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   LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 264/13   

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https://dejure.org/2015,2473
LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 264/13 (https://dejure.org/2015,2473)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.01.2015 - L 8 KR 264/13 (https://dejure.org/2015,2473)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - L 8 KR 264/13 (https://dejure.org/2015,2473)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 70 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Häusliche Krankenpflege | Schiedsspruch zur Vergütung der Leistungen häuslicher Krankenpflege

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 1/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Schiedsspruch

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 264/13
    Der Schiedsspruch wurde mit Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. November 2010, Az. B 3 KR 1/10 R, rechtskräftig.

    Die Kläger hätten zulässig eine Ersetzungsklage als Sonderform der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG erhoben (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25. November 2010, B 3 KR 1/10 R, juris, Rn. 13 ff.).

    In der Regel sei es deshalb auch nicht zu beanstanden, wenn die Schiedsperson ihrem Schiedsspruch allein die im Verfahren vorgebrachten Angaben der Beteiligten zu Grunde lege und diese (wertend) in ihre Erwägungen einbeziehe (BSG, Urteil vom 25. November 2010, B 3 KR 1/10 R, juris, Rn. 38).

    Die hierbei zu beachtenden Maßstäbe hat das Sozialgericht in seinem Urteil auf der Grundlage der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. November 2010, B 3 KR 1/10 R-juris) im Einzelnen herausgearbeitet und zutreffend gewürdigt.

  • BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00

    Privater Pflegedienst; Diskriminierung durch Zahlung unterschiedlicher Preise für

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 264/13
    Davon wäre nur auszugehen, wenn die von den Klägern mit den privaten Leistungsanbietern vereinbarten (niedrigeren) Preise den relevanten Marktpreis darstellten und die den Klägern gezahlte Vergütung sich der Sache nach als eine ungerechtfertigte Subventionierung der Träger der freien Wohlfahrtspflege darstellen würde (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteil vom 11. Dezember 2001, KZR 5/00, juris Rdnr. 18).
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 4/09 R

    Schiedsamt - volle oder auch nur teilweise Festlegung der Gesamtvergütung auf der

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 264/13
    Ihr Einwand, angesichts der großen Bedeutung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität könne von einer nicht mehr gewährleisteten medizinischen Versorgung nur dann ausgegangen werden, wenn in einem Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr bestehe, in diesem Versorgungsbereich tätig zu werden und dadurch die Funktionsfähigkeit des Versorgungssystems gefährdet sei, stützt sich auf Entscheidungen des BSG aus dem Bereich der vertragsärztlichen Versorgung (bspw. BSG, Urteil vom 23. Juni 2010, B 6 KA 4/09 R, juris, Rdnr. 22 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 87/10

    Erweitertes Bundesschiedsamt - Schiedsspruch zum AOP-Vertrag 2005 - Vergütung der

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 264/13
    Das bedingt gewisse Unterschiede zu den Schiedsämtern i.S.v. § 89 SGB V, welche als Behörden nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen tätig werden und damit jedenfalls im Grundsatz auch der Pflicht zur Amtsermittlungspflicht unterliegen (vgl. dazu bspw. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2013 - L 7 KA 87/10 -, juris).
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 264/13
    Insoweit betont auch das BSG in ständiger Rechtsprechung, dass der Vergütung ärztlicher Leistungen in einem komplexen Ordnungssystem in erheblichem Maße "Mischkalkulationen" zugrunde liegen, bei denen es sich verbietet, isoliert einzelne Kosten in den Blick zu nehmen (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 11. März 2009 - B 6 KA 31/08 B -, juris Rdnr. 30).
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 2/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Vergütung stationärer

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 264/13
    Diese Grundsätze hat das BSG für den Bereich stationärer Pflegeeinrichtungen jüngst erneut bekräftigt und ausgeführt, die Einhaltung der Tarifbindung und die Zahlung ortsüblicher Gehälter seien grundsätzlich immer als wirtschaftlich angemessen i.S.v § 84 Abs. 2 Satz 4 SGB XI zu werten und genügten stets den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung (Urteil vom 16. Mai 2013, B 3 P 2/12 R, juris).
  • LSG Hessen, 26.11.2009 - L 8 KR 325/07

    Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Verträge der

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 264/13
    Sie meinen unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 26. November 2009 (L 8 KR 325/07), die strikte Anwendbarkeit des § 71 SGB V auf Vereinbarungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege sei in Zweifel zu ziehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2016 - L 4 KR 36/14
    Verschiedene Schiedspersonen können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ohne dass es Aufgabe des Gerichts wäre, insofern - z.B. durch vergleichende Betrachtungen verschiedener Schiedssprüche unterschiedlicher Schiedspersonen - einen einheitlichen Beurteilungsmaßstab oder einheitliche Ergebnisse sicherzustellen (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 29. Januar 2015, L 8 KR 264/13, zitiert nach juris).

    Diese Grundsätze hat das BSG für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen jüngst erneut bekräftigt und ausgeführt, dass die Einhaltung der Tarifbindungen und die Zahlung ortsüblicher Gehälter grundsätzlich immer als wirtschaftlich angemessen im Sinne von § 84 Abs. 2 Satz 4 SGB XI zu werten seien und stets den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung genügten (BSG, Urteil vom 16. Mai 2013, B 3 P 2/12 R, zitiert nach juris; vgl. auch LSG Hessen, Urteil vom 29. Januar 2015, a.a.O.).

    Damit unterscheidet sich dieser Leistungsbereich strukturell von anderen zentralen Versorgungsbereichen des SGB V. Von einer naheliegenden Gefahr einer wirtschaftlichen "Auszehrung" der Pflegedienste kann deshalb u.U. ausgegangen werden, wenn Vergütungssteigerungen im erheblichen Umfang hinter der Kostenentwicklung im Personalbereich zurückbleiben (vgl. auch LSG Hessen, Urteil vom 29. Januar 2015, a.a.O).

  • LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 254/13

    Anhebung der Vergütung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege

    Das Sozialgericht hat mit Urteil vom 15. März 2013 den Schiedsspruch bestätigt; die Berufung der Krankenkassen gegen dieses Urteil ist Gegenstand des Urteils des Senats in der parallel verhandelten Sache L 8 KR 264/13.
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