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   LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07   

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https://dejure.org/2008,8840
LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07 (https://dejure.org/2008,8840)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2008 - L 5 R 423/07 (https://dejure.org/2008,8840)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2008 - L 5 R 423/07 (https://dejure.org/2008,8840)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 Abs 2 S 1 SGB 6, § 34 Abs 2 S 2 SGB 6, § 34 Abs 3 SGB 6, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 Halbs 2 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10
    Altersrente für langjährig Versicherte - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten bei gleichbleibendem Arbeitsentgelt - rückwirkende Aufhebung des Rentenbescheides - grobe Fahrlässigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines ursprünglichen Rentenbescheids aufgrund wesentlicher Änderungen der Verhältnisse und der Erstattung von insoweit zu Unrecht empfangener Rentenleistungen; Voraussetzungen der Rücknahme eines Verwaltungsakts mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Rentner - Dauerhaftes Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07
    Das Außerachtlassen von Hinweisen in den überschaubaren Erläuterungen und Anlagen zum Rentenbescheid sei im Allgemeinen grob fahrlässig, es sei denn, dass der Betroffene nach seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Bildungsstand die Erläuterungen nicht verstehen konnte (BSGE 44, 264, 273).

    Das Maß der Fahrlässigkeit ist insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit sowie dem Einsichtsvermögen des Beteiligten zu beurteilen (BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273).

    Das Außerachtlassen von Hinweisen in den überschaubaren Erläuterungen und Anlagen zum Rentenbescheid kann nur dann nicht als grob fahrlässig angesehen werden, wenn der Betroffene nach seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Bildungsstand die Erläuterungen nicht verstehen konnte (BSGE 44, 264, 273).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2007 - L 4 R 5630/06

    Altersrente für Frauen - Anspruch - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07
    Es ergebe sich daher nicht, dass bei einem über mehrere Jahre andauernden Beschäftigungsverhältnis ohne Schwankungen des Arbeitsentgelts und der Arbeitszeit generell in jedem Kalenderjahr ein zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze rentenunschädlich sein würde (LSG Baden-Württemberg vom 24. August 2007 - L 4 R 5630/06 - Rdnr. 23).

    Die die Vorschrift des § 34 Abs. 2 Satz 2 SGB VI kann jedoch nicht - im Sinne des Klägers - dahingehend verstanden werden, dass trotz eines konstant rentenschädlichen Hinzuverdienstes für die Dauer von zwei Monaten pro Kalenderjahr generell die Vollrente zu gewähren sei (so auch LSG Baden-Württemberg vom 24. August 2007 - L 4 R 5630/06).

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07
    Rechtswidrig können Verwaltungsakte demnach nur in Fällen des Ermessensfehlgebrauchs (entweder in Gestalt des Ermessensnichtgebrauchs oder in Gestalt der Ermessensüberschreitung) sein (vgl. BSG vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94 = SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96

    Rechtswidrigkeit eines Rücknahmebescheides bei fehlender Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07
    Die Beklagte hat im Übrigen auch in hinreichendem Umfang das ihr zustehende und im Rahmen von § 48 SGB X grundsätzlich auch auszuübende (vgl. BSG vom 30. Oktober 1997 - 4 RA 71/96-) Ermessen betätigt.
  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 33/01 R

    Altersrente für Frauen - zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07
    Die zweimalige Ausnahme von der Hinzuverdienstgrenze ziele lediglich auf den Ausgleich von Schwankungen bei sonst gleichbleibendem Arbeitsentgelt (BSG, SozR 3-2600 § 34 Nr. 4), wobei das Bundessozialgericht in der genannten Entscheidung lediglich die frühere - allein auf Sonderzuwendungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zielende - engere Auffassung auf einen ausnahmsweise erzielten Mehrarbeitsverdienst ausgeweitet habe.
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07
    Dies ist dann der Fall, wenn er bereits einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSG ">45%20SGB%20X%20Nr.%2045#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 45 SGB X Nr. 45; BSGE 62, 32, 35; 42, 184, 187).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 20/89

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anspruch auf Erstattung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen (BSG vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R; vgl. auch BSG vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen (BSG vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R; vgl. auch BSG vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen (BSG vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R; vgl. auch BSG vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07
    Dies ist dann der Fall, wenn er bereits einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSG ">45%20SGB%20X%20Nr.%2045#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 45 SGB X Nr. 45; BSGE 62, 32, 35; 42, 184, 187).
  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - L 10 R 1036/09
    Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen (Urteil vom 28.03.2008, L 5 R 423/07 - Bl.13 ff. LSG-Akte) stehe eine Nachfrage bei einem Steuerberater und dessen falsche Auskunft der Annahme grober Fahrlässigkeit nicht entgegen.

    Damit bedarf auch die Frage, ob in rentenversicherungsrechtlichen Angelegenheiten auf Auskünfte eines normalerweise mit rentenversicherungsrechtlichen Fragen nicht befassten Steuerberaters vertraut werden darf (verneint vom Senat im Urteil vom 17.03.2011, L 10 R 298/08; ebenso Hessisches LSG, L 5 R 423/07 a.a.O.) und ob die Besonderheiten des vorliegenden Falles, in dem die Steuerberaterin zusammen mit einem Anwalt eine Kanzlei betreibt und diese Kanzlei gerade mit der Ausarbeitung eines "rentenunschädlichen" Arbeitsvertrages befasst war, keiner Beurteilung.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2016 - L 2 R 748/13

    Bezug von Altersrente unter Berücksichtigung des deutsch-polnischen

    Das Außerachtlassen von Hinweisen in den überschaubaren Erläuterungen und Anlagen zum Rentenbescheid könne aber nur dann nicht als grob fahrlässig angesehen werden, wenn der Betroffene nach seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Bildungsstand die Erläuterungen nicht habe verstehen können (vergleiche Hessisches LSG, Urteil vom 28. März 2008, Aktenzeichen L 5 R 423/07 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2011 - L 13 R 4761/10
    Das Außerachtlassen von Hinweisen in den überschaubaren Erläuterungen und Anlagen zu den Rentenanpassungsbescheiden kann nur dann nicht als grob fahrlässig angesehen werden, wenn der Betroffene nach seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Bildungsstand die Erläuterungen nicht verstehen konnte (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 28. März 2008 - L 5 R 423/07 - juris Rdnr. 40 unter Hinweis auf BSGE 44, 264, 273).
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