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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2018 - L 6 KR 70/17 B PKH   

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https://dejure.org/2018,47409
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2018 - L 6 KR 70/17 B PKH (https://dejure.org/2018,47409)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.12.2018 - L 6 KR 70/17 B PKH (https://dejure.org/2018,47409)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - L 6 KR 70/17 B PKH (https://dejure.org/2018,47409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 240 Abs 1 S 2 Halbs 2 SGB 5 vom 21.07.2014, § 6 Abs 2 SzBeitrVfGrs, § 6 Abs 3 S 2 SzBeitrVfGrs, § 6 Abs 5 SzBeitrVfGrs
    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - verspäteter Einkommensnachweis - Vereinbarkeit der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler (SzBeitrVfGrs) mit § 240 SGB 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 65/07

    Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - Abgabe einer auf Beitritt

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2018 - L 6 KR 70/17
    Eine "freiwillige Mitgliedschaft" des Klägers bei der Beklagten im originären Sinne des § 9 Abs. 1 SGB V (durch Beitrittserklärung) kommt vorliegend eher nicht, sondern vielmehr im Sinne einer obligatorischen Anschlussversicherung gemäß § 188 Abs. 4 SGB V in Betracht (anders: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. April 2010 - L 10 KR 65/07 - zu einer ähnlichen Erklärung eines Selbständigen).
  • SG Koblenz, 13.02.2020 - S 1 KR 1741/19

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung während Zeiten der obligatorischen

    Insbesondere aus dem Wortlaut "sofern und solange" lässt sich nicht folgern, dass die spätere Vorlage von Unterlagen über die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer rückwirkenden Beitragskorrektur entgegensteht (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.12.2018, L 6 KR 70/17 B PKH, Urteil vom 11.04.2019, L 6 KR 80/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2019 - L 4 KR 429/16
    Vom Senat nicht zu prüfen war, ob der Kläger wegen der von ihm geltend gemachten hohen Beitragsnachlast bei nur geringfügigen tatsächlichen Einkünften Ansprüche nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben kann (siehe für einen vergleichbaren Fall etwa: Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - L 6 KR 70/17 B PKH -, juris, Rn. 37: Beitragsforderungen bei vorheriger Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen).
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