Rechtsprechung
   LSG Hessen, 29.05.2018 - L 2 R 163/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18862
LSG Hessen, 29.05.2018 - L 2 R 163/16 (https://dejure.org/2018,18862)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.05.2018 - L 2 R 163/16 (https://dejure.org/2018,18862)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - L 2 R 163/16 (https://dejure.org/2018,18862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB I § 33a, SGB VI § 147, SGB VI § 152 Nr. 3, § 3 Abs. 1 VKVV, Art. 3 Abs. 1 GG
    Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungnummer - Erstangabe des Versicherten zum Geburtsdatum maßgebend

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geburtsdatum ist nachträglich nicht um 12 Jahre zu ändern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Änderung der Versicherungsnummer aufgrund geänderten Geburtsdatums - Rentenversicherung kann sich auf Erstangabe des Versicherten Berufen

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe einer neuen Versicherungsnummer mit geänderten Geburtsdatum

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Hessen, 07.03.2014 - L 5 R 504/13

    Vergabe einer neuen Versicherungsnummer unter Zugrundelegung eines geänderten

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2018 - L 2 R 163/16
    Bei der Vergabe einer neuen Versicherungsnummer unter Zugrundelegung eines geänderten Geburtsdatums hat der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 33a SGB I die Anknüpfung an das wahre Geburtsdatum aufgegeben und das im Geltungsbereich des SGB für altersabhängige Rechte und Pflichten maßgebende Geburtsdatum eigenständig definiert (vgl. BSG, Urteil vom 5. April 2001, B 12 RJ 35/00, juris, Rn. 32; Anschluss an Hessisches LSG, Urteil vom 7. März 2014, L 5 R 504/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 R 2651/13

    Anspruch auf Neuvergabe einer Versicherungsnummer unter Berücksichtigung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2018 - L 2 R 163/16
    Mit § 33a SGB I hat der Gesetzgeber die Anknüpfung an das "wahre" Geburtsdatum aufgegeben und - zur Vermeidung einer dafür besonders verwaltungsintensiven Prüfung und um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen vorzubeugen - das im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs für altersabhängige Rechte und Pflichten maßgebende Geburtsdatum eigenständig definiert (BSG, a.a.O., unter Hinweis auf BT-Drucks. 13/8994, a.a.O.; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014, L 11 R 2651/13, juris).
  • LSG Hessen, 15.02.2010 - L 2 R 362/09

    Änderung des Geburtsdatums - Erstangabe - Berichtigung der Versicherungsnummer

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2018 - L 2 R 163/16
    Hintergrund dieser Regelung ist, dass ausländische Rechtsordnungen die Möglichkeit vorsehen, das Geburtsdatum durch eine gerichtliche Entscheidung nachträglich zu ändern, was im deutschen Sozialrecht zu Vorteilen führen kann, die in der jeweiligen ausländischen Rechtsordnung nicht damit verbunden sind (vgl. BT-Drucks. 13/8994, S. 67; Hessisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2010, L 2 R 362/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht