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   LSG Hessen, 27.01.1995 - L 10 Ar 838/93   

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https://dejure.org/1995,10434
LSG Hessen, 27.01.1995 - L 10 Ar 838/93 (https://dejure.org/1995,10434)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.01.1995 - L 10 Ar 838/93 (https://dejure.org/1995,10434)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - L 10 Ar 838/93 (https://dejure.org/1995,10434)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 81/75

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Hessen, 27.01.1995 - L 10 Ar 838/93
    Er folgt vielmehr der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. April 1977 - 7 RAr 81/75), daß das Unterlassen der Kündigungsschutzklage keine Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer und mithin keinen Tatbestand für eine Sperrzeit darstellt (so auch Gagel/Vogt, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Neuwied 1992 Randziffern 87, 97), Insoweit verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 16. September 1994 (L-10/Ar-836/93) in einem Parallelfall, in der folgendes ausgeführt wurde:.
  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen

    Auszug aus LSG Hessen, 27.01.1995 - L 10 Ar 838/93
    Damit ist die Kündigung des Arbeitgebers auch dann wirksam geworden, wenn die von ihm geltend gemachten Rationalisierungsgründe unter anderem keinen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellen (so im Ergebnis BSG, 7 RAr 85/75, Urteil vom 20. April 1977 sowie BSG, 7 RAr 28/83, Urteil vom 12. April 1984).
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