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   LSG Hessen, 30.10.2014 - L 8 KR 370/11   

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https://dejure.org/2014,36756
LSG Hessen, 30.10.2014 - L 8 KR 370/11 (https://dejure.org/2014,36756)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.10.2014 - L 8 KR 370/11 (https://dejure.org/2014,36756)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - L 8 KR 370/11 (https://dejure.org/2014,36756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 55 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Fallpauschalen | Voraussetzungen der Nebendiagnose D62 (akute Blutungsanämie)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2014 - L 8 KR 370/11
    Die Höhe der einem Krankenhaus zustehenden Vergütung werde durch die abzurechnende DRG bestimmt, die wiederum von den zu kodierenden Diagnosen abhängig sei (Hinweis auf BSG, SozR 4-2500 § 109 Nr. 11, sowie Urteil v. 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R - juris Rn. 13).

    Sie sei somit mit einem erhöhten, von der Hauptdiagnose völlig unabhängigen zusätzlichen Ressourcenverbrauch verbunden gewesen (Hinweis auf BSG, Urteil v. 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R - juris).

    Denn eine Vergütungsregelung, die für die routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungsfällen vorgesehen ist, kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie allgemein streng nach ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln gehandhabt wird und keinen Spielraum für weitere Bewertungen sowie Abwägungen belässt (stRsprg., vgl. BSG v. 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R - juris Rn. 27; BSG v. 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R - juris Rn. 18).

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2014 - L 8 KR 370/11
    Die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Behandlung - wie hier - in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt und i.S.v. § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist (stRsprg., u.a. BSG vom 8.11.2011, B 1 KR 8/11 R, juris Rdnr. 13).

    Dem liegt ein System zugrunde, bei dem in einem als "Groupierung" bezeichneten Prozess aus den ermittelten Diagnosen, Operationen und Prozeduren mithilfe eines zertifizierten Software-Programms unter Einbeziehung von weiteren Variablen (Alter des Patienten, Verweildauer usw.) eine DRG-Pauschale und die dafür zu zahlende Vergütung ermittelt werden (vgl. hierzu im einzelnen BSG, Urteil vom 08.11.2011, B 1 KR 8/11 R, juris).

    Denn eine Vergütungsregelung, die für die routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungsfällen vorgesehen ist, kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie allgemein streng nach ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln gehandhabt wird und keinen Spielraum für weitere Bewertungen sowie Abwägungen belässt (stRsprg., vgl. BSG v. 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R - juris Rn. 27; BSG v. 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R - juris Rn. 18).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2014 - L 8 KR 370/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG entstehe die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten (BSGE 86, 166, 168 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 90, 1, 2 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2014 - L 8 KR 370/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG entstehe die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten (BSGE 86, 166, 168 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 90, 1, 2 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2014 - L 8 KR 370/11
    Die Höhe der einem Krankenhaus zustehenden Vergütung werde durch die abzurechnende DRG bestimmt, die wiederum von den zu kodierenden Diagnosen abhängig sei (Hinweis auf BSG, SozR 4-2500 § 109 Nr. 11, sowie Urteil v. 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R - juris Rn. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2015 - L 4 KR 1959/14
    Klassische Behandlungsmaßnahmen hätten im Falle einer Blutung und eines Hämatoms als Komplikation eines Eingriffs die Blutstillung und die Hämatomevakuation dargestellt (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2014 - L 8 KR 370/11 -, in juris).
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