Rechtsprechung
   LSG Hessen, 25.02.2010 - L 8 KR 35/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13348
LSG Hessen, 25.02.2010 - L 8 KR 35/08 (https://dejure.org/2010,13348)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.02.2010 - L 8 KR 35/08 (https://dejure.org/2010,13348)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - L 8 KR 35/08 (https://dejure.org/2010,13348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2010 - L 8 KR 35/08
    Es muss ihr die Möglichkeit erhalten werden, die Arbeitsunfähigkeit zeitnah durch den Medizinischen Dienst überprüfen zu lassen, Leistungsmissbräuchen entgegenzutreten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können (vgl. BSG-Urteil vom 08.11.2005, Az.: B 1 KR 30/04 R).

    Auch die vom Bundessozialgericht in engen Grenzen anerkannten Ausnahmefälle, in denen die unterbliebene ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausnahmsweise - rückwirkend - nachgeholt werden kann (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 8.11.2008, B 1 KR 30/04 R) greifen hier nicht zugunsten der Klägerin.

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2010 - L 8 KR 35/08
    Entscheidend für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsloser sind somit im Grundsatz Arbeiten, die dem versicherten Arbeitslosen versicherungsrechtlich zumutbar sind, sodass alle Beschäftigungsmöglichkeiten heranzuziehen sind, auf die sich der Arbeitslose nach Maßgabe vor allem des § 121 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) verweisen lassen muss (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R - BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R -).

    Der Versicherte darf dann auf gleiche oder ähnlich geartete Tätigkeiten "verwiesen" werden, wobei der Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten entsprechend der Funktion des Krankengeldes eng zu ziehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R - BSG, Urteil vom 14.02.2001, SozR 3-2500 § 44 Nr. 9; vgl. ferner Krauskopf-Vay, Soziale Krankenversicherung, § 44 SGB V Rdnr. 10, 11, Stand November 2008).

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2010 - L 8 KR 35/08
    Weiter hat das Bundessozialgericht einen Krankengeldanspruch nicht an fehlender Arbeitsunfähigkeitsmeldung scheitern lassen, wenn dies auf der unzutreffenden rechtlichen Bewertung der Krankenkasse beruhte, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit habe sich wegen der Aufgabe des Arbeitsplatzes nicht mehr an der zuletzt ausgeübten Tätigkeit auszurichten (BSGE 85, 271, 277 f. = SozR-3-2500 § 49 Nr. 4).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2010 - L 8 KR 35/08
    Dementsprechend trägt ein Versicherter die Nachteile daraus, dass sich die für den Anspruch auf Krankengeld erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB V nicht haben nachweisen lassen (vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 08.11.2005, B 1 KR 18/04 R).
  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R

    Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2010 - L 8 KR 35/08
    Der Versicherte darf dann auf gleiche oder ähnlich geartete Tätigkeiten "verwiesen" werden, wobei der Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten entsprechend der Funktion des Krankengeldes eng zu ziehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R - BSG, Urteil vom 14.02.2001, SozR 3-2500 § 44 Nr. 9; vgl. ferner Krauskopf-Vay, Soziale Krankenversicherung, § 44 SGB V Rdnr. 10, 11, Stand November 2008).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2010 - L 8 KR 35/08
    Entscheidend für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsloser sind somit im Grundsatz Arbeiten, die dem versicherten Arbeitslosen versicherungsrechtlich zumutbar sind, sodass alle Beschäftigungsmöglichkeiten heranzuziehen sind, auf die sich der Arbeitslose nach Maßgabe vor allem des § 121 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) verweisen lassen muss (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R - BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R -).
  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80

    Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht

    Auszug aus LSG Hessen, 25.02.2010 - L 8 KR 35/08
    Nach diesen Kriterien kann sich beispielsweise die Kasse nicht auf den verspäteten Zugang der Meldung der Arbeitsunfähigkeit berufen, wenn diese auf von ihr zu vertretenden Organisationsmängeln beruht und der Versicherte hiervon weder wusste noch wissen musste (vgl. BSGE 52, 254, 258 ff. = SozR-2200 § 216 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 4892/10
    Die Kriterien für derartige Ausnahmefälle in denen das Fehlen oder die Unrichtigkeit der ärztlichen Beurteilung zur Arbeitsunfähigkeit ggf. auch durch die nachträgliche Einschätzung eines anderen ärztlichen Gutachters nachgewiesen werden und der Versicherte ausnahmsweise rückwirkend Krg beanspruchen kann, hat das BSG in seinem Urteil vom 08. November 2008 wie folgt verallgemeinert und zusammengefasst: Hat der Versicherte (1.) alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan, um seine Ansprüche zu wahren, wurde er (2.) daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert (zB durch die Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und des MDK), und macht er (3.) - zusätzlich - seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Erlangen der Kenntnis von dem Fehler geltend, so kann er sich auf den Mangel auch zu einen späteren Zeitpunkt berufen (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - L 8 KR 35/08, zit nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16 KR 271/16
    Sie hält unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 20/11 R - Hessisches LSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - L 8 KR 35/08 -) daran fest, dass Versicherte auch in Fällen, in denen ein Krankengeldanspruch streitig sei, bei befristeter Arbeitsunfähigkeit die Folgebescheinigungen lückenlos der Krankenkasse zur Kenntnis vorlegen müssten.
  • SG Kassel, 10.08.2011 - S 12 KR 250/09

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch bei Mobbing mit tiefergehenden,

    Letzteres auch unabhängig davon, ob die Klägerin der Beklagten durchgehend bis zum 31. Oktober 2009 weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt hat (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2010, L 8 KR 35/08), da die Klägerin hier nach Auffassung der Kammer entweder (1.) alles in ihrer Macht Stehende und ihr Zumutbare getan hat, um ihre Ansprüche zu wahren, sie (2.) daran dann aber auch durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert war, hier durch die Fehlbeurteilung der rechtlichen Voraussetzungen von Arbeitsunfähigkeit durch die Beklagte selbst sowie auch die des MDK selbst, und sie (3.) - zusätzlich - ihre Rechte bei der Krankenkasse aber auch unverzüglich geltend gemacht hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht