Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19 B ER   

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https://dejure.org/2020,35893
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19 B ER (https://dejure.org/2020,35893)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.10.2020 - L 7 BA 15/19 B ER (https://dejure.org/2020,35893)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER (https://dejure.org/2020,35893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 24 Abs 1 SGB 4, § 25 Abs 1 S 2 SGB 4, § 28f Abs 2 S 3 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 20 Abs 1 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung - unbillige Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsprüfung der Rentenversicherung bei Schwarzarbeit

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Risiko Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung bei Schwarzarbeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17

    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der Nutzung von Ermittlungsergebnissen des

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19
    Selbst das Unterlassen einer eigenen Betriebsprüfung beim Arbeitgeber führe als solches nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheides (siehe LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29. Juni 2017, L 10 R 592/17).

    Es begegnet auch keinen Bedenken, dass die AG´in die Ergebnisse der vom HZA durchgeführten Ermittlungen herangezogen, auf dieser Grundlage die eigene Prüfung nach § 28p SGB IV durchgeführt und durch Verwaltungsakt abgeschlossen hat (vgl. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 29. Juli 2017 - L 10 R 592/17 - juris, Rn. 19 f.; Beschluss des Sächsisches LSG vom 12 Februar .2018 - L 9 KR 496/7 B ER - juris, Rn. 124).

  • BGH, 07.10.2009 - 1 StR 320/09

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; unterlassene

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19
    Das treffe auch in Fällen nur teilweiser "Schwarzlohnzahlungen" zu, d. h., wenn lediglich Entgeltteile nicht ordnungsgemäß verbucht und gemeldet und dadurch die gesetzlich geforderten Abzüge umgangen werden sollen (BGH-Urteil vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 14/99 R - ausgeführt, dass Vorsatz regelmäßig vorliege, wenn für ein typisches Arbeitsentgelt (beispielsweise bei illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit) überhaupt keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet würden.
  • LSG Hessen, 10.11.2009 - L 4 KA 70/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Klage gegen Honoraränderungsbescheide - keine

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19
    Die Vollziehung eines rechtmäßigen Beitragsbescheides auch im Falle unterstellter ernsthafter Liquidationsprobleme stellt keine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne der Vorschrift dar, denn die Beitragslast trifft jeden Beitragspflichtigen, unabhängig von seiner Vermögens- und Einkommenslage (vgl. hierzu Beschluss des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 7. Mai 2013 - L 5 KR 47/13 B ER; Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 9. März 2006 - L 6 R 967/05 ER - und des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. November 2009 - L 4 KA 70/09 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - L 8 R 335/14

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Summenbeitrags- und Schätzbescheides

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19
    Dass die Träger der Rentenversicherung im Rahmen von Betriebsprüfungsbescheiden nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV auch zur Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 SGB IV berechtigt sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteil des LSG NRW vom 19. Dezember 2018 - L 8 R 335/14 -, juris, Rn. 123).
  • LSG Thüringen, 09.03.2006 - L 6 R 967/05

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Beitragsnachforderung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19
    Die Vollziehung eines rechtmäßigen Beitragsbescheides auch im Falle unterstellter ernsthafter Liquidationsprobleme stellt keine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne der Vorschrift dar, denn die Beitragslast trifft jeden Beitragspflichtigen, unabhängig von seiner Vermögens- und Einkommenslage (vgl. hierzu Beschluss des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 7. Mai 2013 - L 5 KR 47/13 B ER; Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 9. März 2006 - L 6 R 967/05 ER - und des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. November 2009 - L 4 KA 70/09 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21

    Betriebsprüfung - Subunternehmer - abhängige Beschäftigung - aufschiebende

    Jedenfalls dürften etwaige schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen entsprechend der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris Rn. 73 m.w.N.) erst dann anzuerkennen sein, wenn dem Adressaten Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinaus zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würden, wobei selbst ernsthafte Liquidationsprobleme grundsätzlich nicht ausreichen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Vollzugsinteresse - unbillige Härte -

    Im Übrigen dürften solche entsprechend der überwiegenden obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris Rn. 73 m.w.N.) erst vorliegen, wenn dem Adressaten Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinaus zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würden, wobei selbst ernsthafte Liquidationsprobleme grundsätzlich nicht ausreichen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - illegales Beschäftigungsverhältnis -

    Solche liegen entsprechend der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris Rn. 73 m.w.N.) erst vor, wenn dem Adressaten des Beitragsbescheides voraussichtlich Nachteile entstehen werden, die über die eigentliche Zahlung hinaus zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2022 - L 4 BA 28/21

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verletzung der Aufzeichnungspflicht

    Reichen die vom Hauptzollamt ermittelten Umstände aus, kann sie sich hierauf beschränken und die Betriebsprüfung mit einem Prüfungsbescheid abschließen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2021, L 28 BA 2/21 B ER, Rn. 18; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. März 2021, L 8 BA 36/20 B ER, Rn. 25; Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020, L 7 BA 15/19 B ER, Rn. 59; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017, L 10 R 592/17, Rn. 19 ff.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. April 2016, L 1 KR 228/11, Rn. 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 4 P 668/23
    Nicht schon ausreichend ist hingegen, dass im Gerichtsverfahren möglicherweise noch ergänzende Tatsachenfeststellungen zu treffen sind ( LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris, Rn. 54; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Dezember 2021 - a.a.O., Rn. 33).
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