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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2014 - L 9 SO 12/11   

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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2014 - L 9 SO 12/11 (https://dejure.org/2014,3107)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.02.2014 - L 9 SO 12/11 (https://dejure.org/2014,3107)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - L 9 SO 12/11 (https://dejure.org/2014,3107)
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  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2014 - L 9 SO 8/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2014 - L 9 SO 12/11
    L 9 SO 8/11:Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 9. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

    L 9 SO 9/11:Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 9. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

    L 9 SO 10/11:Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 9. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

    S 5 SO 44/09 - L 9 SO 11/11: Die Beteiligten streiten um die Höhe der zu gewährenden Eingliederungsleistungen für den Monat August 2008.

    - L 9 SO 8/11: Die Beteiligten streiten um die Höhe der zu gewährenden Eingliederungsleistungen für die Monate Oktober 2008 bis einschließlich Dezember 2008.

    S 5 SO 46/09 - L 9 SO 9/11: Die Beteiligten streiten um die Höhe der zu gewährenden Eingliederungsleistungen für die Monate Januar 2009 bis einschließlich März 2009.

    S 5 SO 14/10 - L 9 SO 10/11: Die Beteiligten streiten um die Höhe der zu gewährenden Eingliederungsleistungen für die Monate August bis einschließlich Oktober 2009.

    L 9 SO 8/11:Das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 9. Februar 2011 und den Bescheid des Beklagten vom 16. Oktober 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. August 2009 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger Eingliederungshilfeleistungen in voller Höhe unter Berücksichtigung der tatsächlichen BAföG-Leistungen und unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis der Eltern zu gewähren.

    L 9 SO 9/11:Das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 9. Februar 2011 und den Bescheid des Beklagten vom 19. Januar 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. August 2009 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger Eingliederungshilfeleistungen in voller Höhe unter Berücksichtigung der tatsächlichen BAföG-Leistungen und unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis der Eltern zu gewähren.

    L 9 SO 10/11:Das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 9. Februar 2011 und den Bescheid des Beklagten vom 6. Oktober 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. März 2010 insoweit aufzuheben, als dem Begehr nicht bereit abgeholfen wurde, und den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger Eingliederungshilfeleistungen in voller Höhe unter Berücksichtigung der tatsächlichen BAföG-Leistungen und unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis der Eltern zu gewähren.

    L 9 SO 11/11:Das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 9. Februar 2011 und den Bescheid des Beklagten vom 4. August 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. August 2009 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger Eingliederungshilfeleistungen in voller Höhe unter Berücksichtigung der tatsächlichen BAföG-Leistungen und unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis der Eltern zu gewähren.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2008 - L 7 SO 4639/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit des § 929 ZPO - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2014 - L 9 SO 12/11
    Allerdings ist der Nachranggrundsatz des § 2 SGB XII zu beachten (vgl. z. B. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15. Dezember 2008 - L 7 SO 4639/08 -, Juris; Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 19. Oktober 1995 - 5 C 28.95 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - 12 A 1622/12

    Anspruch auf Feststellung einer Verpflichtung zur Berechnung der Höhe der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2014 - L 9 SO 12/11
    Zum Vorrang des BAföG für die Kosten einer Heimunterbringung - ohne behinderungsbedingte Bedarfe - siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14. August 2012 - 12 A 1622/12 -, Juris.
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 33.08

    Ausbildung, unmittelbarer Zusammenhang mit -; Ausbildungsstätte; Auszubildender,

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2014 - L 9 SO 12/11
    Hiermit bringt das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatz der Nachhaltigkeit der Sozialhilfe zum Ausdruck und führt ergänzend aus: Auch sonst ist die Sozialhilfe - jedenfalls im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt - keine Ausbildungsförderung der zweiten Ebene (siehe ferner BVerwG, Urt. v. 2. Dezember 2009 - 5 C 33.08 -, Juris).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 28.95

    Eingliederungshilfe für ein Studium an einer Hochschule - Hilfe in besonderen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2014 - L 9 SO 12/11
    Allerdings ist der Nachranggrundsatz des § 2 SGB XII zu beachten (vgl. z. B. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15. Dezember 2008 - L 7 SO 4639/08 -, Juris; Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 19. Oktober 1995 - 5 C 28.95 -, Juris).
  • OVG Saarland, 20.10.2006 - 3 R 12/05

    Anspruch eines Behinderten auf Übernahme der Kosten seiner Internatsunterbringung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2014 - L 9 SO 12/11
    Eine Verweisung des Behinderten auf die Deckung des durch den Besuch einer für ihn geeigneten auswärtigen Schule verursachten Bedarfs im Wege der Eingliederungshilfe erfolgt insoweit nicht (so OVG Saarlouis, Urt. v. 10. Oktober 2006 - 3 R 12/05 -, Juris).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 21.08

    Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2014 - L 9 SO 12/11
    Die Kosten der Internatsunterbringung der Auszubildenden nach § 14a S. 1 BAföG in Verbindung mit §§ 6, 7 der Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sind als Zusatzleistungen der Ausbildungsförderung zu gewähren (BVerwG, Urt. v. 2. Dezember 2009 - 5 C 21.08 -, Juris).
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