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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2020 - L 6 P 18/19 ER   

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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2020 - L 6 P 18/19 ER (https://dejure.org/2020,12020)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.05.2020 - L 6 P 18/19 ER (https://dejure.org/2020,12020)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - L 6 P 18/19 ER (https://dejure.org/2020,12020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 75 Abs 1 SGB 11, § 75 Abs 3 SGB 11, § 76 SGB 11, § 85 Abs 3 S 1 SGB 11, § 115 Abs 3 SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Landesrahmenvertrag nach § 75 Abs 1 SGB 11 - Umstellung der Pflegepersonalschlüssel von Pflegestufen auf Pflegegrade - Festsetzung neuer Personalkorridore durch Schiedsspruch - Ermessensspielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 3/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - Vergütung stationärer Pflegeeinrichtungen -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2020 - L 6 P 18/19
    Die Antragsgegnerin hat das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des als Verwaltungsakt anzusehenden Schiedsspruchs (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 25. Januar 2017 - B 3 P 3/15 R - Rn. 16) mit zutreffender Begründung bejaht.

    Der Schiedsspruch wird daher voraussichtlich der (nur eingeschränkten, vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2017 - B 3 P 3/15 R - Rn. 30 ff.) gerichtlichen Prüfung Stand halten.

  • BSG, 26.09.2019 - B 3 P 1/18 R

    Schiedsstellen dürfen keinen pauschalen 4%-Gewinnzuschlag für Pflegeeinrichtungen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2020 - L 6 P 18/19
    Nach Vorliegen der Klagebegründung im Hauptsacheverfahren (Schriftsatz vom 07. Februar 2020) hat die Antragsgegnerin auf den ihr nach der Rechtsprechung zukommenden Spielraum bei der Entscheidungsfindung hingewiesen (zuletzt Urteil des BSG vom 26. September 2019 - B 3 P 1/18 R, Rn. 18).
  • VG München, 07.10.2014 - M 13 DK 12.6122

    Disziplinarklage; Polizeiobermeister; Rückfall in die sog. "nasse Phase" der

    Die vom Bevollmächtigten des Beklagten insoweit zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 5.11.2010 - 6 P 18/19 - juris) betraf das Mitbestimmungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

    Dieses sieht eine "Allzuständigkeit" der Mitwirkung des Personalrates bei dienstlichen Maßnahmen vor (BVerwG, B.v. 5.11.2010 a.a.O. Rn. 9).

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