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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2018 - L 6 P 12/18 B PKH   

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https://dejure.org/2018,26950
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2018 - L 6 P 12/18 B PKH (https://dejure.org/2018,26950)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.08.2018 - L 6 P 12/18 B PKH (https://dejure.org/2018,26950)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. August 2018 - L 6 P 12/18 B PKH (https://dejure.org/2018,26950)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 04.04.1997 - L 13 B 85/96

    Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines als Betreuer bestellten Anwalts

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2018 - L 6 P 12/18
    Hätte das Gericht bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Bearbeitung des Prozesskostenhilfeantrages zu einem früheren Zeitpunkt und noch zu Lebzeiten des Antragstellers entscheiden und seinen Beschluss dem Antragsteller zugehen lassen können, so kommt nach der überwiegenden sozialgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls für den Zeitraum zwischen dem möglichen Zugang des Bewilligungsbeschlusses und dem Ableben die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht, (BSG, Beschluss vom 02. Dezember 1987 - 1 RA 25/87; LSG Hessen, Beschluss vom 04. April 1997 - L 13 B 85/96; LSG Sachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 3 AL 39/12 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B; jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 25/87

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Tod eines Beteiligten - Todeszeitpunkt

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2018 - L 6 P 12/18
    Hätte das Gericht bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Bearbeitung des Prozesskostenhilfeantrages zu einem früheren Zeitpunkt und noch zu Lebzeiten des Antragstellers entscheiden und seinen Beschluss dem Antragsteller zugehen lassen können, so kommt nach der überwiegenden sozialgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls für den Zeitraum zwischen dem möglichen Zugang des Bewilligungsbeschlusses und dem Ableben die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht, (BSG, Beschluss vom 02. Dezember 1987 - 1 RA 25/87; LSG Hessen, Beschluss vom 04. April 1997 - L 13 B 85/96; LSG Sachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 3 AL 39/12 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B; jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Thüringen, 15.04.2014 - L 8 SO 1450/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2018 - L 6 P 12/18
    Hätte das Gericht bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Bearbeitung des Prozesskostenhilfeantrages zu einem früheren Zeitpunkt und noch zu Lebzeiten des Antragstellers entscheiden und seinen Beschluss dem Antragsteller zugehen lassen können, so kommt nach der überwiegenden sozialgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls für den Zeitraum zwischen dem möglichen Zugang des Bewilligungsbeschlusses und dem Ableben die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht, (BSG, Beschluss vom 02. Dezember 1987 - 1 RA 25/87; LSG Hessen, Beschluss vom 04. April 1997 - L 13 B 85/96; LSG Sachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 3 AL 39/12 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B; jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2022 - L 9 AS 1075/21

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Tod des Beschwerdeführers während des

    Eine rückwirkende Bewilligung würde, wie dargestellt, zwingend dem Sinn und Zweck der PKH zuwiderlaufen (zu undifferenziert insoweit Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 17. Oktober 2010 - L 9 B 28/09 SO PKH - juris de Rn 6; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. August 2018 - L 6 P 12/18 B PKH - juris de Rn 8, mwN; Reyels in jurisPR-SozR 21/2019 Anm 5).
  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 C 20.3043

    Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe nach dem Tod des Antragstellers

    Der Meinung, dass dieser Grundsatz dann eine Ausnahme erfährt und eine rückwirkende Bewilligung in Betracht kommt, wenn das angerufene Gericht den - vollständigen und auch sonst ordnungsgemäßen - Prozesskostenhilfeantrag des verstorbenen Verfahrensbeteiligten verzögerlich oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet hatte (LSG MV, B.v. 14.8.2018 - L 6 P 12/18 B PKH - juris Rn. 8; Wysk in Wysk, VwGO, § 166 Rn. 20) folgt der Senat nicht.
  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 12 C 22.1385

    Prozesskostenhilfe nach Tod des Klägers

    Der Senat folgt insoweit einer in der Kommentarliteratur (insb. Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 43 ff, 49; Wysk in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 166 Rn. 20) und in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu LSG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 14.8.2018 - L 6 P 12/18 B PKH - BeckRS 2018, 28356; LSG Schleswig-Holstein, B.v. 17.2.2010 - L 9 B 29/09 SO PKH - BeckRS 2010, 67702 Leitsatz 1; LSG Sachsen, B.v. 24.10.2012 - L 3 AL 39/12 B ER - BeckRS 2012, 76202; LSG Thüringen, B.v. 15.4.2014 - L 8 SO 1450/12 B - BeckRS 2014, 71211; wohl auch BSG; B.v. 2.12.1987 - 1 RA 25/87 - BeckRS 1987, 4650) vordringenden Auffassung.
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