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   LSG Hessen, 24.01.2012 - L 9 AS 698/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,1126
LSG Hessen, 24.01.2012 - L 9 AS 698/11 B ER (https://dejure.org/2012,1126)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.01.2012 - L 9 AS 698/11 B ER (https://dejure.org/2012,1126)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - L 9 AS 698/11 B ER (https://dejure.org/2012,1126)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Rechtsschutzbedürfnis bei der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten; Ermessensentscheidung des Leistungsträgers; Angemessenheit der geltend gemachten Umzugskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Rechtsschutzbedürfnis bei der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten; Ermessensentscheidung des Leistungsträgers; Angemessenheit der geltend gemachten Umzugskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 19.06.2009 - AS 7/09

    Behinderung der KODA; Unzulässigkeit der Klage

    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2012 - L 9 AS 698/11
    Könnte der Umzug des Klägers hier also im Sinne der Norm des § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II als vom kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen als notwendig betrachtet werden, so stünden dem Kläger gemäß der "Soll"-Vorschrift vorbehaltlich eines atypischen Falls die angemessenen Umzugskosten wie in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14/AS 7/09 R zum gleichlautenden § 22 Abs. 3 SGB II in der Fassung vom 21. Dezember 2008).

    Eine solche Notwendigkeit aus anderen Gründen könnte etwa bei Pflegebedürftigkeit oder beim Vorhandensein kleiner Kinder vorliegen, wenn erwerbsfähige Hilfebedürftige auf Grund dieser Umstände gerade auf ein bestimmtes räumliches Umfeld in der Nähe von Verwandten und deren Betreuung angewiesen wären (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14/AS 7/09).

    Hieraus ist abzuleiten, dass der Hilfebedürftige im Rahmen eines aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems gehalten ist, einen Umzug grundsätzlich selbst zu organisieren und durchzuführen (so BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14/AS 7/09 R m. w. N.).

    Lediglich dann, wenn der Leistungsberechtigte den Umzug etwa wegen Alters, Behinderung, körperlicher Konstitution oder wegen der Betreuung von Kleinstkindern nicht selbst vornehmen oder durchführen könnte, würde auch die Übernahme der Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug in Betracht kommen (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14/AS 7/09 R - juris).

    Das BSG hat in anderem Zusammenhang zudem bereits festgestellt, dass ein vom dortigen Kläger geforderte Betrag für Umzugskosten in Höhe von 3.700,00 EUR der Regelleistung gemäß § 20 Abs. 2 SGB II für einen Alleinstehenden für fast ein Jahr entspräche und daher nicht mehr angemessen ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14/AS 7/09 R).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2012 - L 9 AS 698/11
    Ein Rechtsstreit um Zusicherung von Umzugskosten ist noch nicht erledigt bzw. das Rechtsschutzbedürfnis noch nicht entfallen (s. BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 5/10 R - juris), wenn der Hilfebedürftige zwar in der neuen Wohnung bereits übernachtet, jedoch keinerlei Möbelstücke sich dort befinden und deshalb der Umzug noch nicht vollzogen ist.

    7 Der Senat geht zugunsten des Antragstellers davon aus, dass der Rechtsstreit sich trotz seiner mittlerweile neuen Wohnanschrift noch nicht erledigt hat bzw. das Rechtsschutzbedürfnis für das Begehren der Erteilung einer Zusicherung nicht entfallen ist (s. BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 5/10 R - juris), weil er nach eigener Aussage zwar in der neuen Wohnung bereits übernachtet, jedoch keinerlei Möbelstücke sich dort befinden und deshalb der Umzug noch nicht vollzogen ist.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2012 - L 9 AS 698/11
    12 Da es sich hier mithin nicht um einen vom Träger veranlassten oder aus anderen Gründen notwendigen Umzug i. S. des § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II handelt, greift zu Gunsten des Klägers lediglich die Auffangnorm des § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II ein, die grundsätzlich für den Fall des nicht notwendigen bzw. veranlassten Umzugs einschlägig ist (vgl. BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, Rdnr. 15).
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    Ergänzungslieferung März 2018, § 22 SGB II, Rn. 103; differenzierend nach dem Abschlusszeitpunkt des Umzuges: Hessisches LSG, Beschl. v. 24.01.2012 - L 9 AS 698/11 B ER, juris, Rn. 7).
  • LSG Sachsen, 09.09.2013 - L 3 AS 950/13

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der

    Aber auch hier ist ein Rechtsstreit um eine Zusicherung im Sinne von § 22 Abs. 6 SGB II erledigt beziehungsweise das Rechtsschutzbedürfnis entfallen, wenn der Umzug vollzogen ist (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - L 9 AS 698/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 13 AS 86/12
    Außerdem bestehe eine Divergenz des Urteils zu einem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. Januar 2012 (AZ: L 9 AS 698/11 B ER), wo Sperrmüllentsorgungskosten lediglich im Rahmen der Übernahme von Kosten eines Umzugs als Ermessensleistungen anerkannt worden seien.
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