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   LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14   

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https://dejure.org/2017,24991
LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14 (https://dejure.org/2017,24991)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2017 - L 3 U 97/14 (https://dejure.org/2017,24991)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2017 - L 3 U 97/14 (https://dejure.org/2017,24991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer Impfung als Arbeitsunfall; Impfung gegen Schweinegrippe mit dem Impfstoff Pandemrix; Vom Arbeitgeber empfohlene Impfung; Impfung kein Unfallereignis

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 2 ; SGB VII § 3 ; SGB VII § 6
    Anerkennung einer Impfung als Arbeitsunfall

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14
    Bei der Impfung handelte es sich nicht um eine unfreiwillige Einwirkung, die dem Begriff des Unfalls immanent ist, sondern um ein Ereignis, das planmäßig und willentlich herbeigeführt wurde (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Auflage, Seite 10 und BSG Urteil vom 30.1.2007 - B 2 U 8/06 R - juris).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14
    Die Tatsachengerichte sind in einem solchen Fall berechtigt, im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten der Beweiswürdigung an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen (BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 38/96 - in SozR 3-1500 § 128 Nr. 11).
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14
    Dieser Beweisantritt ist unzulässig, weil er nicht dem Beweis unmittelbar oder mittelbar vom Beweisführer vorgetragener Tatsachen dient (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2017 - B 5 R 308/16 B - und Urteil vom 5. Februar 2009 - B 13 RS 85/08 B - juris).
  • BSG, 07.02.2017 - B 5 R 308/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands im

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14
    Dieser Beweisantritt ist unzulässig, weil er nicht dem Beweis unmittelbar oder mittelbar vom Beweisführer vorgetragener Tatsachen dient (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2017 - B 5 R 308/16 B - und Urteil vom 5. Februar 2009 - B 13 RS 85/08 B - juris).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14
    Dies bedeutet, dass beim vernünftigen Abwägen aller Umstände die auf die berufliche Verursachung deutenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 - 8 RU 66/77, BSGE 45, 285, 286).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2022 - L 10 U 675/19

    Medizinstudentin wurde dreimal gegen Hepatitis B geimpft - später wurde bei ihr

    Ebenso dahinstehen kann, ob die Impfung als solche noch der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist und erst eine durch die Impfung verursachte unerwünschte und unerwartete krankhafte Reaktion als zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu werten wäre (so Urteil des Hessischen LSG vom 28.03.2017, L 3 U 97/14 in juris, Rn 29) oder ob bereits die Impfung das zeitlich begrenzte Ereignis darstellten würde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15
    Die mit der Immunreaktion unter Umständen verbundene, zu erwartende normale und übliche Reaktion in Form einer kurzzeitigen lokalen Reaktion oder einer leichten allgemeinen Reaktion in Form einer erhöhten Temperatur oder grippeähnlicher Beschwerden stellt folglich ebenfalls keinen Gesundheitserstschaden infolge eines Unfallereignisses dar (so auch Landessozialgericht - LSG - Hessen, Urteil vom 28. März 2017 - L 3 U 97/14 - juris).
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