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   LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83, L 8 Kr 882/83   

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LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83, L 8 Kr 882/83 (https://dejure.org/1985,3175)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.07.1985 - L 3 U 1020/83, L 8 Kr 882/83 (https://dejure.org/1985,3175)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Juli 1985 - L 3 U 1020/83, L 8 Kr 882/83 (https://dejure.org/1985,3175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung; Anrufung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65

    Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
    Bereits aus § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. S. 2 SGG ergibt sich, dass mit Vorschlagslisten im Sinne des Gesetzes nicht nur eine Mehrheit von Personen gemeint ist, sondern dass die Listen der vorschlagsberechtigten Verbände und Behörden - zumindest in ihrer Gesamtheit - über die nach § 14 Abs. 1 SGG festgesetzte Höchstzahl der benötigten ehrenamtlichen Richter hinausgehen, also personelle Alternativen enthalten müssen (vgl. dazu auch BSGE 23, 105, 117).

    Dass auch die Vorschrift des § 20 Abs. 1 ArbGG für eine andere Auslegung der §§ 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGG nicht herangezogen werden kann, hat das BSG schon in seinem Urteil vom 28. Mai 1965 (BSGE 23, 105, 118) entschieden.

    Außerdem ist die Berufung kein formaler Vollziehungsakt, mit dem das Berufungsorgan nur die Vorschläge sanktioniert und dabei lediglich zwingende gesetzliche Hindernisse und Sollvorschriften zu beachten hat (BSGE 23, 105, 117; Bley, a.a.O., § 13 SGG, Anm. 2b, S. 86/2).

    Durch die bloße staatliche Bestätigung oder "Sanktionierung" eines Vorschlags, bei der lediglich gesetzliche Hindernisse und Sollvorschriften beachtet, ein wirkliches eigenes sachgemäßes Ermessen aber nicht ausgeübt wird, ist ein ausreichender staatlicher Einfluss auf die Bestellung der Richter aber zumindest dann nicht gewährleistet, wenn es sich - wie hier - bei den vorschlagenden und die Person des Richters letztlich auswählenden Stellen nicht ebenfalls um staatliche Einrichtungen handelt, sondern überwiegend um Verbände und Vereinigungen (so im Ergebnis wohl auch BSGE 23, 105, 117 f).

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Auszug aus LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
    Dass ein "Auswahlrecht bestehen soll, hat das BVerfG (BVerfGE 27, 312, 320 f.) insbesondere auch aus § 14 Abs. 1 SGG gefolgert, der hinsichtlich des Inhalts der Vorschlagslisten vorsieht, dass sie die eineinhalbfache Zahl der festgesetzten Höchstzahl enthalten sollen.

    Zur verfassungskonformen Auslegung der §§ 13, 14 SGG und auch des § 94 Abs. 2 Satz 4 BRAO, der für die Ehrengerichte für Rechtsanwälte die eineinhalbfache Anzahl als zwingende Mindestzahl ("muss") vorschreibt, ist das BVerfG demgemäß nur dadurch gelangt, dass es diese Zahl lediglich als "Richtzahl" (§ 14 Abs. 1 SGG) bzw. "Mindestmaß" (§ 94 Abs. 2 Satz 4 BRAO) wertete und das Recht und die Pflicht der für die Berufung und Ernennung zuständigen Staatsbehörde unterstellte, "gegebenenfalls" bzw. "notfalls" eine Ergänzung zu verlangen, falls die ursprünglichen Listen nicht genügend geeignete Richter enthalten (BVerfGE 27, 312, 320 f.; 26, 186, 195 ff).

    Dieses durch die §§ 13, 14 SGG gesetzlich auch vorgeschriebene Verfahren hat es mit Rücksicht darauf, dass einerseits Berufungen nur aufgrund der Vorschlagslisten erfolgen können, andererseits die Listen selbst bei Einhaltung der "Richtzahl" des § 14 Abs. 1 SGG unter Umständen keinen ausreichenden Entscheidungsspielraum zulassen, nur um eine weitere Möglichkeit der Ausübung staatlichen Bestimmungsrechts, nämlich um das Recht der Zurückweisung der vorgelegten Liste und Nachforderung von Vorschlägen, ergänzt und nicht etwa ersetzt, wenn auch unter Umständen "etwas gewaltsam" (so Maunz-Dürig-Herzog, a.a.O., Rdnr, 143, 144 zu Art. 92 GG; Anmerkung von Ule und Rüggeberg zu BVerfGE 27, 312 in SGb 1970, 211 ff.).

    Zum anderen hat das BVerfG in seinen Urteilen zu den §§ 13, 14 SGG und § 94 Abs. 2 BRAO (BVerfGE 26, 187 und 27, 312) nicht entschieden, dass bei einem Verfahren, bei dem die zu berufenden Richter nur aus den Vorschlagslisten bestimmter vorschlagsberechtigter Organisationen entnommen werden können, durch die regelmäßige Kombination eines Einzelvorschlags mit der bloßen Behauptung der berufenden Stelle, stets Ergänzungen verlangen zu können, zumindest dem Art. 92 GG Genüge getan Ist.

  • BSG, 23.01.1957 - 6 RKa 3/55
    Auszug aus LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
    Das BSG hat diese Frage in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1957 (BSGE 4, 242) zwar noch ausdrücklich offen gelassen; da es im SGG keine den §§ 65, 73 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) vergleichbare Vorschriften gibt, wonach die Berufung und Revision nicht auf Mängel des Verfahrens bei der Berufung ehrenamtlicher Richter gestützt werden kann, besteht jedoch kein Zweifel, dass es insoweit keinen Unterschied zu Berufsrichtern gibt, bei denen z.B. die Nichtigkeit der Ernennung gemäß § 18 Deutsches Richtergesetz (DRiG) bei der ordnungsgemäßen Besetzung ohne weiteres zu beachten ist (vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl., Band I/1, S. 188 t).

    Demgemäß hat das BSG die Möglichkeit der Überprüfung von Gründen nach §§ 16, 17 SGG unter dem Gesichtspunkt der ordnungsgemäßen Besetzung u.a. auch damit begründet, dass in dem Verfahren nach § 22 SGG nicht notwendig bindend festzustellen sei, ab wann die Voraussetzungen gefehlt haben (BSGE 4, 242).

    Der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht sie allerdings nicht, die eine Bindung an eine ablehnende Entscheidung im Amtsenthebungsverfahren verneint (vgl. BSGE 4, 242).

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung

    Auszug aus LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
    Soweit die 1. Kammer des Sozialgerichts (SG) Frankfurt am Main im Beschluss vom 28. Juni 1985 - S 1/S - 186/85 - unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 28. September 1961 (JZ 1962, S. 544 mit Anm. von Arndt) eine gegenteilige Auffassung vertritt, wird übersehen, dass in dem dortigen Fall die Befähigung zum Richteramt fehlte und demzufolge auch nur ein einfaches Gesetz, das die Ernennungsvoraussetzungen regelt, verletzt sein konnte.

    Allein die Nichtigkeit entspricht hier der "Wertlage" bzw. der Bedeutung, die die Rechtsordnung dem Auswahl- und Bestimmungsrecht des Staates bei der Berufung und Ernennung von ehrenamtlichen Richtern beimisst, sowie dem Grundsatz der Gesetzlichkeit des Richters, der immerhin den Charakter eines Grundrechts hat (BAG in JZ 1962, 544 f.).

  • BVerwG, 05.07.1955 - I C 78.55

    Berufung eines Richters durch anfechtbaren Verwaltungsakt - Vorschriftsgemäße

    Auszug aus LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
    Vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wurde im Urteil vom 5. Juli 1955 (DÖV 1956, 182) zwischen Verstößen gegen dienstrechtliche Vorschriften und Verstößen gegen zwingende gerichtsverfassungsrechtliche Vorschriften unterschieden und im letzteren Fall ohne weiteres die Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes angenommen.

    Abgesehen davon wird in der Literatur (vgl. Brackmann, a.a.O., Band I/1, S. 188 t) entgegen älterer Rechtsprechung (vgl. BSGE 2, 101; 11, 1; BVerwGE DÖV 1956, 182) mit guten Gründen die Auffassung vertreten, dass es für die verfahrensrechtlichen Folgen grundsätzlich nicht darauf ankommen kann, ob z.B. die Ernennung eines Berufsrichters nichtig (§ 18 DRiG) oder zurückzunehmen ist (§ 19 DRiG), weil die Rücknahme der Ernennung gegebenenfalls auf den Zeitpunkt der Ernennung zurückwirkt und es eine dem § 14 Bundesbeamtengesetz (BBG) entsprechende Vorschrift nicht gibt, die richterlichen Entscheidungen trotz Rücknahme der Ernennung Wirksamkeit beimisst.

  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
    Dazu gehört, dass die Bindung an den Staat auch in personeller Hinsicht ausreichend gewährleistet sein muss und der Staat bei der Berufung der Richter (Auswahl und Ernennung) entscheidend mitwirkt (BVerfGE 48, 300 ff., 27, 312 ff., 26, 186 ff.; Maunz-Dürig-Herzog, Kommentar zum GG, Stand: 24. Lieferung, Bd. IV, Rdnr. 140-144 zu Art. 92 GG, Leibholz/Rinck, Grundgesetz, Stand: November 1984; Anm. 3 zu Art. 92 GG).

    Für die Anwendung des § 22 SGG spricht schließlich auch, dass der Spruchkörper nach § 22 Abs. 2 SGG offensichtlich für alle Fälle, die die Rechtsstellung des ehrenamtlichen Richters und seine Fähigkeit zur - weiteren - Ausübung des Amtes berühren, auch die Funktion eines "Dienstgerichtes" bzw. eines Gerichts für besondere Sachgebiete im Sinne des Art. 101 Abs. 2 GG erfüllen soll (vgl. auch BVerfGE 48, 300, 324 für die Amtsenthebung durch den Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte).

  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
    Dabei ist die Frage, ob das Gericht richtig besetzt ist, entsprechend dem Verfassungsgebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) vor Eintritt in die mündliche Verhandlung ohne Mitwirkung des oder der betroffenen Richter von Amts wegen zu prüfen und durch Beschluss festzustellen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Berufs- oder ehrenamtlichen Richter handelt (vgl. Bundesverfassungsgericht BVerfGE 40, 356 ff; 46, 34 ff; so auch Beschlüsse des 1., 2., 10., 12. und 13. Senats des Hessischen Landessozialgerichts - HLSG - vom 14. Mai 1985 - L 1/J - 862/83 - in SGb 85, 244 ff, 9. Juli 1985 - L 2/J 719/81 -, 19. Juni 1985 - L 12/J 1203/84 -, 20. Juni 1985 - L 10/Ar - 119/85 (A) - und 15. Juli 1985 - L 13/11An - 728/83).

    Dafür spricht, dass das BVerfG in einem Verfahren (BVerfGE 40, 356) unter dem Gesichtspunkt der vorschriftsmäßigen Besetzung die Gesetzmäßigkeit der Wahl eines seiner Richter mit näherer Begründung geprüft hat, ohne mit einem Wort auf den ersichtlich formgültigen Ernennungsakt einzugehen.

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 21/63

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheit der Sozialversicherung - Wahl

    Auszug aus LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
    Für diese ist anerkannt, dass allein die bloße Möglichkeit, die Wahlhandlung selbst erst durch Einreichen weiterer Wahlvorschläge zu erzwingen, kein Ersatz für die gesetzlich garantierte und vorgeschriebene Ausübung des Stimmrechts bzw. des Rechts ist, selbst durch eigene Stimmabgabe und bei dieser die zu wählende Person auszusuchen (vgl. BSGE 23, 92 unter Hinweis auf BVerfGE 13, 1).

    Wird - wie hier - immer nur ein Vorschlag für eine zu besetzende Stelle eingereicht und eine Ergänzung nicht verlangt, so wird der eigentliche Auswahlvorgang in die Vorbereitungshandlung verlegt und die vor schlagenden Verbände und Behörden bestimmen ähnlich wie Wahlmänner das Ergebnis (vgl. auch BSGE 23, 92).

  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
    Zur Feststellung, ob dies der Fall ist, ist im Rahmen von Vorschriften, die die Berufung, Wahl oder Ernennung von Richtern regeln bzw. die Frage betreffen, ob jemand überhaupt wirksam zum Richter ernannt bzw. bestellt worden ist, der Gesichtspunkt des "error in procedendo" jedoch unbrauchbar, weil es hier kein Ermessen geben kann, sondern Rechtssätze nach objektiven Maßstäben auszulegen sind (vgl. BVerfGE 31, 181; Kissel, Kommentar zum GVG, 1981, Rdnr. 16 zu § 16; Arndt in JZ 1962, S. 545 f; a.A. BGH NJW 1976, 432, und im Anschluss daran der 1., 10. und 12. Senat des HLSG in den o.a. Beschlüssen).

    Diese Grenzen sind eindeutig überschritten, wenn die Verletzung der gesetzlichen Verfahrensregeln und Grundsätze zur Folge hat, dass von einer Berufung der ehrenamtlichen Richter durch den Staat im Rechtssinne nicht mehr die Rede sein kann und damit auch Art. 92 GG verletzt wird (vgl. für die Schöffenwahl auch BGH NJW 1984, 2839; so letztlich auch BGH NJW 1976, 432).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
    Dabei hat es keinen Zweifel daran gelassen, dass selbst Vorschlagslisten, die inhaltlich dieser "Soll"-Vorschrift entsprechen, für sich betrachtet keinen ausreichenden personellen Einfluss des Staates gewährleisten würden, sofern sie endgültig und unabänderlich maßgebend wären und aus ihnen in jedem Fall die erforderlichen Ernennungen vorgenommen werden müssten (vgl. auch BVerfGE 26, 186 ff. zu § 94 Abs. 2 Satz 4 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO -).

    Zur verfassungskonformen Auslegung der §§ 13, 14 SGG und auch des § 94 Abs. 2 Satz 4 BRAO, der für die Ehrengerichte für Rechtsanwälte die eineinhalbfache Anzahl als zwingende Mindestzahl ("muss") vorschreibt, ist das BVerfG demgemäß nur dadurch gelangt, dass es diese Zahl lediglich als "Richtzahl" (§ 14 Abs. 1 SGG) bzw. "Mindestmaß" (§ 94 Abs. 2 Satz 4 BRAO) wertete und das Recht und die Pflicht der für die Berufung und Ernennung zuständigen Staatsbehörde unterstellte, "gegebenenfalls" bzw. "notfalls" eine Ergänzung zu verlangen, falls die ursprünglichen Listen nicht genügend geeignete Richter enthalten (BVerfGE 27, 312, 320 f.; 26, 186, 195 ff).

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 114/71

    Keine Schöffenwahl, solange nicht alle Vertrauenspersonen bestellt sind

  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

  • BSG, 30.10.1959 - 6 RKa 8/59
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76

    Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie wegen versuchten schweren

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84

    Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

  • BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84

    Verfassungsrechtliche Folgen der Mitwirkung nicht regelgerecht ausgewählter

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

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