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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - L 14 AS 516/17 B ER   

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https://dejure.org/2018,13259
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - L 14 AS 516/17 B ER (https://dejure.org/2018,13259)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.04.2018 - L 14 AS 516/17 B ER (https://dejure.org/2018,13259)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. April 2018 - L 14 AS 516/17 B ER (https://dejure.org/2018,13259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 7 Abs 4 S 1 Alt 1 SGB 2, § 7 Abs 4 S 3 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer Unterbringung - stationäre Adaptionsmaßnahme im Anschluss an eine Entwöhnungsmaßnahme - Unterbringungsbegriff

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - L 14 AS 516/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R) sei hierfür nicht schon eine stationäre Maßnahme in einer Einrichtung ausreichend.

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des 4. wie des 14. Senats des BSG (Urteile vom 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R und vom 02.12.2014 - B 14 AS 35/13 R) sei vorliegend nicht von einer Unterbringung im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II auszugehen, da der Träger des A-Hauses nach seinem fachlichen Konzept nicht die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung der Patienten übernehme.

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 35/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - L 14 AS 516/17
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des 4. wie des 14. Senats des BSG (Urteile vom 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R und vom 02.12.2014 - B 14 AS 35/13 R) sei vorliegend nicht von einer Unterbringung im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II auszugehen, da der Träger des A-Hauses nach seinem fachlichen Konzept nicht die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung der Patienten übernehme.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 4257/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung ausgezahlten

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - L 14 AS 516/17
    Das dem Antragsteller von der Einrichtung gewährte und um die Versicherungspauschale gem. § 11b SGB II bereinigte Verpflegungsgeld, ist dem SGB II Regelbedarf nach der Bedarfsstufe I (404 EUR monatlich in 2017) als Anspruchsbetrag mindernd entgegenzustellen (vgl. auch LSG B-W vom 15.04.2015, L 3 AS 4257/14, Rn. 35).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2018 - L 8 AS 79/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Unterbringung in

    Dieser gesetzlichen Rückausnahme bedarf es aber erst dann, wenn zuvor eine "Unterbringung" in einer stationären Einrichtung festgestellt werden kann, da das Tatbestandsmerkmal der Unterbringung als dritte Voraussetzung für den Leistungsausschluss des § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II konstitutiv ist (vergleiche Beschluss des 14. Senates des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 10. April 2018, L 14 AS 516/17 B ER).
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