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   LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 13/10   

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https://dejure.org/2011,12743
LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 13/10 (https://dejure.org/2011,12743)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.08.2011 - L 7 SO 13/10 (https://dejure.org/2011,12743)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. August 2011 - L 7 SO 13/10 (https://dejure.org/2011,12743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtswidrigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides wegen Überzahlung bei unrichtigem Bescheidadressat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtswidrigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides wegen Überzahlung bei unrichtigem Bescheidadressat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88

    Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 13/10
    Auch für die Sozialhilfe nach dem BSHG galt vielmehr unstreitig, dass jedem Hilfebedürftigen individuelle Leistungsansprüche zustanden (für viele: BVerwG, 15.12.1977 - V C 35.77 - und 30.04.1992 - 5 C 29.88).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06

    Sozialhilfe - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 13/10
    Die von ihr verursachte Undifferenziertheit der Bewilligungsbescheide ändert vielmehr nichts daran, dass die auf die individuellen Ansprüche des Klägers erbrachten Leistungen nur von ihm als Begünstigtem, also vom sachlich-rechtlichen Inhaber des Sozialhilfeanspruchs zurückgefordert werden können (vgl. so auch BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65/88; LSG BW, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06).
  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 6/84

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts - Adressat eines Verwaltungsakts -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 13/10
    Dies gilt umso mehr, als das BSG (21.02.1995 - 11 RA 6/84 - SozR 1300 § 37 Nr. 1 - dort ging es um die Aufhebung einer Waisenrente durch einen Bescheid, aus dem nicht klar hervorging, ob er an die Waise oder deren Mutter gerichtet war) zutreffend fordert, dass der Adressat des an einen Bevollmächtigten übersandten Bescheides dem Verwaltungsakt, wenn auch nicht unbedingt aus dem Anschriftenfeld, so doch aus dem (sonstigen) Inhalt des Bescheides mit einer jeden Zweifel ausschließenden Sicherheit entnehmbar sein müsse.
  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88

    Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 13/10
    Die von ihr verursachte Undifferenziertheit der Bewilligungsbescheide ändert vielmehr nichts daran, dass die auf die individuellen Ansprüche des Klägers erbrachten Leistungen nur von ihm als Begünstigtem, also vom sachlich-rechtlichen Inhaber des Sozialhilfeanspruchs zurückgefordert werden können (vgl. so auch BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65/88; LSG BW, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 13/10
    Auch für die Sozialhilfe nach dem BSHG galt vielmehr unstreitig, dass jedem Hilfebedürftigen individuelle Leistungsansprüche zustanden (für viele: BVerwG, 15.12.1977 - V C 35.77 - und 30.04.1992 - 5 C 29.88).
  • SG Lübeck, 13.02.2017 - S 31 SO 165/15

    Sozialhilfe - Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen -

    Dies gilt umso mehr, als in diesem Zusammenhang eindeutig geklärt sein muss, gegen wen die Behörde vollstrecken können soll (Hessisches LSG, Urteil vom 26.08.2011 - L 7 SO 13/10, zitiert nach juris Rn. 54; vgl. auch BSG, Urteil vom 21.02.1985 - 11 RA 6/84 in juris).
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