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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2018 - L 8 AS 79/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,46073
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2018 - L 8 AS 79/18 B ER (https://dejure.org/2018,46073)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.04.2018 - L 8 AS 79/18 B ER (https://dejure.org/2018,46073)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. April 2018 - L 8 AS 79/18 B ER (https://dejure.org/2018,46073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 7 Abs 4 S 1 Alt 1 SGB 2, § 7 Abs 4 S 3 Nr 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Unterbringung in einer stationären Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2018 - L 8 AS 79/18
    Diesbezüglich verwies der Antragsteller auf die ständige Rechtsprechung des BSG (grundlegend auf das Urteil vom 5. Juni 2014, B 4 AS 32/13 R).

    Das BSG habe mit seiner Entscheidung vom 5. Juni 2014 (B 4 AS 32/13 R) den bisher vertretenen funktionalen Einrichtungsbegriff aufgegeben.

    Es dürfte eher unzweifelhaft sein, dass sich der Antragsteller in einer stationären Einrichtung befinde (vergleiche hierzu insbesondere BSG, Urteil vom 5. Juni 2014, B 4 AS 32/13 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 1741/12
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2018 - L 8 AS 79/18
    Der vorliegende Fall sei nicht mit dem vom Landessozialgericht Baden-Württemberg entschiedenen (vergleiche Urteil vom 9. Juni 2016, L 7 SO 1741/12) vergleichbar.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - L 14 AS 516/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2018 - L 8 AS 79/18
    Dieser gesetzlichen Rückausnahme bedarf es aber erst dann, wenn zuvor eine "Unterbringung" in einer stationären Einrichtung festgestellt werden kann, da das Tatbestandsmerkmal der Unterbringung als dritte Voraussetzung für den Leistungsausschluss des § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II konstitutiv ist (vergleiche Beschluss des 14. Senates des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 10. April 2018, L 14 AS 516/17 B ER).
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