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   LSG Hessen, 24.04.2013 - L 6 EG 7/10   

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https://dejure.org/2013,75272
LSG Hessen, 24.04.2013 - L 6 EG 7/10 (https://dejure.org/2013,75272)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.04.2013 - L 6 EG 7/10 (https://dejure.org/2013,75272)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. April 2013 - L 6 EG 7/10 (https://dejure.org/2013,75272)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 25.08.2006 - BT-Drs 16/2454
    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2013 - L 6 EG 7/10
    Im Übrigen finden sich in der Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drucks. 426/06 u. 426/06 Beschluss) und der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/2454, S. 11 ff.) keine Ausführungen zu § 2 Abs. 7 S. 6 BEEG.
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2013 - L 6 EG 7/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung nicht verfassungswidrig ist und insoweit keine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 oder Art. 6 Abs. 1 u. Abs. 2 Grundgesetz (GG) gegeben ist (Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2011, 1 BvR 1853/11).
  • BVerfG, 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2013 - L 6 EG 7/10
    Darüber hinaus hat es entschieden, dass durch die Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld, das im Bemessungszeitraum bezogen worden ist, die Ausgestaltung des Elterngeldes als Entgeltersatzleistung konsequent umgesetzt wird und dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei (Nichtannahmebeschluss vom 24. November 2011, 1 BvR 1457/11).
  • LSG Hessen, 29.01.2016 - L 5 EG 6/13

    Elterngeld; Verschiebung des Bemessungszeitraums aufgrund einer

    Soweit der 6. Senat des erkennenden Gerichts im Urteil vom 24. April 2013 (L 6 EG 7/10) für die Konstellation eines nicht zustande gekommenen Arbeitsvertrages die Auffassung vertreten hat, bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergebe sich, dass Wegfall von Einkommen einen zuvor bestehenden Anspruch auf Einkommen voraussetze, woran es fehle, wenn ein beabsichtigter Arbeitsvertrag nicht zustande komme, weicht der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt hiervon ab.
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