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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - L 1 KA 7/06   

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https://dejure.org/2008,44048
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - L 1 KA 7/06 (https://dejure.org/2008,44048)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.02.2008 - L 1 KA 7/06 (https://dejure.org/2008,44048)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - L 1 KA 7/06 (https://dejure.org/2008,44048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vertragsarzt - Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in freier Praxis - Zulassungsentziehung nach Zulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen - abweichende strafrechtliche Beurteilung durch das LSG - Rechtmäßigkeit der Zulassungsentziehung trotz Wohlverhaltens - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Bei fehlerhaften Verträgen drohen Verlust der Zulassung und Honorarrückzahlungen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - L 1 KA 7/06
    Unter Beachtung des Grundrechtes des Arztes auf Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz ist zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit stets auch zu prüfen, ob sich die Sachlage während des Prozesses zugunsten des Arztes in einer Weise geändert hat, die eine Entziehung der Zulassung nicht mehr als angemessen erscheinen lässt (BSG Urteil vom 19.07.2006, B 6 KA 1/06 R).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - L 1 KA 7/06
    Trotz des Artikel 16 Abs. 1 Satz 1 GG normierten Verbotes der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2006 (2 BvR 669/04) entschieden, dass jedenfalls dann, wenn die Einbürgerung durch bewusst falsche Angaben erwirkt worden sei, die Rücknahme der erschlichenen Einbürgerung zulässig sei.
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 43/02 R

    Gynäkologischer Belegarzt - Abrechnung von Leistungen aufgrund der Behandlung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - L 1 KA 7/06
    In einer weiteren Entscheidung vom selben Tage (B 6 KA 43/02 R) hat das BSG entschieden, dass Ärzte, die in ihrem typischen Fachgebietsinhalt nach (hier: Laborärzte) nicht unmittelbar patientenbezogen tätig seien, ihre vertragsärztliche Tätigkeit innerhalb desselben KÄV-Bezirkes auch in der Weise in einer Gemeinschaftspraxis ausüben dürften, dass jeder Vertragsarzt an seinem Praxissitz tätig sei, ohne dass ein einheitlicher Standort der Gemeinschaftspraxis bestehe (überörtliche Gemeinschaftspraxis).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2002 - L 3 KA 161/02

    Rückforderung von Honoraren aus einer gemeinschaftlichen Arztpraxis;

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - L 1 KA 7/06
    Zudem ist in der Vergangenheit vom LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 13.08.2002, L 3 KA 161/02 ER) bezweifelt worden, ob § 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV hinsichtlich der normativen Vorgabe der Tätigkeitsausübung in "freier" Praxis einen klaren Bedeutungsinhalt habe.
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - L 1 KA 7/06
    Ärztliche Praxen sollten nicht im Wege franchiseähnlicher Modelle durch Dritte, zu denen gesellschaftliche Verbindungen bestehen, betrieben werden (BSG-Urteil vom 16.07.2003, B 6 KA 49/02 R).
  • LG Lübeck, 25.08.2005 - 6 KLs 22/04
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - L 1 KA 7/06
    Das Sozialgericht hat mit dem Beschluss des Landgerichts Lübeck vom 25. August 2005 - 6 KLs 22/04 - in Gesundheits-Recht 2006, S. 176 angenommen, dass ein Schaden nicht entstanden sei.
  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 40/18 B

    Rückzahlung vertragsärztlicher Honorare

    Er sei keinerlei Verlustrisiko ausgesetzt gewesen und habe eine arbeitnehmerähnliche Vergütung erhalten; das ergebe sich ua aus der vorangegangenen Entscheidung über die Zulassungsentziehung (LSG Urteil vom 27.2.2008 - L 1 KA 7/06) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2022 - L 7 KA 4/20

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - gröbliche Verletzung

    Ein vergleichbarer Pflichtverstoß liegt schließlich vor, wenn Leistungen als niedergelassener Vertragsarzt abgerechnet werden, der Arzt aber tatsächlich als Angestellter tätig war (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Februar 2008, L 1 KA 7/06, zitiert nach juris, Tätigkeit als "Filialleiter").
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2011 - L 4 KA 171/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Auch spricht nach dem Ergebnis der hier nur möglichen summarischen Prüfung aus Sicht des Senats viel dafür, dass der Antragsteller seine vertragsärztliche Tätigkeit abweichend von den Vorgaben aus § 32 Abs. 1 Ärzte-ZV nicht "in freier Praxis" ausgeübt hat (zu einer vergleichbaren Konstellation vgl. ausführlich: Landessozialgericht [LSG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Februar 2008 - L 1 KA 7/06).
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