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   LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER   

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https://dejure.org/2007,3014
LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER (https://dejure.org/2007,3014)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER (https://dejure.org/2007,3014)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. November 2007 - L 4 KA 56/07 ER (https://dejure.org/2007,3014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b Abs 2 SGG, § 70 Abs 1 SGB 5, § 82 Abs 1 SGB 5, § 101 Abs 6 SGB 5, § 103 Abs 8 SGB 5
    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit außerhalb des Vertragszahnarztsitzes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Genehmigung einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit außerhalb des Vertragszahnarztsitzes an einem weiteren Ort (Zweigpraxis) i.R. eines einstweiligen Anordnungsverfahrens; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Geltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Erste obergerichtliche Entscheidung zur vertragszahnärztlichen Zweigpraxis

  • akademiker-im-www.de (Kurzinformation)

    Eröffnung einer zahnärztlichen Zweigpraxis zulässig

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Anspruch eines Zahnarztes auf Genehmigung einer Zweitpraxis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Genehmigung von Zweigniederlassungen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Zeitlicher Umfang der Tätigkeit in der Zweigpraxis

Besprechungen u.ä.

  • aerzteblatt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Genehmigung einer Zweigpraxis: Filialbildung mit Hindernissen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 13.11.2007 - L 4 KA 57/07

    Genehmigung einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit außerhalb des

    Auszug aus LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07
    Die gegen den Beschluss des Sozialgerichts von der Antragsgegnerin eingelegte Beschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 13. November 2007 zurückgewiesen (Az.: L 4 KA 57/07 ER).

    19 Darüber hinaus wird hierdurch auch nicht die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes in A-Stadt beeinträchtigt, wie der Senat bereits in dem vergleichbaren Fall des Mitinhabers der Gemeinschaftspraxis Dr. Dr. S. mit Beschluss vom 13. November 2007 entschieden hat (Az.: L 4 KA 57/07 ER).

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 22/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit der Zulassung mit Bedingung -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07
    Zwar ist es zunächst zutreffend, dass das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2002 (B 6 KA 20/01 R; vgl. auch BSG, Entscheidungen vom 11. September 2002, B 6 KA 23/01 R und vom 5. Februar 2003, B 6 KA 22/02 R) ausgeführt hat, dass ein Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut nicht mehr als 13 Stunden wöchentlich in einem Beschäftigungsverhältnis außerhalb seiner vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit stehen könne.
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07
    Hierbei stehe dem Zulassungsgremium nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 20. Dezember 1995, Az.: 6 RKa 55/94) ein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 23/01 R

    Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbewerber - Beschäftigungsverhältnis -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07
    Zwar ist es zunächst zutreffend, dass das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2002 (B 6 KA 20/01 R; vgl. auch BSG, Entscheidungen vom 11. September 2002, B 6 KA 23/01 R und vom 5. Februar 2003, B 6 KA 22/02 R) ausgeführt hat, dass ein Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut nicht mehr als 13 Stunden wöchentlich in einem Beschäftigungsverhältnis außerhalb seiner vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit stehen könne.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07
    Zwar ist es zunächst zutreffend, dass das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2002 (B 6 KA 20/01 R; vgl. auch BSG, Entscheidungen vom 11. September 2002, B 6 KA 23/01 R und vom 5. Februar 2003, B 6 KA 22/02 R) ausgeführt hat, dass ein Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut nicht mehr als 13 Stunden wöchentlich in einem Beschäftigungsverhältnis außerhalb seiner vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit stehen könne.
  • SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 375/07
    Auszug aus LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07
    Die hiergegen am 1. August 2007 erhobene Klage ist beim Sozialgericht Marburg nach Abtrennung des Verfahrens des Antragstellers unter dem Aktenzeichen S 12 KA 375/07 anhängig.
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Dass den Krankenkassen und Leistungserbringern nach § 70 SGB V generell der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Versicherten auferlegt ist, rechtfertigt es nicht, durch restriktive Anforderungen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers zu unterlaufen, die Möglichkeit zur Gründung von Zweigpraxen zu erleichtern (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - juris RdNr 52, unter Hinweis auf Hessisches LSG, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/2474 S. 29 f.) ist allein davon auszugehen, dass die Möglichkeit zur Gründung von Zweigpraxen mit der zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Änderung des § 24 Ärzte-ZV durch das VÄndG gegenüber der Rechtslage unter Geltung des § 15a Abs. 1 BMV-Ä (bzw. der entsprechenden Regelung im Arzt-/Ersatzkassenvertrag) in der bis dahin geltenden Fassung erweitert werden sollte (vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER -).

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass in gesperrten Bereichen grundsätzlich auch bedarfsplanungsrechtliche Gesichtspunkte und Differenzierungen für die Frage relevant sind, ob die Zulassung einer Zweigpraxis eine Verbesserung der Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis bedeutet (so im Ergebnis auch Bay. LSG, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -), denn den Krankenkassen und Leistungserbringern ist nach § 70 SGB V der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Versicherten auferlegt (LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER - SG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2008 - S 2 KA 141/07 - Zalewski in: Heinemann/Liebold a.a.O.; a.A. Wollersheim a.a.O. S. 282).

  • LSG Hessen, 23.09.2009 - L 4 KA 119/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen

    Der erkennende Senat hat auf die Beschwerde des Klägers mit Beschluss vom 29. November 2007 (Az.: L 4 KA 56/07 ER) den Beschluss des SG aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger vorläufig die Tätigkeit als Vertragszahnarzt an einem weiteren Ort in der W Str.

    Der Begriff der Versorgungsverbesserung ist im Gesetz nicht näher beschrieben, und auch aus den Gesetzesmaterialien zum VÄndG ergeben sich keine konkretisierenden Hinweise für seine Auslegung (vgl. Schallen, Zulassungsverordnung, 5. Auflage 2007, § 24 Rdnr. 643; Beschluss des erkennenden Senats vom 29. November 2007, L 4 KA 56/07 ER; Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2008, L 11 KA 47/08, Juris Rdnr. 52).

    In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 29. November 2007, a. a. O.) geht der erkennende Senat davon aus, dass auch bei fehlenden planungsrechtlichen Einschränkungen nicht alle zusätzlichen quantitativen und qualitativen Tätigkeiten als Verbesserung der Versorgung der Versicherten gelten (so aber offenbar Schallen, Zulassungsverordnung, 5. Auflage 2007, § 24 Rdnr. 652).

    24 Eine über die allgemeine Ausbildung von Zahnärzten hinausgehende Qualifikation, auf die die Annahme einer qualitativen Versorgungsverbesserung gestützt werden kann, kann dann vorliegen, wenn die Voraussetzungen zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes "Kinderzahnheilkunde" nachgewiesen werden, die in der Ordnung zur Anerkennung besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde vom 13. Dezember 2004 (beschlossen in der Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen am 19. Mai 2001 aufgrund § 25 Nr. 14 Heilberufsgesetz i. V. m. § 15 der Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Hessen) geregelt sind (vgl. bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 29. November 2007 - L 4 KA 56/07 ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/2474 S. 29 f.) ist allein davon auszugehen, dass die Möglichkeit zur Gründung von Zweigpraxen mit der zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Änderung des § 24 Ärzte-ZV durch das VÄndG gegenüber der Rechtslage unter Geltung des § 15a Abs. 1 BMV-Ä (bzw. der entsprechenden Regelung im Arzt-/ Ersatzkassenvertrag) in der bis dahin geltenden Fassung erweitert werden sollte (vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER -).

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass in gesperrten Bereichen grundsätzlich auch bedarfsplanungsrechtliche Gesichtspunkte und Differenzierungen für die Frage relevant sind, ob die Zulassung einer Zweigpraxis eine Verbesserung der Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis bedeutet (so im Ergebnis auch Bay. LSG, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -), denn den Krankenkassen und Leistungserbringern ist nach § 70 SGB V der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Versicherten auferlegt (LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER - SG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2008 - S 2 KA 141/07 - Zalewski in: Heinemann/Liebold a.a.O.; a.A. Wollersheim a.a.O. S. 282).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/2474 S. 29 f.) ist allein davon auszugehen, dass die Möglichkeit zur Gründung von Zweigpraxen mit der zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Änderung des § 24 Ärzte-ZV durch das VÄndG gegenüber der Rechtslage unter Geltung des § 15a Abs. 1 BMV-Ä/§ 15a Abs. 1 Satz 1 EKV in der bis dahin geltenden Fassung erweitert werden sollte (vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER -).

    Der Senat hat im Urteil vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - ausgeführt, er neige zur Auffassung, dass in gesperrten Bereichen grundsätzlich auch bedarfsplanungsrechtliche Gesichtspunkte und Differenzierungen für die Frage relevant sind, ob die Zulassung einer Zweigpraxis eine Verbesserung der Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis bedeutet (so im Ergebnis auch Bay. LSG, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -) und dies u.a. damit begründet, dass den Krankenkassen und Leistungserbringern nach § 70 SGB V der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Versicherten auferlegt ist (LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER - SG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2008 - S 2 KA 141/07 - Zalewski in Heinemann/Liebold a.a.O.; a.A. Wollersheim a.a.O. S. 282).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R

    Vertrags (zahn) ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Das LSG hat - nachdem es die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet hatte, dem Kläger die Filialtätigkeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens zu gestatten (Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER) - auch die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
  • SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 375/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auf Beschwerde des Klägers hat das LSG Hessen mit Beschluss vom 29.11.2007, Az.: L 4 KA 56/07 ER den Beschluss des SG aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Kläger die Tätigkeit an dem strittigen weiteren Ort zu gestatten.

    Das LSG Hessen geht hierbei offensichtlich davon aus, dass dies die Berechtigung zur Führung des Tätigkeitsschwerpunkts voraussetzt (vgl. LSG Hessen, Beschl. vom 29.11.2007, Az.: L 4 KA 56/07 ER, juris Rdnr. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dass § 24 Abs. 3 Satz 1 Ärzte-ZV nicht dermaßen weit zu verstehen ist, haben Teile von Rechtsprechung und Literatur zwar schon frühzeitig deutlich gemacht (vgl. Senat, Urteil vom 12.10.2008 - L 11 KA 47/08 - LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER - LSG Bayern, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 - Dahm/Ratzel in MedR 2006, 555, 563; Schallen, Ärzte-ZV, 5. Auflage, 2007, § 24 Rdn. 649; Zalewski in Heinemann/Liebold, Kassenarztrecht, Juni 2007, § 24 Ärzte-ZV Anm. E 24-5; SG Dortmund, Beschluss vom 22.01.2008 - S 16 KA 171/07 ER - ), indessen ist erst durch das Urteil des BSG vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - endgültige Klarheit in diesem Sinne geschaffen worden, dass eine Zweigpraxis nur dann genehmigt werden kann, wenn eine qualifizierte Versorgungsverbesserung nachgewiesen ist.
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - einstweiliger Rechtsschutz - Ermächtigung

    Im Übrigen hat sich der Antragsteller auf den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. November 2007 (L 4 KA 56/07 ER) bezogen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/2474 S. 29 f.) ist allein davon auszugehen, dass die Möglichkeit zur Gründung von Zweigpraxen mit der zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Änderung des § 24 Ärzte-ZV erweitert werden sollte (vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 4 B 663/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Zweigpraxis - Auslegung des Tatbestandsmerkmals

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 2245/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Verbesserung der

  • LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 1/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Auslegung - Tatbestandsmerkmal -Verbesserung der

  • SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis -

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2009 - L 5 KA 5128/08
  • SG Düsseldorf, 27.08.2008 - S 2 KA 141/07

    Vertragsärztliche Versorgung, Bedarfsprüfung bei der Genehmigung einer

  • SG Kiel, 18.03.2008 - S 13 KA 16/08
  • SG Düsseldorf, 11.02.2009 - S 2 KA 122/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2013 - L 3 KA 16/13
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