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   LSG Hessen, 24.09.2010 - L 6 AS 64/10 WA   

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https://dejure.org/2010,19054
LSG Hessen, 24.09.2010 - L 6 AS 64/10 WA (https://dejure.org/2010,19054)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.09.2010 - L 6 AS 64/10 WA (https://dejure.org/2010,19054)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. September 2010 - L 6 AS 64/10 WA (https://dejure.org/2010,19054)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2010 - L 6 AS 64/10
    Das BVerfG hat durch Urteil vom 9. Februar 2010 in dieser Sache wie folgt entschieden (u.a. 1 BvL 1/09):.

    20 Die mit dem Vorlagebeschluss erstrebte Prüfung am Maßstab des Verfassungsrechts ist erfolgt und durch das Urteil des BVerfG vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09), wonach § 20 Absatz 2 1. Halbsatz und Absatz 3 Satz 1 sowie § 28 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 1. Alternative in den genannten Fassungen mit Artikel 1 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG unvereinbar sind, abgeschlossen.

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 17/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2010 - L 6 AS 64/10
    Eine Vorlage an den EGMR kommt von vornherein nicht in Betracht, weil sie in den Verfahrensvorschriften nicht vorgesehen ist (so bereits BSG, Urteil vom 14. Juni 2010, B 14 AS 17/10 R).
  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2010 - L 6 AS 64/10
    Auf die entsprechenden Ausführungen im Beschluss vom 29. Oktober 2008 (L 6 AS 336/07, Seite 7 ff.) wird Bezug genommen.
  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2010 - L 6 AS 64/10
    Zudem gilt die Anspruchsgrundlage nach den Ausführungen des BVerfG ab der Verkündung des Urteils (Seite 78 des Urteils), wie dies durch Nichtannahmebeschluss vom 24. März 2010 (1 BvR 395/09) nochmals klargestellt worden ist, und damit gerade nicht auch für die hier streitige Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005.
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