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   LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16   

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LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16 (https://dejure.org/2019,4498)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.01.2019 - L 2 R 237/16 (https://dejure.org/2019,4498)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - L 2 R 237/16 (https://dejure.org/2019,4498)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden - Erwerbstätigkeit täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes

  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden Erwerbstätigkeit täg...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden Erwerbstätigkeit täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16
    Die Tätigkeit einer Verkaufsberaterin könne die Klägerin jedoch noch ohne zeitliche Einschränkungen ausüben, so dass eine Berufsunfähigkeit dem Grunde nach bereits nicht vorliege, ohne dass es auf eine Erwerbsfähigkeit in Verweisungstätigkeiten ankomme (unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984, 11 RA 72/83, juris Rn. 12).

    Nach dem zur Ausführung dieser Grundsätze von der Rechtsprechung entwickelten sogenannten Mehrstufenschema (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 24. März 1983, 1 RA 15/82; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984, 11 RA 72/83; BSG, Urteil vom 2. Dezember 1987, 1 RA 11/86; BSG, Urteil vom 9. Juni 1988, 4/1 RA 67/87), das im Bereich der Angestellten zwischen dem Leitberuf der Angestellten mit hoher beruflicher Qualität, regelmäßig Studium, der Angestellten mit längerer Ausbildung, regelmäßig von 3 Jahren (Ausgebildete), der Angestellten mit einer Ausbildung bis zu 2 Jahren (Angelernte) und Angestellten ohne Ausbildung (Ungelernte) unterscheidet, ist die Klägerin der Gruppe der Angestellten mit einer Ausbildung von drei Jahren zuzuordnen.

  • LSG Hessen, 15.04.2011 - L 5 R 331/09

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16
    Die soziale Zumutbarkeit dieser Tätigkeiten ergibt sich aus ihrer tariflichen Einstufung durch die Tarifvertragsparteien (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 15. April 2011, L 5 R 331/09; Urteil vom 14. Dezember 2012, L 5 R 361/10 sowie das Auskunftsschreiben des Verbandes KX. e.V.- K. - vom 25. Januar 2011 sowie den Gehalts- und Lohntarifvertag für den Verband KX. Hessen e.V. - K. - vom 23. Oktober 2009, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden).
  • LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10

    Erneute Befristung einer Erwerbsminderungsrente nach Ablauf der neunjährigen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16
    Die soziale Zumutbarkeit dieser Tätigkeiten ergibt sich aus ihrer tariflichen Einstufung durch die Tarifvertragsparteien (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 15. April 2011, L 5 R 331/09; Urteil vom 14. Dezember 2012, L 5 R 361/10 sowie das Auskunftsschreiben des Verbandes KX. e.V.- K. - vom 25. Januar 2011 sowie den Gehalts- und Lohntarifvertag für den Verband KX. Hessen e.V. - K. - vom 23. Oktober 2009, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden).
  • LSG Hessen, 21.11.2017 - L 2 R 356/14
    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16
    Tätigkeiten als Telefonist sind auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt des Bundesgebiets auch in nennenswertem Umfang - mehr als 300 besetzte oder unbesetzte Arbeitsplätze - auch für Betriebsfremde verfügbar (vgl. auch Urteil des Senates vom 21. November 2017, L 2 R 356/14), d.h. diese Tätigkeit steht der Klägerin auch konkret zur Verfügung.
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16
    Letztlich trifft für das tatsächliche Vorliegen von seelisch bedingten Störungen, ihre Unüberwindbarkeit aus eigener Kraft und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit den Rentenbewerber die (objektive) Beweislast (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 48/03 R).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16
    Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der bisherige Beruf oder Hauptberuf, den der Versicherte ausgeübt hat (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, B 13 RJ 29/04 R; BSG, Urteil vom 26. April 2005, B 5 RJ 27/04 R).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16
    Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der bisherige Beruf oder Hauptberuf, den der Versicherte ausgeübt hat (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, B 13 RJ 29/04 R; BSG, Urteil vom 26. April 2005, B 5 RJ 27/04 R).
  • BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87

    Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Facharbeiter bei der Deutschen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16
    Insofern gilt eine werdende Betrachtungsweise; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles (BSG, Urteil vom 27. April 1989, 5/5b RJ 78/87).
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16
    Insoweit bedarf es im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld einer besonders eingehenden Prüfung lediglich dann, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 1984, 4 RJ 43/83 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. November 1982, 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter heraus fällt (vgl. BSG, Urteile vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80; vom 18. Februar 1981, 1 RJ 124/79).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16
    Nach dem zur Ausführung dieser Grundsätze von der Rechtsprechung entwickelten sogenannten Mehrstufenschema (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 24. März 1983, 1 RA 15/82; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984, 11 RA 72/83; BSG, Urteil vom 2. Dezember 1987, 1 RA 11/86; BSG, Urteil vom 9. Juni 1988, 4/1 RA 67/87), das im Bereich der Angestellten zwischen dem Leitberuf der Angestellten mit hoher beruflicher Qualität, regelmäßig Studium, der Angestellten mit längerer Ausbildung, regelmäßig von 3 Jahren (Ausgebildete), der Angestellten mit einer Ausbildung bis zu 2 Jahren (Angelernte) und Angestellten ohne Ausbildung (Ungelernte) unterscheidet, ist die Klägerin der Gruppe der Angestellten mit einer Ausbildung von drei Jahren zuzuordnen.
  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

  • BSG, 15.03.1978 - 5 RJ 128/76

    Zumutbarer Kreis von Tätigkeiten - Qualitativer Wert seines bisherigen Berufs -

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
  • BSG, 09.06.1988 - 1 RA 67/87
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2019 - L 8 R 45/17

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

    Bei psychischen wie bei organischen Erkrankungen müssen die bei der Begutachtung berichteten Beschwerden mit den im jeweiligen Fachgebiet nach den dort maßgebenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen anerkannten Methoden jedoch validiert werden, um "Verfälschungstendenzen" zu identifizieren (vgl. zur Notwendigkeit eines strengen Maßstabes beim Vollbeweis für psychische Erkrankungen BSG, Urteil v. 20.10.2004, B 5 RJ 48/03 R, juris m.w.N.; zur Notwendigkeit der Beschwerdevalidierung im Rahmen der medizinischen Begutachtung in Rentenverfahren Hessisches LSG, Urteil v. 29.1.2019, L 2 R 237/16; Sächsisches LSG, Urteil v. 11.12.2017, L 5 R 20/16, Thüringer LSG, Urteil v. 1.11.2016, L 6 R 483/13; Bayerisches LSG, Urteil v. 9.6.2016, L 19 R 96/13; m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 9 R 1764/18
    Selbst wenn der Klägerin für diese Tätigkeit Berufsschutz im Sinne einer Einzelhandelsfachverkäuferin zukommen würde, wäre sie, wie von der Beklagten zutreffend im Schreiben vom 19.07.2018 ausgeführt, auf die Tätigkeiten einer Telefonistin verweisbar (vgl. hierzu Hessisches LSG, Urteil vom 29.01.2019 - L 2 R 237/16 - Juris Rn. 95).
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