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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - L 5 U 1/12   

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https://dejure.org/2015,26668
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - L 5 U 1/12 (https://dejure.org/2015,26668)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.07.2015 - L 5 U 1/12 (https://dejure.org/2015,26668)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - L 5 U 1/12 (https://dejure.org/2015,26668)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - L 5 U 1/12
    Das BSG hat im Urteil vom 30. Oktober 2007 (B 2 U 4/06 R, zitiert nach Juris, Randnummer 25) entschieden, dass der untere Grenzwert, bei dessen Unterschreitung nach gegenwärtigem Wissensstand ein Kausalzusammenhang zwischen beruflichen Einwirkungen und bandscheibenbedingter Erkrankung der Lendenwirbelsäule ausgeschlossen und deshalb auf einzelfallbezogene medizinische Ermittlungen verzichtet werden kann, auf die Hälfte des im MDD vorgeschlagenen Orientierungswertes für die Gesamtbelastungsdosis von 25 MNh herabzusetzen ist.
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - L 5 U 1/12
    Der Senat schließt sich den Ausführungen des Sachverständigen Dr. S. an, weil er dessen Begründung für schlüssig und überzeugend hält und Dr. S. bei seiner Begutachtung sich insbesondere an den "Konsensempfehlungen" (in: Trauma und Berufskrankheit 2005, Seite 211 ff.) orientiert hat, die den aktuellen medizinischwissenschaftlichen Stand der Beurteilung berufsbedingt entstandener bandscheibenbedingter Erkrankungen der Wirbelsäule wiedergeben (vgl. Urteil des BSG vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 16/08 R - zuletzt bestätigt beispielsweise im Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 20/14 R -).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - L 5 U 1/12
    Dies bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSGE 45, 285, 286).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - L 5 U 1/12
    Der Senat schließt sich den Ausführungen des Sachverständigen Dr. S. an, weil er dessen Begründung für schlüssig und überzeugend hält und Dr. S. bei seiner Begutachtung sich insbesondere an den "Konsensempfehlungen" (in: Trauma und Berufskrankheit 2005, Seite 211 ff.) orientiert hat, die den aktuellen medizinischwissenschaftlichen Stand der Beurteilung berufsbedingt entstandener bandscheibenbedingter Erkrankungen der Wirbelsäule wiedergeben (vgl. Urteil des BSG vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 16/08 R - zuletzt bestätigt beispielsweise im Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 20/14 R -).
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