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   LSG Hessen, 28.02.1985 - L 8 KR 872/84   

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https://dejure.org/1985,3341
LSG Hessen, 28.02.1985 - L 8 KR 872/84 (https://dejure.org/1985,3341)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.02.1985 - L 8 KR 872/84 (https://dejure.org/1985,3341)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Februar 1985 - L 8 KR 872/84 (https://dejure.org/1985,3341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankheit; Unfall; Krankenkasse; Verordnungsblattgebühr; Schadensersatz; Schädiger; Anspruchsübergang; Forderungsübergang; Ersatz; Arzneimittel; Verbandmittel; Heilmittel; Haftpflichtversicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1973 - VI ZR 19/72

    Anspruch des sozialversicherten Verletzten auf Ersatz der Kosten der zweiten

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.1985 - L 8 KR 872/84
    Wenn auch der Forderungsübergang dem Grunde nach unbedingt ist, so ist er nach dem dargelegten Sinn und Zweck des § 1542 RVO (§ 116 SGB 10) und seinem Wortlaut der Höhe nach jedoch durch den Umfang des noch Ungewissen Schadens und der noch unbestimmten Leistungen des Versicherungsträgers aufschiebend bzw. auflösend bedingt und wird erst durch das Bewirken der Versicherungsleistung im Einzelfall der Höhe nach konkretisiert (vgl. dazu Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., Band III, S. 974 a-c, d und 980 e.f.; Lauterbach-Watermann, Unfallversicherung, 3. Aufl., Anm. 31, 36 zu § 1542 und Anm. 1, 2a, e, 4 zu § 116 SGB 10; vgl. auch Bundesgerichtshof - BGH in NJW 1973, 1196 und in NJW 1967, 2199).

    Im übrigen könnte die Beurteilung im Ergebnis selbst dann nicht anders sein, wenn davon auszugehen wäre, daß es für den Forderungsübergang und die Ersatzberechtigung des Sozialversicherungsträgers gegenüber dem Haftpflichtversicherer nicht darauf ankommt, ob in der jeweiligen Schadensgruppe - hier "Heilungskosten" - die einzelnen Schadensposten vom Versicherungsträger voll abgedeckt werden, sondern die Zugehörigkeit des Schadensersatzanspruchs des Versicherten und der Versicherungsleistungen zur gleichen Schadensgruppe "Heilungskosten" ausreichten, einen Forderungsübergang auf den Versicherungsträger auch hinsichtlich der vom Versicherten selbst getragenen Kostenanteile anzunehmen, etwa weil der Sinn und Zweck des § 1542 RVO a.F. (§ 116 SGB 10) zusätzlich darin zu erblicken ist, den Sozialversicherungsträger weitgehend zu entlasten (vgl. dazu auch BGH in NJW 1973, 1196 und in NJW 1969, 98).

  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 280/67

    Voraussetzungen an das Vorliegen der Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung des so

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.1985 - L 8 KR 872/84
    Im übrigen könnte die Beurteilung im Ergebnis selbst dann nicht anders sein, wenn davon auszugehen wäre, daß es für den Forderungsübergang und die Ersatzberechtigung des Sozialversicherungsträgers gegenüber dem Haftpflichtversicherer nicht darauf ankommt, ob in der jeweiligen Schadensgruppe - hier "Heilungskosten" - die einzelnen Schadensposten vom Versicherungsträger voll abgedeckt werden, sondern die Zugehörigkeit des Schadensersatzanspruchs des Versicherten und der Versicherungsleistungen zur gleichen Schadensgruppe "Heilungskosten" ausreichten, einen Forderungsübergang auf den Versicherungsträger auch hinsichtlich der vom Versicherten selbst getragenen Kostenanteile anzunehmen, etwa weil der Sinn und Zweck des § 1542 RVO a.F. (§ 116 SGB 10) zusätzlich darin zu erblicken ist, den Sozialversicherungsträger weitgehend zu entlasten (vgl. dazu auch BGH in NJW 1973, 1196 und in NJW 1969, 98).
  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.1985 - L 8 KR 872/84
    Wenn auch der Forderungsübergang dem Grunde nach unbedingt ist, so ist er nach dem dargelegten Sinn und Zweck des § 1542 RVO (§ 116 SGB 10) und seinem Wortlaut der Höhe nach jedoch durch den Umfang des noch Ungewissen Schadens und der noch unbestimmten Leistungen des Versicherungsträgers aufschiebend bzw. auflösend bedingt und wird erst durch das Bewirken der Versicherungsleistung im Einzelfall der Höhe nach konkretisiert (vgl. dazu Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., Band III, S. 974 a-c, d und 980 e.f.; Lauterbach-Watermann, Unfallversicherung, 3. Aufl., Anm. 31, 36 zu § 1542 und Anm. 1, 2a, e, 4 zu § 116 SGB 10; vgl. auch Bundesgerichtshof - BGH in NJW 1973, 1196 und in NJW 1967, 2199).
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