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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2015 - L 12 SF 1/15 EK VE WA   

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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2015 - L 12 SF 1/15 EK VE WA (https://dejure.org/2015,61897)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.12.2015 - L 12 SF 1/15 EK VE WA (https://dejure.org/2015,61897)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - L 12 SF 1/15 EK VE WA (https://dejure.org/2015,61897)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Sachsen, 12.07.2016 - L 11 SF 50/15

    Entschädigungsverfahren; Entschädigung für unangemessene Verfahrensdauer in

    Während sich die Absetzung eines Urteils innerhalb von 2 Monaten nach Verkündung mit Blick auf § 134 Abs. 2 Satz 1 SGG noch im entschädigungsrechtlich unschädlichen zeitlichen Rahmen hält (LSG, Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.12.2015 - L 12 SF 1/15 EK VE WA - juris RdNr. 86), ist dies bei den hier darüber hinausgehenden 3 Monaten nicht mehr der Fall; Besonderheiten, die eine längere Absetzdauer rechtfertigen könnten, sind hier nicht erkennbar.
  • LSG Hamburg, 05.04.2018 - L 1 SF 1/17

    Feststellung einer unangemessenen Verfahrensdauer

    Die Frage, ob das erstinstanzliche oder ein anderes Gericht inhaltlich richtig entschieden hat, ist nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 198 GVG, der Senat hat die materiell-rechtlichen Annahmen, die das Ausgangsgericht seiner Verfahrensleitung und -gestaltung zugrunde gelegt hat, nicht in Frage zu stellen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.12.2015 - L 12 SF 1/15 EK VE WA, bestätigt durch BSG, Urteil vom 7. September 2017 - B 10 Ü 1/16 R - juris Rn 39).
  • LSG Sachsen, 22.01.2018 - L 11 SF 65/17

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Welche Tätigkeit im Einzelnen als "Mitwirkung" im Sinne des § 41 Nr. 7 ZPO anzusehen ist (vgl. dazu LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.12.2015 - L 12 SF 1/15 EK VE WA - juris RdNr. 72; nachfolgend BSG, Urteil vom 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R - juris RdNr. 16), bedarf hier keiner weiteren Vertiefung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2020 - L 10 SF 19/19
    Die Zustellung des Urteils zwei Monate später im Juni 2018 erscheint mit Blick auf § 134 Abs. 2 Satz 1 SGG noch angemessen (vgl. Urteil des Senats vom 10. August 2017, L 10 SF 16/17 EK KR; ebenso LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. Dezember 2015, L 12 SF 1/15 EK VE WA, juris, Rn. 86; Sächsisches LSG, L 11 SF 50/15 EK, juris, Rn. 37).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 10 SF 16/17
    Auch die Zustellung des Urteils zwei Monate nach der mündlichen Verhandlung erscheint mit Blick auf § 134 Abs. 2 Satz 1 SGG noch angemessen (vgl. ebenso Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. Dezember 2015, L 12 SF 1/15 EK VE WA, veröffentlicht in juris, RdNr. 86; Sächsisches Landessozialgericht, L 11 SF 50/15 EK, veröffentlicht in juris, RdNr. 37).
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