Rechtsprechung
LSG Hessen, 27.01.1995 - L 10 Ar 838/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 119 Abs 1 S 1 Nr 1 AFG
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - unkündbarer Arbeitnehmer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Arbeitslosengeld - Sperrzeit - unkündbarer Arbeitnehmer)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 07.05.1993 - S 1 Ar 189/92
- LSG Hessen, 27.01.1995 - L 10 Ar 838/93
- BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 81/75
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld
Auszug aus LSG Hessen, 27.01.1995 - L 10 Ar 838/93
Er folgt vielmehr der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. April 1977 - 7 RAr 81/75), daß das Unterlassen der Kündigungsschutzklage keine Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer und mithin keinen Tatbestand für eine Sperrzeit darstellt (so auch Gagel/Vogt, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Neuwied 1992 Randziffern 87, 97), Insoweit verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 16. September 1994 (L-10/Ar-836/93) in einem Parallelfall, in der folgendes ausgeführt wurde:. - BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83
Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen …
Auszug aus LSG Hessen, 27.01.1995 - L 10 Ar 838/93
Damit ist die Kündigung des Arbeitgebers auch dann wirksam geworden, wenn die von ihm geltend gemachten Rationalisierungsgründe unter anderem keinen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellen (so im Ergebnis BSG, 7 RAr 85/75, Urteil vom 20. April 1977 sowie BSG, 7 RAr 28/83, Urteil vom 12. April 1984).