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   LSG Hessen, 27.09.2016 - L 3 U 252/12   

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https://dejure.org/2016,41504
LSG Hessen, 27.09.2016 - L 3 U 252/12 (https://dejure.org/2016,41504)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.09.2016 - L 3 U 252/12 (https://dejure.org/2016,41504)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. September 2016 - L 3 U 252/12 (https://dejure.org/2016,41504)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 48 Abs. 3; SGB X § 45
    Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 41/88
    Auszug aus LSG Hessen, 27.09.2016 - L 3 U 252/12
    Ein Ermessen ist dem Leistungserbringer nicht eingeräumt (BSG, 31. Januar 1989 - 2 RU 41/88 - juris; Brandenburg in: Schlegel/Voelzke, jurisPK SGB X, § 48 Rdnr. 91).

    Die Aussparung gemäß § 48 Abs. 3 SGB X gilt auch bei Rentenanpassungen (BSG, 31. Januar 1989 - 2 RU 41/88 - juris).

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 19/96

    Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X bei vor dem 3.10.1990 bindend anerkannten

    Auszug aus LSG Hessen, 27.09.2016 - L 3 U 252/12
    Die Feststellung der Rechtswidrigkeit des nicht mehr rücknehmbaren Ausgangsverwaltungsaktes hat nach ständiger Rechtsprechung des BSG in einem eigenständigen anfechtbaren Verwaltungsakt zu erfolgen (vgl. zum Beispiel BSG, Urteile vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 46/86; vom 18. März 1997 - 2 RU 19/96 und vom 16. Dezember 2004 - B 9 VS 1/04 R - jeweils juris).
  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.09.2016 - L 3 U 252/12
    Die Feststellung der Rechtswidrigkeit des nicht mehr rücknehmbaren Ausgangsverwaltungsaktes hat nach ständiger Rechtsprechung des BSG in einem eigenständigen anfechtbaren Verwaltungsakt zu erfolgen (vgl. zum Beispiel BSG, Urteile vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 46/86; vom 18. März 1997 - 2 RU 19/96 und vom 16. Dezember 2004 - B 9 VS 1/04 R - jeweils juris).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Hessen, 27.09.2016 - L 3 U 252/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senats des BSG ist die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts bereits anzunehmen, wenn dieser aus damaliger Sicht so nicht hätte erlassen werden dürfen (BSG, Urteile vom 2. November 1999 - B 2 U 47/98 R - und vom 20. März 2007 - 2 U 27/06 R - in juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Hessen, 27.09.2016 - L 3 U 252/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senats des BSG ist die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts bereits anzunehmen, wenn dieser aus damaliger Sicht so nicht hätte erlassen werden dürfen (BSG, Urteile vom 2. November 1999 - B 2 U 47/98 R - und vom 20. März 2007 - 2 U 27/06 R - in juris).
  • SG Duisburg, 23.09.2022 - S 49 U 613/17
    Nach allgemeiner Ansicht setzt § 48 Abs. 3 SGB X für ein "Abschmelzen" bzw. "Einfrieren" der weiteren Rechtsfolgen eines rechtswidrigen Dauerverwaltungsaktes voraus, dass verfahrensrechtlich ein weiterer Verwaltungsakt erlassen wird, mit welchem zunächst die Rechtswidrigkeit des fraglichen Dauerverwaltungsaktes festgestellt wird (BSG, Urt. v. 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R, juris, Rn. 15; Hessisches LSG, Urt. v. 27.09.2016 - L 3 U 252/12, juris, Rn. 34; Brandenburg, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 48 SGB X, Rn. 97).

    Er kann sowohl - zur frühzeitigen Schaffung von Rechtssicherheit - eigenständig vor der eigentlichen Abschmelzungsentscheidung nach § 48 Abs. 3 SGB X erlassen werden als auch gemeinsam mit der Abschmelzungsentscheidung oder nach ihrem Erlass bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens gegen die Abschmelzungsentscheidung (BSG, Urt. v. 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R, juris, Rn. 15; Hessisches LSG, Urt. v. 27.09.2016 - L 3 U 252/12, juris, Rn. 34; Steinwedel, in: beck-online.GROSSKOMMENTAR (Kasseler Kommentar), GesamtHrsg: Körner/Krasney/Mutschler/Rolfs, Stand: 01.12.2020, § 48 SGB X, Rn. 67; Schütze, in: Schütze, SGB X, 9. Auflage 2020, § 48 SGB X, Rn. 36 m.w.N.).

    Diese Feststellungsentscheidung ist ihrerseits selbstständig mit der isolierten Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 SGG anfechtbar und beschränkt sich in ihren Rechtswirkungen auf die konstitutive verbindliche Feststellung, in welchem Umfang der unaufhebbare Dauerverwaltungsakt rechtswidrig ist (Hessisches LSG, Urt. v. 27.09.2016 - L 3 U 252/12, juris, Rn. 34; Steinwedel, in: beck-online.GROSSKOMMENTAR (Kasseler Kommentar), GesamtHrsg: Körner/Krasney/Mutschler/Rolfs, Stand: 01.12.2020, § 48 SGB X, Rn. 67 f. m.w.N.; Schütze, in: Schütze, SGB X, 9. Auflage 2020, § 48 SGB X, Rn. 36; Merten, in: Hauck/Noftz SGB X, § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse, Rn. 100; Brandenburg, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 48 SGB X, Rn. 97 - "Ein solcher Bescheid hat lediglich feststellende Wirkung und berührt die Bestandskraft des Ausgangsbescheids nur insoweit, als dass er keine Basis mehr für künftige Leistungsverbesserungen sein kann." ).

    Nicht erforderlich sei demgegenüber der positive Nachweis des Nichtvorliegens der Tatbestandsmerkmal der begünstigenden Bescheidung zugunsten der Behörde; weshalb die Behörde auch dann bereits nach § 48 As. 3 SGB X vorgehen darf, wenn das Fehlen der Gesundheitsstörung gerade nicht den Vollbeweis nachgewiesen werden konnte (etwa: Hessisches LSG, Urt. v. 27.09.2016 - L 3 U 252/12, juris, Rn. 33; Brandenburg in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 48 SGB X, Rn. 93 m.w.N. - "Nach der ständigen Rechtsprechung des für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senats des BSG ist die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts bereits anzunehmen, wenn dieser aus damaliger Sicht so nicht hätte erlassen werden dürfen.

  • LSG Hessen, 21.06.2018 - L 9 U 189/16

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Nicht erforderlich ist im Übrigen, dass die Beklagte für das Fehlen der Versicherteneigenschaft den Vollbeweis erbringen muss (Brandenburg in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 48 SGB X, Rn. 95, siehe auch Hessisches LSG vom 27. September 2016 - L 3 U 252/12).
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