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   LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,5764
LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12 B ER (https://dejure.org/2013,5764)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.03.2013 - L 6 AS 400/12 B ER (https://dejure.org/2013,5764)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. März 2013 - L 6 AS 400/12 B ER (https://dejure.org/2013,5764)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - verspätete Abgabe des

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12
    Der Antrag nach dem SGB II ist eine einseitige empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung, auf die die Regelungen des bürgerlichen Rechts ( §§ 130 ff. Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) entsprechend Anwendung finden, soweit sich nicht aus sozialrechtlichen Bestimmungen - etwa § 11 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X), § 36 SGB I - etwas anderes ergibt (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 56/08 R - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 14 AS 6/09 R - juris Rn. 15).

    Es gilt der Grundsatz der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens nach § 9 SGB X. Die Willenserklärung "Antrag" kann schriftlich, mündlich und in jeder anderen vom BGB zugelassenen Form abgegeben werden (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 56/08 R - juris Rn. 14; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. September 2011 - L 7 AS 262/09 - juris Rn. 19; Striebinger in Gagel SGB II, 2012, § 37 Rn. 46).

    Gemäß § 60 Abs. 2 SGB I kann der Leistungsträger vom Antragsteller verlangen, bestimmte Vordrucke - wie etwa das Antragsformular - zu benutzen und dieses ausgefüllt vorzulegen (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 56/08 R, juris Rn. 16; a.A. Schoch in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011 § 37 Rn. 10).

  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12
    Der Antrag nach dem SGB II ist eine einseitige empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung, auf die die Regelungen des bürgerlichen Rechts ( §§ 130 ff. Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) entsprechend Anwendung finden, soweit sich nicht aus sozialrechtlichen Bestimmungen - etwa § 11 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X), § 36 SGB I - etwas anderes ergibt (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 56/08 R - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 14 AS 6/09 R - juris Rn. 15).

    Wegen seiner konstitutiven Wirkung (vgl. dazu Gesetzesbegründung BT-Drs 15/1516, S 62; BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 14 AS 6/09 R - juris Rn. 15) kann der Antrag als geschäftsähnliche Handlungqualifiziert werden, die nach dem Rechtsgedanken des § 388 S. 2 BGB ebenso wie eine Prozesshandlung bedingungsfeindlich ist.

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - Antrag auf Zustimmung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12
    Stellt ein Antragsteller nach dem SGB II einen zunächst wirksam gestellten Antrag unter eine Bedingung - hier, dass der Grundsicherungsträger eine Verarbeitung seiner Daten mittels EDV unterlasse - so macht dies den Antrag jedenfalls insofern unwirksam, als dieser seine Türöffnerfunktion (vgl. BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 166/11 R m.w.N.) nicht weiter erfüllen kann.

    Da der Antragsteller weiterhin einer Verarbeitung seiner Daten nicht zustimmt, sondern u.a. verlangt, dass "der Datenschutzbeauftragte des Bundes die Richtigkeit zwingend bestätigt" - ein Verlangen, für das es keine Rechtsgrundlage gibt -, macht der Antragsteller die Bearbeitung seines Antrags, der grundsätzlich das Verwaltungsverfahren einleitet, in dem der Leistungsträger das Bestehen des Leistungsanspruchs ab diesem Zeitpunkt zu prüfen und zu bescheiden hat (sog. "Türöffnerfunktion", BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 166/11 R, juris Rn. 15), von der Erfüllung einer Bedingung abhängig.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 7 AS 262/09

    Voraussetzungen für die Begründung eines Fortzahlungsanspruchs auf

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12
    Es gilt der Grundsatz der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens nach § 9 SGB X. Die Willenserklärung "Antrag" kann schriftlich, mündlich und in jeder anderen vom BGB zugelassenen Form abgegeben werden (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 56/08 R - juris Rn. 14; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. September 2011 - L 7 AS 262/09 - juris Rn. 19; Striebinger in Gagel SGB II, 2012, § 37 Rn. 46).

    Der Antrag gilt auch als wirksam gestellt, wenn das Antragsformular noch nicht ausgefüllt oder unvollständig ist und Unterlagen nachgereicht werden müssen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. September 2011 - L 7 AS 262/09 - juris Rn. 19).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12
    Im Rahmen dieser Mitwirkungspflicht kann nach § 60 SGB I von dem Antragsteller verlangt werden, bestimmte Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I; zur Vorlagepflicht von Kontounterlagen BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R, juris = BSGE 101, 260 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 2).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12
    Da der Antragsteller weiterhin einer Verarbeitung seiner Daten nicht zustimmt, sondern u.a. verlangt, dass "der Datenschutzbeauftragte des Bundes die Richtigkeit zwingend bestätigt" - ein Verlangen, für das es keine Rechtsgrundlage gibt -, macht der Antragsteller die Bearbeitung seines Antrags, der grundsätzlich das Verwaltungsverfahren einleitet, in dem der Leistungsträger das Bestehen des Leistungsanspruchs ab diesem Zeitpunkt zu prüfen und zu bescheiden hat (sog. "Türöffnerfunktion", BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 166/11 R, juris Rn. 15), von der Erfüllung einer Bedingung abhängig.
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12
    Da der Antragsteller weiterhin einer Verarbeitung seiner Daten nicht zustimmt, sondern u.a. verlangt, dass "der Datenschutzbeauftragte des Bundes die Richtigkeit zwingend bestätigt" - ein Verlangen, für das es keine Rechtsgrundlage gibt -, macht der Antragsteller die Bearbeitung seines Antrags, der grundsätzlich das Verwaltungsverfahren einleitet, in dem der Leistungsträger das Bestehen des Leistungsanspruchs ab diesem Zeitpunkt zu prüfen und zu bescheiden hat (sog. "Türöffnerfunktion", BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 166/11 R, juris Rn. 15), von der Erfüllung einer Bedingung abhängig.
  • LSG Hessen, 17.10.2005 - L 9 AS 69/05

    Beantragung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12
    Sein Antrag wurde mit Beschluss des Sozialgerichts Kassel vom 12. August 2005 abgelehnt (Az. S 21 168/05 ER) und die hiergegen gerichtete Beschwerde zum Hessischen Landessozialgericht mit Beschluss vom 17. Oktober 2005 zurückgewiesen (Az. L 9 AS 69/05 ER), weil der Antragsteller seine Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) nicht erfüllt habe.
  • LSG Hessen, 23.09.2009 - L 6 AS 275/08

    Grenzen der Mitwirkungspflicht bei der Versagung von Sozialleistungen

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12
    Das Hessische Landessozialgericht hob diesen Gerichtsbescheid sowie die angegriffenen Bescheide mit Urteil vom 23. September 2009 auf, weil der Antragsgegner bei der Versagung der Leistungen nach § 66 SGB I das ihm eingeräumte Ermessen nicht hinreichend ausgeübt habe (Az. L 6 AS 275/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2012 - L 13 AS 263/12
    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2013 - L 6 AS 400/12
    Hiergegen erhob der Antragsteller am 28. März 2012 Klage (Az. S 13 AS 263/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2019 - L 7 AS 341/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Ein Alg II-Antrag ist an keine Form gebunden; insbesondere muss er nicht persönlich oder unter Verwendung des Antragsformulars gestellt werden (Beschluss des Senats vom 08.05.2019 - L 7 AS 683/19 B ER; LSG Hessen Beschluss vom 27.03.2013 - L 6 AS 400/12 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2017 - L 1 AS 1173/17
    Das (ggf. spätere) Ausfüllen des Antragsformulars konkretisiert nur den davor gestellten formlosen Antrag (Hessisches LSG, Beschluss vom 27.03.2013 - L 6 AS 400/12 B ER -, juris).
  • SG Nürnberg, 05.10.2022 - S 13 KA 5/21

    1.Berücksichtigung einer bestehenden Filialpraxis bei der Auswahlentscheidung

    Zwar kann ein nur bedingter Antrag unter Umständen ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang setzen, sofern wegen der Bedingung die "Türöffnerfunktion" des Antrags nicht erfüllt werden kann (Hessisches LSG, Beschluss vom 27.03.2013, L 6 AS 400/12 B ER).
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