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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - L 14 AS 255/17   

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https://dejure.org/2021,23345
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - L 14 AS 255/17 (https://dejure.org/2021,23345)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.06.2021 - L 14 AS 255/17 (https://dejure.org/2021,23345)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - L 14 AS 255/17 (https://dejure.org/2021,23345)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 74 Abs 2 EStG, § 107 Abs 1 SGB 10, § 50 Abs 2 SGB 10, § 37 Abs 2 AO 1977
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - rechtsgrundlose Kindergeldnachzahlung - Erstattungspflicht - Nichtvorliegen bereiter Mittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung; rechtsgrundlose Kindergeldnachzahlung; Erstattungspflicht; Nichtvorliegen bereiter Mittel

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen; Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ; Rechtsgrundlose Nachzahlungen sind keine bereiten Mittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - L 14 AS 255/17
    Dann bestehe die Verpflichtung des Hilfebedürftigen, die Leistung als "bereite Mittel" in dem Monat des Zuflusses auch zu verbrauchen (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R).

    Zwar wendet der Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R - zu Recht ein, dass eine erst im Monat nach dem Zufluss begründete Erstattungspflicht an der Verfügbarkeit des zugeflossenen Betrages als bereites Mittel im Zuflussmonat nichts mehr ändere.

    Für Sozialleistungen besteht eine Rückzahlungspflicht in diesem Sinne allerdings erst dann, wenn die Leistungsbewilligung auch tatsächlich aufgehoben worden ist; es reicht nicht aus, dass eine Aufhebung sicher zu erwarten ist, wie das BSG in der vom Beklagten bemühten Entscheidung (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R) zutreffend entschieden hat.

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - L 14 AS 255/17
    Das widerspreche der Rechtsprechung des BSG, wonach grundsätzlich nur Einkommen anzurechnen sei, das auch tatsächlich als sog. "bereites Mittel" zur Verfügung stehe (Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - Nachzahlung einer Rente wegen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - L 14 AS 255/17
    Insbesondere kommt keine nachträgliche Aufhebung der Bewilligung der nachrangigen Grundsicherungsleistungen nach den §§ 45, 48 SGB X in Betracht (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 11/08 R -, Rn. 15, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - L 19 AS 924/15
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - L 14 AS 255/17
    Zuvor war als maßgebliches Anknüpfungskriterium zur Abgrenzung zwischen einmaligen und laufenden Einnahmen allein auf den Rechtsgrund abzustellen, auf welchem die jeweilige Zahlung beruhte: Für die Qualifizierung einer Einnahme als laufende Einnahme reicht es danach aus, wenn sie zwar nicht laufend, sondern in einem Gesamtbetrag erbracht wird, nach dem zugrundeliegenden Rechtsgrund aber regelmäßig zu erbringen gewesen wäre (BSG, Urteil vom 24. April 2015 - B 4 AS 32/14 R -, Rn. 17; ausdrücklich für nachgezahltes Kindergeld: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2016 - L 1 AS 4849/15 -, juris, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. November 2015 - L 19 AS 924/15 -, juris).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Einkommen - bereite Mittel -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - L 14 AS 255/17
    Nur dann, wenn der im laufenden SGB II-Bezug stehende Berechtigte die Rückgängigmachung der Aufrechnung aus Rechtsgründen überhaupt nicht oder nicht ohne Weiteres realisieren kann, wäre ein einkommensmindernder Abzug unter dem Gesichtspunkt gerechtfertigt, dass ihm tatsächlich keine bereiten Mittel zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen, vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 KG 1/10 R -, Rn. 19).
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - L 14 AS 255/17
    Zuvor war als maßgebliches Anknüpfungskriterium zur Abgrenzung zwischen einmaligen und laufenden Einnahmen allein auf den Rechtsgrund abzustellen, auf welchem die jeweilige Zahlung beruhte: Für die Qualifizierung einer Einnahme als laufende Einnahme reicht es danach aus, wenn sie zwar nicht laufend, sondern in einem Gesamtbetrag erbracht wird, nach dem zugrundeliegenden Rechtsgrund aber regelmäßig zu erbringen gewesen wäre (BSG, Urteil vom 24. April 2015 - B 4 AS 32/14 R -, Rn. 17; ausdrücklich für nachgezahltes Kindergeld: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2016 - L 1 AS 4849/15 -, juris, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. November 2015 - L 19 AS 924/15 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2016 - L 1 AS 4849/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen Aufhebung der Bewilligung vorläufiger

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - L 14 AS 255/17
    Zuvor war als maßgebliches Anknüpfungskriterium zur Abgrenzung zwischen einmaligen und laufenden Einnahmen allein auf den Rechtsgrund abzustellen, auf welchem die jeweilige Zahlung beruhte: Für die Qualifizierung einer Einnahme als laufende Einnahme reicht es danach aus, wenn sie zwar nicht laufend, sondern in einem Gesamtbetrag erbracht wird, nach dem zugrundeliegenden Rechtsgrund aber regelmäßig zu erbringen gewesen wäre (BSG, Urteil vom 24. April 2015 - B 4 AS 32/14 R -, Rn. 17; ausdrücklich für nachgezahltes Kindergeld: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2016 - L 1 AS 4849/15 -, juris, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. November 2015 - L 19 AS 924/15 -, juris).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - L 14 AS 255/17
    Das Sozialgericht habe dagegen darauf abgestellt, dass das Einkommen im Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet gewesen sei, und auf eine BSG-Entscheidung zu einer zivilrechtlichen Rückzahlungsverpflichtung (Darlehen) Bezug genommen (B 14 AS 46/09 R); das sei im vorliegenden Falle nicht einschlägig.
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