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   LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11   

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https://dejure.org/2013,35128
LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11 (https://dejure.org/2013,35128)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.10.2013 - L 4 KA 65/11 (https://dejure.org/2013,35128)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - L 4 KA 65/11 (https://dejure.org/2013,35128)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11

    Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen rechtswidrig

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11
    Vielmehr darf der EHV-Bezieher darauf vertrauen, dass bei relativ gleichbleibenden Finanzmitteln, die aufgrund der Gesamtvergütung zur Verteilung unter den aktiven und inaktiven Ärzten zur Verfügung stehen, die Leistung aus der EHV in einer aufgrund des erworbenen Anspruchssatzes bestimmbaren Höhe auf Dauer zu erwarten ist (Senatsurteil vom 27. Juni 2012, L 4 KA 43/11 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, juris Rdnrn. 55, 57).

    Hiervon ist - auch unter Berücksichtigung des diesbezüglichen Berufungsvortrags der Beklagten - im Hinblick auf den rentenähnlichen Charakter der der Altersversorgung dienenden Honorare aus der EHV (vgl. hierzu Senatsurteil vom 27. Juni 2012, L 4 KA 43/11) nicht auszugehen.

  • LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 8/05

    Kassenärztliche Vereinigung - Erweiterte Honorarverteilung Hessen keine

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11
    Zwar träten dort keine Fehler auf, die im Zusammenhang mit dem Leistungsspektrum und Leistungsumfang eines individuellen Vertragsarztes entstehen könnten, die übrigen Besonderheiten der Honorarverteilung, insbesondere soweit sie im Zusammenhang mit der Ungewissheit über die Höhe der Gesamtvergütung der Ermittlung der Durchschnittshonorare stünden, würden weiter gelten und rechtfertigen auch hier die Abweichung von den allgemeinen Regelungen der §§ 45 ff. SGB X (Hinweis auf: LSG Hessen, Urteil vom 15. März 2006 - L 4 KA 8/05 -).

    Soweit der Senat mit Urteil vom 15. März 2006 (L 4 KA 8/05) entschieden hat, dass die erweiterte Honorarverteilung nach ihrem Rechtscharakter Honorarverteilung bleibt, die untrennbar mit der allgemeinen Honorarverteilung (der aktiven Vertragsärzte) verbunden ist, weshalb die Berichtigung und Rückforderung der erweiterten Honorarverteilungsforderung sich nicht nach §§ 45 ff SGB X richtet, steht das der Anwendbarkeit von § 45 SGB X im vorliegenden Fall nicht entgegen.

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11
    Aufgrund des § 45 BMV-Ä sei sie auch berechtigt, die Rückforderung festzusetzen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - B 6 KA 3/01 R -).
  • BSG, 06.10.1994 - GS 1/91

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Ermessen - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11
    Vielmehr hätte die Beklagte einen neuen Bescheid nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens erlassen müssen, der gem. § 96 SGG zum Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden wäre (BSG, Großer Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1994, GS 1/91, BSGE 75, 159).
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11
    Die Honorarausschüttung habe insoweit einen vorläufigen Charakter (Hinweis auf BSG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - B 6 KA 16/00 R -).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11
    Dies ergibt sich - worauf bereits das Sozialgericht zutreffend hingewiesen hat - aus dem statusrelevanten Charakter der "weiteren Teilnahme" inaktiver Vertragsärzte an der Honorarverteilung (hierzu Senatsurteil vom 27. Februar 2008, L 4 KA 18/07, BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03, Juris RdNr. 112 ff.) nach den Grundsätzen der Erweiterten Honorarverteilung (GEHV - in der hier maßgeblichen ab 1. Juli 2006 gültigen Fassung, Hessisches Ärzteblatt 9/2006, S. 1), der es nicht zulässt, dass über die Teilnahme an der EHV im Rahmen der Rechtmäßigkeit der Honorarabrechnung entschieden wird (vgl. Senatsurteil a. a. O, BSG a. a. O., RdNr. 112 ff., 116).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - L 4 KA 18/07

    Verhältnis - Schadensersatzanspruch gegen Vertragsarzt wegen unzulässiger

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11
    Dies ergibt sich - worauf bereits das Sozialgericht zutreffend hingewiesen hat - aus dem statusrelevanten Charakter der "weiteren Teilnahme" inaktiver Vertragsärzte an der Honorarverteilung (hierzu Senatsurteil vom 27. Februar 2008, L 4 KA 18/07, BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03, Juris RdNr. 112 ff.) nach den Grundsätzen der Erweiterten Honorarverteilung (GEHV - in der hier maßgeblichen ab 1. Juli 2006 gültigen Fassung, Hessisches Ärzteblatt 9/2006, S. 1), der es nicht zulässt, dass über die Teilnahme an der EHV im Rahmen der Rechtmäßigkeit der Honorarabrechnung entschieden wird (vgl. Senatsurteil a. a. O, BSG a. a. O., RdNr. 112 ff., 116).
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R

    Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11
    Vielmehr darf der EHV-Bezieher darauf vertrauen, dass bei relativ gleichbleibenden Finanzmitteln, die aufgrund der Gesamtvergütung zur Verteilung unter den aktiven und inaktiven Ärzten zur Verfügung stehen, die Leistung aus der EHV in einer aufgrund des erworbenen Anspruchssatzes bestimmbaren Höhe auf Dauer zu erwarten ist (Senatsurteil vom 27. Juni 2012, L 4 KA 43/11 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, juris Rdnrn. 55, 57).
  • SG Marburg, 24.02.2010 - S 12 KA 289/08

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Zulässigkeit der Nichtanwendung der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11
    Soweit das Sozialgericht Marburg mit Urteil vom 24. Februar 2010 - S 12 KA 289/08 - das Fehlen eines Übergangsrechts beanstandet habe, so betreffe dies nur den Personenkreis, der im Zeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2006 seinen freiwilligen Verzicht erklärt habe und bis spätestens 30. Juni 2009 in die EHV einbezogen worden sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12

    Regelleistungsvolumen - Facharzt für Innere Medizin - (Versorgungs-)Schwerpunkt -

    Sachlich-rechnerische Richtigstellungen setzen daher die Ausübung von Ermessen (§ 45 Abs. 1 SGB X) auch dann nicht voraus, wenn im Übrigen Vertrauensschutzgesichtspunkte zu beachten sind (a.A. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juli 1999 - L 4 KA 55/97 -, juris für einen Honorarkorrekturbescheid; vgl. auch Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 1 KA 1/12 -, juris, für die Aufhebung einer rechtswidrigen Abrechnungsgenehmigung; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2013 - L 4 KA 65/11 -, juris, für den Sonderfall der nur im Bezirk der KV Hessen existierenden, der Altersversorgung der dortigen Vertragsärzte dienenden erweiterten Honorarverteilung).
  • SG Gießen, 23.02.2015 - S 5 R 362/12
    Der Behörde ist damit ein Ermessen hinsichtlich der Rücknahme eingeräumt (vgl. BSG, Urteil vom 15.02.1990 - 7 Rar 28/88; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2012 - L 10 R 2006/10; Hessisches LSG, Urteil vom 30.10.2013 - L 4 KA 65/11).
  • SG Darmstadt, 23.02.2015 - S 5 R 362/12
    Der Behörde ist damit ein Ermessen hinsichtlich der Rücknahme eingeräumt (vgl. BSG, Urteil vom 15.02.1990 - 7 Rar 28/88; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2012 - L 10 R 2006/10; Hessisches LSG, Urteil vom 30.10.2013 - L 4 KA 65/11).
  • SG Aachen, 01.09.2020 - S 11 BK 10/19
    Der Behörde ist damit ein Ermessen hinsicht-lich der Rücknahme eingeräumt (so die zu Recht herrschende Ansicht, vgl. dazu etwa Schütze, in: von Wulffen, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 45 Rn. 88; Padé in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. (Stand: 08.06.2020, § 45 SGB X Rn. 125 ff.; Bundessozialgericht -BSG - Urteil vom 15.02.1990 - 7 Rar 28/88 = juris; Landessozialgericht -LSG - Baden-Württemberg Urteil vom 16.02.2012 - L 10 R 2006/10 = juris; Hessisches LSG Urteil vom 30.10.2013 - L 4 KA 65/11 = juris; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil vom 14.03.2013 - 5 C 10/12 = juris; vgl. allgemein zum Ermessen und Ermessensfehlern, Dörr/Francke, Sozialverwaltungsrecht, 2. Aufl. 2006, Kap. 3 II).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 AL 27/13
    Denn jedenfalls in den Fällen, in denen es sich wie vorliegend nicht um einen Fehler der Ermessensbegründung sondern um einen Mangel der Ermessensbetätigung nach § 39 SGB I handelt, ist das einfache Nachschieben von Ermessensgründen im Klage- bzw. Berufungsverfahren auch nach § 41 Abs. 2 SGB X als unzulässig anzusehen (vgl. hierzu Schütze in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 41 Rz. 11 mwN.; LSG Hessen, Urteil vom 30.10.2013 - L 4 KA 65/11 -, juris).
  • SG Aachen, 22.07.2014 - S 11 BK 28/13

    Ermessen der Behörde hinsichtlich Rücknahme der Bewilligung eines Kinderzuschlags

    Der Behörde ist damit ein Ermessen hinsichtlich der Rücknahme eingeräumt (so die zu Recht herrschende Ansicht, vgl. dazu etwa Schütze, in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 45 Rn. 88; Padé in: jurisPK-SGB X, § 45 Rn. 120 ff.; Bundessozialgericht -BSG - Urteil vom 15.02.1990 - 7 Rar 28/88 = juris; Landessozialgericht -LSG - Baden-Württemberg Urteil vom 16.02.2012 - L 10 R 2006/10 = juris; Hessisches LSG Urteil vom 30.10.2013 - L 4 KA 65/11 = juris; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil vom 14.03.2013 - 5 C 10/12 = juris; vgl. allgemein zum Ermessen und Ermessensfehlern, Dörr/Francke, Sozialverwaltungsrecht, 2. Aufl. 2006, Kap. 3 II).
  • SG Marburg, 26.06.2019 - S 12 KA 7/19
    Die "weitere Teilnahme" inaktiver Vertragsärzte an der Honorarverteilung hat statusrelevanten Charakter (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 30.10.2013 - L 4 KA 65/11 -, juris Rdnr. 29 ).
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