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   LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17   

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https://dejure.org/2020,7487
LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17 (https://dejure.org/2020,7487)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.02.2020 - L 5 R 224/17 (https://dejure.org/2020,7487)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - L 5 R 224/17 (https://dejure.org/2020,7487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 S 1 SGB 10, § 236b Abs 1 Nr 2 SGB 6, § 51 Abs 3a S 1 Nr 3a SGB 6
    Sofern der Rentenversicherungsträger im Bescheid über die Bewilligung einer Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen zum Ausdruck bringt, dass er auch die Erfüllung der 45jährigen Wartezeit für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte geprüft ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17
    Zu den erforderlichen Voraussetzungen hierfür wird auf die grundlegenden Ausführungen des BSG in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2018 unter dem Aktenzeichen (Az.) B 5 R 25/17 R Bezug genommen.

    Der Gesetzgeber hat daher wissentlich und willentlich eine nur enge Rückausnahmeregelung geschaffen (BSG, Urteil vom 28. Juni 2018, Az. B 5 R 25/17 R, BSGE 126, 128-149 = SozR 4-2600 § 51 Nr. 2).

    Darüber hinaus folgt dies auch unabhängig von der konkreten Ausgestaltung bereits aus den absoluten Zahlen, welche das BSG in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2018 (a.a.O.) im Rahmen der Prüfung des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ausführte: "Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. September 2016 (BT-Drucks 18/9513, Seite 4) sind von 199.560 im Jahre 2014 erledigten Anträgen auf Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte 195.833 Anträge bewilligt und 1.653 Anträge abgelehnt worden, wobei die Ablehnung von 1.425 Anträgen wegen Nichterfüllung der Wartezeit erfolgt ist.

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17
    Grenze jeglicher Auslegung ist hierbei der eindeutige Wortsinn einer gesetzlichen Vorschrift (Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Auflage 1995, 143 m.w.N., BVerfGE 54, 277, 299 f.; 59, 330, 334; 93, 37, 81).
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17
    Ein einmal gestellter Antrag ist also umfassend, d.h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen (BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, Az. B 13 RJ 1/04 R sowie Urteil vom 29. November 2007, Az. B 13 R 44/07 R - SozR 4-2600 § 236a Nr. 2).
  • SG Altenburg, 10.12.2015 - S 14 R 3960/14

    (Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Wartezeiterfüllung -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17
    Das hierfür angeführte Argument, dass die Zulassung einer lediglich mittelbaren Ursächlichkeit den Tatbestand der Rückausnahme über die bloße Berücksichtigung von Härtefällen hinaus erheblich erweitern würde, überzeugt nicht (für eine enge Auslegung des Kausalitätserfordernisses SG Stade, Urteil vom 14. September 2015, Az. S 9 R 5/15; SG Karlsruhe, Urteil vom 2. Dezember 2015, Az. S 7 R 1644/15; SG Altenburg, Urteil vom 10. Dezember 2015, Az. S 14 R 3960/14, alle in juris).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17
    Grenze jeglicher Auslegung ist hierbei der eindeutige Wortsinn einer gesetzlichen Vorschrift (Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Auflage 1995, 143 m.w.N., BVerfGE 54, 277, 299 f.; 59, 330, 334; 93, 37, 81).
  • BSG, 23.09.1966 - 12 RJ 256/62
    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits im Jahre 1966 hierzu entschieden hat (Urteil vom 23. September 1966, Az. 12 RJ 256/62 - MittRuhrKn 1968, 128 = Praxis 1967, 77 unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 17. September 1964, Az. 12 RJ 470/61 - SozR Nr. 26 zu Art. 2 § 42 ArVNG), gilt der Grundsatz, dass in dem Antrag auf Gewährung von Altersruhegeld im Zweifel der Antrag auf Gewährung einer dem Versicherten zustehenden höheren Rente liegt.
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 1/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17
    Ein einmal gestellter Antrag ist also umfassend, d.h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen (BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, Az. B 13 RJ 1/04 R sowie Urteil vom 29. November 2007, Az. B 13 R 44/07 R - SozR 4-2600 § 236a Nr. 2).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17
    Grenze jeglicher Auslegung ist hierbei der eindeutige Wortsinn einer gesetzlichen Vorschrift (Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Auflage 1995, 143 m.w.N., BVerfGE 54, 277, 299 f.; 59, 330, 334; 93, 37, 81).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17
    Maßgeblich ist in Anwendung dieser Grundsätze der objektive Sinngehalt der Erklärung, d.h. wie der Empfänger die Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (st. Rspr.: BSG, Urteil vom 10. Juli 2012, Az. B 13 R 85/11 R und Beschluss vom 11. April 2018, Az. B 5 R 366/17 B; KassKomm/Mutschler, 107. EL Dezember 2019, SGB X § 31 Rdnr. 21).
  • SG Stade, 14.09.2015 - S 9 R 5/15

    Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte i.R.d. Bezugs

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17
    Das hierfür angeführte Argument, dass die Zulassung einer lediglich mittelbaren Ursächlichkeit den Tatbestand der Rückausnahme über die bloße Berücksichtigung von Härtefällen hinaus erheblich erweitern würde, überzeugt nicht (für eine enge Auslegung des Kausalitätserfordernisses SG Stade, Urteil vom 14. September 2015, Az. S 9 R 5/15; SG Karlsruhe, Urteil vom 2. Dezember 2015, Az. S 7 R 1644/15; SG Altenburg, Urteil vom 10. Dezember 2015, Az. S 14 R 3960/14, alle in juris).
  • SG Karlsruhe, 02.12.2015 - S 7 R 1644/15

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Geschäftsaufgabe - Wartezeit -

  • BSG, 17.09.1964 - 12 RJ 470/61
  • BSG, 11.04.2018 - B 5 R 366/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LSG Baden-Württemberg, 03.07.2019 - L 2 R 247/18

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2020 - L 1 R 521/17

    Altersrente für besonders langjährige Versicherte; Nichterfüllung der Wartezeit;

    45 Der Begriff der vollständigen Geschäftsaufgabe in § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Buchst. a Halbsatz 2 SGB VI muss deshalb vorrangig an tatsächliche Umstände anknüpfen (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2020 - L 5 R 224/17 -, juris Rn. 41).

    Bei einem rechtlichen Fortbestand eines Unternehmens ist es deshalb für die Annahme einer Geschäftsaufgabe notwendig, aber auch ausreichend, dass jede zumindest von fachkundiger Seite wahrnehmbare Geschäftstätigkeit eines Unternehmens wegfällt oder der Unternehmenszweck grundlegend geändert wird (zu letzterem siehe etwa Hessisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2020 - L 5 R 224/17 -: Beschränkung auf die Verwaltung unternehmenseigener Immobilien nach Schließung der einzigen Niederlassung eines Bekleidungsgeschäfts und Kündigung des gesamten Verkaufspersonals).

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