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   LSG Hessen, 31.03.2016 - L 6 AS 247/15   

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https://dejure.org/2016,7079
LSG Hessen, 31.03.2016 - L 6 AS 247/15 (https://dejure.org/2016,7079)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31.03.2016 - L 6 AS 247/15 (https://dejure.org/2016,7079)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31. März 2016 - L 6 AS 247/15 (https://dejure.org/2016,7079)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialgerichtliches Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 151; SGG § 65a; ElRVerkV HE § 2
    Schriftform; Berufungseinlegung; elektronisches Dokument

  • rechtsportal.de

    Wahrung des Schriftformerfordernisses im sozialgerichtlichen Verfahren über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus LSG Hessen, 31.03.2016 - L 6 AS 247/15
    Jedenfalls beim Begriff des "schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstücks" i.S.d. § 65a Abs. 1 Satz 3 SGG spielt es keine Rolle, im welchem Fall vom Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift eine Ausnahme gemacht werden muss (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00).

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00) sind im vorliegenden Fall keine Schriftformerleichterungen anzuerkennen, da die Klägerin sehenden Auges - trotz Hinweises in der Rechtsmittelbelehrung des Sozialgerichts und trotz der zur Berufungseinlegung noch rechtzeitigen Hinweisschreiben im Auftrag des Präsidenten - den elektronischen Weg ohne Signatur gewählt hat.

  • LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14

    1. Ist nach § 65a Abs. 1 Satz 1 SGG die Möglichkeit durch Rechtsverordnung der

    Auszug aus LSG Hessen, 31.03.2016 - L 6 AS 247/15
    In diesem Sinne ist die Berufungsschrift schriftlich zu unterzeichnen (Jung, in: Roos/Wahrendorf, SGG § 65a, Rn.12; Müller, NZS 2015, 896, 897; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Januar 2015, L 6 AS 639/14 B ER, juris), da nach allgemeiner Lehre zur Schriftform grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift gehört.
  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.03.2016 - L 6 AS 247/15
    Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Form, die der Gesetzgeber als zusätzliche Option neben der bisherigen schriftlichen Form eingeführt hat (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013 - L 6 AS 194/13 B - juris, Rn. 10; Müller, JurPC Web-Dok. 183/2013, Abs. 15; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R - juris, die eigenständige Form hervorhebend, aber eine entsprechende Belehrungspflicht verneinend).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13

    Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Auszug aus LSG Hessen, 31.03.2016 - L 6 AS 247/15
    Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Form, die der Gesetzgeber als zusätzliche Option neben der bisherigen schriftlichen Form eingeführt hat (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013 - L 6 AS 194/13 B - juris, Rn. 10; Müller, JurPC Web-Dok. 183/2013, Abs. 15; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R - juris, die eigenständige Form hervorhebend, aber eine entsprechende Belehrungspflicht verneinend).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - L 29 AS 1052/14

    Eigene Unterschrift - Schriftform - Computerfax - Zweifel am Aussteller

    Auszug aus LSG Hessen, 31.03.2016 - L 6 AS 247/15
    Es ist bereits zweifelhaft, ob bei einem über das EGVP eingegangenen elektronischen Dokument überhaupt auf die allgemeinen Schriftformvoraussetzungen zurückgegriffen werden kann, wenn die Form des § 65a SGG nicht gewahrt wird (dagegen i. Erg. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB - juris Rn. 34).
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer

    Der Zweck der besonderen (Sicherheits-)Anforderungen würde letztlich verfehlt, wenn allein die eingescannte Unterschrift bei elektronischer Übermittlung eine Verletzung dieser spezifisch in § 65a SGG iVm dem Verordnungsrecht geregelten Anforderungen "heilen" und die Form wahren könnte (so auch Sächsisches OVG Beschluss vom 19.10.2015 - 5 D 55/14 - RdNr 8 f zu § 55a VwGO; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.8.2012 - L 3 R 801/11 - RdNr 35; Hessisches LSG Beschluss vom 31.3.2016 - L 6 AS 247/15 - RdNr 30; Müller, NZS 2015, 896, 898 und AnwBl 2016, 27, 28) .
  • VG Neustadt, 11.02.2021 - 4 K 758/20

    Übermittlung eines Widerspruchsschreibens als PDF-Datei

    Der Zweck der besonderen (Sicherheits-)Anforderungen würde letztlich verfehlt, wenn allein die eingescannte Unterschrift bei elektronischer Übermittlung eine Verletzung dieser spezifisch in § 3a VwVfG geregelten Anforderungen "heilen" und die Form wahren könnte (so auch Sächsisches OVG Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 D 55/14 -, Rn. 8 f., juris zu § 55a VwGO; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 -, Rn. 35, juris; Hessisches LSG Beschluss vom 31. März 2016 - L 6 AS 247/15 -, Rn. 30, juris; Müller, Der elektronische Rechtsverkehr in der Rechtsanwendung - heute und morgen, NZS 2015, 896, 898).
  • VG Hamburg, 31.07.2023 - 3 K 1110/23

    Unzulässigkeit der Erhebung eines Widerspruchs per E-Mail

    Der Zweck der besonderen (Sicherheits-) Anforderungen würde letztlich verfehlt, wenn allein die eingescannte Unterschrift bei elektronischer Übermittlung eine Verletzung dieser spezifisch in § 3a HmbVwVfG geregelten Anforderungen "heilen" und die Form wahren könnte (so auch OVG Bautzen, Beschl. v. 19.10.2015, 5 D 55/14, NVwZ-RR 2016, 404; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.8.2012, L 3 R 801/11, juris; Hessisches LSG, Beschl. v. 31.3.2016, L 6 AS 247/15, juris, Rn. 30).
  • LSG Hessen, 22.06.2016 - L 3 U 71/14

    EGVP

    Die schriftliche Einlegung setzt dabei in aller Regel voraus, dass der Berufungsschriftsatz unterschrieben ist (siehe etwa Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2016 - L 13 R 4912/15 -, juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. März 2016 - L 6 AS 247/15 -, juris; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 11. Aufl., § 151 SGG Rdnr. 3a).
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