2013 die vorläufige Insolvenzverwaltung und mit Beschluss vom 3. April 2013 in der Folgezeit das Insolvenzverfahren an (Az. 1 IN 91/13).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14
    Dies gilt jedoch nur mit Modifikationen, die der Eigenart des Sozialrechts gerecht werden (BSG v. 17. April 1986 - 7 RAr 81/84 - SozR 4100 § 100 Nr. 11).
  • BSG, 10.04.1985 - 10 RAr 11/84

    Monatsfrist - Antragsfrist - Konkursausfallgeld - Fristversäumnis

    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14
    Hierbei stelle eine reine Rechtsunkenntnis nur dann einen Hinderungstatbestand dar, wenn dem Arbeitnehmer die rechtzeitige Einholung eines Rechtsrates nicht möglich gewesen sei (BSG, Urteil vom 10. April 1985, Az. 10 RAr 11/84 in: SozR 4100 § 141e Nr. 8).
  • BSG, 30.04.1996 - 10 RAr 8/94

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlussfrist - Maßgeblicher

    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14
    Nachdem der Kläger aus dem Betrieb ausgeschieden war, war "energisches" (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94 -, juris) bzw. zügiges Handeln gefordert, zumal Zurückhaltung den Arbeitsplatz nicht mehr sichern konnte (so auch Hassel, in: Brand, aaO, § 324 Rz. 23).
  • EuGH, 18.09.2003 - C-125/01

    Pflücke

    Auszug aus LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14
    Zwar hat der EuGH in seinem Urteil vom 18. September 2003, C- 125/01 ausgeführt, dass die Zweimonatsfrist des § 141e Abs. 1 AFG für die Beantragung von Konkursausfallgeld (das im Wesentlichen dem heutigen Insolvenzgeld entspricht) die praktische Wirksamkeit des mit der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gewährten Schutzes nur dann gewährleisten könne, wenn die zuständigen Stellen nicht übermäßig streng beurteilten, ob der Betroffene sich mit der erforderlichen Sorgfalt um die Durchsetzung seiner Ansprüche bemüht habe.
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