Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 72/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36870
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 72/14 (https://dejure.org/2018,36870)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.10.2018 - L 6 KR 72/14 (https://dejure.org/2018,36870)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - L 6 KR 72/14 (https://dejure.org/2018,36870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,36870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 112 Abs 1 SGB 5, § 112 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhaus - objektive Beweislast für die Erforderlichkeit auch der Dauer der stationären Behandlung - Nichterweislichkeit bei fehlender ordnungsgemäßer Dokumentation

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 59 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | Nachweis von Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit | Beweislast für Erforderlichkeit der Dauer stationärer Behandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 72/14
    Bei unterbliebener oder unzulänglicher Dokumentation geht die Beweislast auch bei abgegebener Kostenübernahmeerklärung wieder vollständig auf das Krankenhaus über, BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 33/99 R - Rn. 21.

    Die für die Beurteilung der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlung erforderlichen Tatsachen sind sachgerecht zu dokumentieren (BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 33/99 R), anderenfalls sie für die Entscheidungsfindung regelmäßig keine Rolle spielen können.

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 72/14
    Der Krankenhausträger trägt die objektive Beweislast für die Erforderlichkeit auch der Dauer der stationären Behandlung, BSG vom 30.6.2009 - B 1 KR 24/08 R = BSGE 104, 15 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 17; ohne ausreichende Dokumentation in der Patientenakte ist der Nachweis von Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit regelmäßig ausgeschlossen.

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat ausdrücklich anschließt, trägt jedoch der Krankenhausträger die objektive Beweislast für den Vergütungsanspruch und insbesondere auch für die Erforderlichkeit der Dauer der stationären Behandlung, BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 24/08 R (zu einem nach DRG abgerechneten Behandlungsfall).

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 72/14
    Gleichwohl kommt bei nachträglicher Prüfung in Grenz- oder Zweifelsfällen im Rahmen der Beweiswürdigung der Beurteilung des behandelnden Arztes besonderes Gewicht zu, weil sich die in der Vergangenheit liegende Behandlungssituation auch bei einer ordnungsgemäßen Dokumentation des Krankheitsgeschehens und des Behandlungsverlaufs unter Umständen nur begrenzt nachvollziehen lässt und der Krankenhausarzt im Zeitpunkt der Behandlung in Kenntnis des Patienten und aller für die medizinische Versorgung relevanten Umstände im Zweifel am ehesten einschätzen kann, welche Maßnahmen medizinisch veranlasst waren (BSG vom 25. September 2007 - GS 1/06 - Rn. 32).

    Reicht nach den Krankheitsbefunden eine ambulante Therapie aus, so hat die Krankenkasse die Kosten eines Krankenhausaufenthalts auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und wegen des Fehlens einer geeigneten Einrichtung vorübergehend im Krankenhaus verbleiben muss, BSG, Beschluss vom 25. September 2007 - GS 1/06.

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/08 KR R

    Krankenversicherung - Abrechnungsstreit zwischen Krankenkasse und Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 72/14
    Im Rahmen der Amtsermittlung könne und müsse das Gericht auf alle ihm nach der Prozessordnung zur Verfügung stehenden Beweismittel und nicht nur auf die von der Klägerin geführten Dokumentationen (Krankenakten, Leistungsdokumentation, Medikamentenverordnungsblatt, ärztliche Verlaufseintragungen, Dokumentation über Therapien und Arbeitsversuche usw) zurückgreifen, zumal diese Dokumente in der Regel nur den Verlauf des Krankenhausaufenthalts dokumentieren sollen; aus ihnen lasse sich ablesen, ob tatsächlich Krankenhausbehandlung durchgeführt worden sei, aber nicht unbedingt, ob diese gemäß den vorstehenden Kriterien auch notwendig gewesen sei (Hinweis auf Entscheidungen des BSG vom 10. April 2008 - B 3 KR 14/07 R und B 3 KR 20/07 R sowie vom 20. November 2008 - B 3 KN 4/08 KR R).

    Im Abrechnungsstreit kann sie gleichwohl Bedeutung erlangen, weil eine vorbehaltslose Kostenübernahmeerklärung bewirkt, dass die Krankenkasse mit bekannten oder zumindest erkennbaren Einwendungen ausgeschlossen ist, BSG, Urteil vom 20. November 2008 - B 3 KN 4/08 KR R.

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 20/07 R

    Krankenversicherung - Annahme einer Krankenhausbehandlung auf psychiatrischem

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 72/14
    Im Rahmen der Amtsermittlung könne und müsse das Gericht auf alle ihm nach der Prozessordnung zur Verfügung stehenden Beweismittel und nicht nur auf die von der Klägerin geführten Dokumentationen (Krankenakten, Leistungsdokumentation, Medikamentenverordnungsblatt, ärztliche Verlaufseintragungen, Dokumentation über Therapien und Arbeitsversuche usw) zurückgreifen, zumal diese Dokumente in der Regel nur den Verlauf des Krankenhausaufenthalts dokumentieren sollen; aus ihnen lasse sich ablesen, ob tatsächlich Krankenhausbehandlung durchgeführt worden sei, aber nicht unbedingt, ob diese gemäß den vorstehenden Kriterien auch notwendig gewesen sei (Hinweis auf Entscheidungen des BSG vom 10. April 2008 - B 3 KR 14/07 R und B 3 KR 20/07 R sowie vom 20. November 2008 - B 3 KN 4/08 KR R).
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 9/94

    Anspruch auf Waisenrente - Zulässigkeit einer Berufung in Angelegenheiten der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 72/14
    Das Gericht muss grundsätzlich alle Tatsachen ermitteln, die entscheidungserheblich sind und alle in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpfen, bis entweder eine Tatsache als erwiesen oder eine Behauptung als widerlegt angesehen werden kann oder weitere Beweismittel, die Aufklärung bringen könnten, nicht mehr zur Verfügung stehen, BSG vom 26. August 1994 - 13 RJ 9/94.
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung zwischen stationärer Krankenhausbehandlung und

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 72/14
    Im Rahmen der Amtsermittlung könne und müsse das Gericht auf alle ihm nach der Prozessordnung zur Verfügung stehenden Beweismittel und nicht nur auf die von der Klägerin geführten Dokumentationen (Krankenakten, Leistungsdokumentation, Medikamentenverordnungsblatt, ärztliche Verlaufseintragungen, Dokumentation über Therapien und Arbeitsversuche usw) zurückgreifen, zumal diese Dokumente in der Regel nur den Verlauf des Krankenhausaufenthalts dokumentieren sollen; aus ihnen lasse sich ablesen, ob tatsächlich Krankenhausbehandlung durchgeführt worden sei, aber nicht unbedingt, ob diese gemäß den vorstehenden Kriterien auch notwendig gewesen sei (Hinweis auf Entscheidungen des BSG vom 10. April 2008 - B 3 KR 14/07 R und B 3 KR 20/07 R sowie vom 20. November 2008 - B 3 KN 4/08 KR R).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 72/14
    Der Entscheidung des Krankenhausarztes hat mithin nicht etwa die Wirkung eines von der Krankenkasse zu widerlegenden Anscheinsbeweis der Notwendigkeit und Dauer einer bestimmten Krankenhausbehandlung (so noch BSG vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 11/01 R).
  • SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14

    Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

    Mit Antrag, ebenfalls vom 10.06.2014, beantragte der Kläger den Erlass einer einstweiligen Anordnung (Az.: S 6 KR 72/14 ER).

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme sowie der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Verwaltungsakte der Beklagten sowie die Prozessakte, auch zum beigezogenen ER-Verfahren mit dem Aktenzeichen S 6 KR 72/14 ER verwiesen, die in der mündlichen Verhandlung vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • LSG Hessen, 26.01.2017 - L 8 KR 331/14

    In Apotheke hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur

    Der Kläger beantragte zudem am 10. Juni 2014 beim Sozialgericht Marburg (Az. S 6 KR 72/14 ER) den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

    Der Senat verkennt nicht, dass aus dem Ausschreibungstext und dem Verhalten der Beklagten noch bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht am 1. Juli 2014 im einstweiligen Rechtschutzverfahren (Az. S 6 KR 72/14 ER) zu entnehmen ist, dass auch für die Beklagte das Verhältnis zwischen Exklusivvertrag nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V und Apothekenwahlrecht der Versicherten nach § 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V noch nicht eindeutig geklärt war.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2019 - L 16 KR 14/17
    Aus einer diese Versorgung nicht lückenlos abbildeten Dokumentation erfolgt aus Rechtsgründen zwingend, dass eine entsprechende Vergütung nicht zugesprochen werden kann (vgl BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 33/99 R; 4. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 19. Dezember 2018 - L 4 KR 169/16 und 11. März 2019 - L 4 KR 129/17; auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Oktober 2018 - L 6 KR 72/14 Rdnr 26, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2019 - L 4 KR 495/18
    Aus einer diese Versorgung nicht lückenlos abbildenden Dokumentation folgt aus Rechtsgründen zwingend, dass eine entsprechende Vergütung - wie hier - nicht zugesprochen werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe exemplarisch Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - L 4 KR 169/16; siehe auch LSG Mecklenburg-Vorpommern v. 18. Oktober 2018 - L 6 KR 72/14, juris Rn. 26; LSG Baden-Württemberg v. 24. November 2016 - L 5 KR 72/12, juris Rn. 43).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2019 - L 4 KR 645/16
    Aus einer diese Versorgung nicht lückenlos abbildenden Dokumentation, wobei es unerheblich ist, ob diese im Klinikalltag ausreichend ist, folgt aus Rechtsgründen zwingend, dass eine entsprechende Vergütung - wie hier - nicht zugesprochen werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe exemplarisch Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - L 4 KR 169/16; siehe auch LSG Mecklenburg-Vorpommern v. 18. Oktober 2018 - L 6 KR 72/14, juris Rn. 26; LSG Baden-Württemberg v. 24. November 2016 - L 5 KR 72/12, juris Rn. 43).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2019 - L 4 KR 129/17
    Aus einer diese Versorgung nicht lückenlos abbildenden Dokumentation folgt aus Rechtsgründen zwingend, dass eine entsprechende Vergütung - wie hier - nicht zugesprochen werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe exemplarisch Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - L 4 KR 169/16; siehe auch LSG Mecklenburg-Vorpommern v. 18. Oktober 2018 - L 6 KR 72/14, juris Rn. 26; LSG Baden-Württemberg v. 24. November 2016 - L 5 KR 72/12, juris Rn. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht