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   LSG Hessen, 24.05.1996 - L 10 Ar 822/95   

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https://dejure.org/1996,15181
LSG Hessen, 24.05.1996 - L 10 Ar 822/95 (https://dejure.org/1996,15181)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.05.1996 - L 10 Ar 822/95 (https://dejure.org/1996,15181)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Mai 1996 - L 10 Ar 822/95 (https://dejure.org/1996,15181)
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  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus LSG Hessen, 24.05.1996 - L 10 Ar 822/95
    Im übrigen hat die Beklagte auch in der Berufungsinstanz nochmals auf die Änderung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen und in diesem Zusammenhang auch überzeugend dargestellt, daß die Absenkung der Leistungsquoten und die Übergangsregelung auch in der Vergangenheit weder durch das Bundessozialgericht noch durch das Bundesverfassungsgericht nicht verfassungsrechtlich beanstandet wurden (Urteil hierzu des BSG vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 94/85 und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1987 - 1 BvR 488/86, siehe auch Urteil des BSG vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95).
  • BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung

    Auszug aus LSG Hessen, 24.05.1996 - L 10 Ar 822/95
    Im übrigen hat die Beklagte auch in der Berufungsinstanz nochmals auf die Änderung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen und in diesem Zusammenhang auch überzeugend dargestellt, daß die Absenkung der Leistungsquoten und die Übergangsregelung auch in der Vergangenheit weder durch das Bundessozialgericht noch durch das Bundesverfassungsgericht nicht verfassungsrechtlich beanstandet wurden (Urteil hierzu des BSG vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 94/85 und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1987 - 1 BvR 488/86, siehe auch Urteil des BSG vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.01.1996 - L 1 Ar 57/95
    Auszug aus LSG Hessen, 24.05.1996 - L 10 Ar 822/95
    wie von der Beklagten vorliegend entschieden, vorher (im Ergebnis ebenso Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 30. Januar 1996 - L 1 Ar 57/95).
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