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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2018 - L 5 U 77/14   

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https://dejure.org/2018,34647
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2018 - L 5 U 77/14 (https://dejure.org/2018,34647)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.05.2018 - L 5 U 77/14 (https://dejure.org/2018,34647)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - L 5 U 77/14 (https://dejure.org/2018,34647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 3102 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 - Borreliose/Neuborreliose - Antikörpernachweis - klinisches Krankheitsbild - normativ-funktioneller Krankheitsbegriff: Funktionsstörung - Vollbeweis - Forstwirt

  • rewis.io
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2018 - L 5 U 77/14
    Diese Auffassung dürfte im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 27. Juni 2017 - B 2 U 17/15 R - (zitiert nach juris, Rdnr. 14) nicht mehr zutreffend sein.

    Auch wenn der Nachweis von IgG-Antikörpern gegen Borrelia burgdorferi als Hinweis auf eine durchgemachte Infektion gewertet werden kann, kann jedoch nicht jeder Antikörpernachweis als Beweis für eine klinisch-manifeste Lyme-Borreliose gewertet werden (vgl. Urteil des Hessischen LSG vom 18. November 2011 - L 9 U 226/06 -, juris Rdnr. 27); denn eine symptomlose Borrelien-Infektion kann nicht unter den unfallversicherungsrechtlichen Begriff der "Krankheit" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VII und der BK 3102 subsumiert werden (vgl. Urteil des BSG vom 27. Juni 2017, a.a.O., juris Rdnr. 21).

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 27. Juni 2017 (a.a.O.) ausführt, ist im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung von einem funktionellen Krankheitsbegriff auszugehen, d.h., dass erforderlich ist, dass der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird.

    Vielmehr ist es grundsätzlich notwendig, dass diese Einwirkung über zunächst rein innerkörperliche Reaktionen oder Strukturveränderungen hinaus zu (irgend) einer Funktionsstörung führt (Urteil des BSG vom 27. Juni 2017, a.a.O., juris Rdnr. 22).

    Die Merkblätter sind nach der Rechtsprechung des BSG zur Ermittlung des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstands und als Interpretationshilfe heranzuziehen (Urteil des BSG vom 27. Juni 2017, a.a.O., juris Rdnr. 19 m.w.N.), auch wenn sie weder verbindliche Konkretisierungen der Tatbestandsvoraussetzungen der BK noch antizipierte Sachverständigengutachten oder eine Dokumentation des Standes der einschlägigen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft sind.

  • LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 226/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2018 - L 5 U 77/14
    Hinsichtlich der "Einwirkungen" lässt es die Rechtsprechung teilweise ausreichen, dass der Versicherte (hier: in seiner beruflichen Tätigkeit als Forstwirt) generell "einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko für Borreliose" ausgesetzt gewesen ist (vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 15. April 2015 - L 2 U 40/14 - Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014 - L 3 U 228/12 -, wonach für die Anerkennung von Borreliose als BK 3102 der Nachweis eines konkreten Zeckenbisses nicht erforderlich ist; vgl. auch Urteil des Hessischen LSG vom 18. November 2011 - L 9 U 226/06 -).

    Auch wenn der Nachweis von IgG-Antikörpern gegen Borrelia burgdorferi als Hinweis auf eine durchgemachte Infektion gewertet werden kann, kann jedoch nicht jeder Antikörpernachweis als Beweis für eine klinisch-manifeste Lyme-Borreliose gewertet werden (vgl. Urteil des Hessischen LSG vom 18. November 2011 - L 9 U 226/06 -, juris Rdnr. 27); denn eine symptomlose Borrelien-Infektion kann nicht unter den unfallversicherungsrechtlichen Begriff der "Krankheit" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VII und der BK 3102 subsumiert werden (vgl. Urteil des BSG vom 27. Juni 2017, a.a.O., juris Rdnr. 21).

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2018 - L 5 U 77/14
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (vgl. Urteil des BSG vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 11/14 R - Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 6/13 R -).
  • LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14

    Berufskrankheit Nr. 3102 der Anlage 1 zur BKV

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2018 - L 5 U 77/14
    Hinsichtlich der "Einwirkungen" lässt es die Rechtsprechung teilweise ausreichen, dass der Versicherte (hier: in seiner beruflichen Tätigkeit als Forstwirt) generell "einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko für Borreliose" ausgesetzt gewesen ist (vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 15. April 2015 - L 2 U 40/14 - Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014 - L 3 U 228/12 -, wonach für die Anerkennung von Borreliose als BK 3102 der Nachweis eines konkreten Zeckenbisses nicht erforderlich ist; vgl. auch Urteil des Hessischen LSG vom 18. November 2011 - L 9 U 226/06 -).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 6/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2018 - L 5 U 77/14
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (vgl. Urteil des BSG vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 11/14 R - Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 6/13 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12

    Berufskrankheit - von Tiere auf Menschen übertragbare Infektionskrankheiten -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2018 - L 5 U 77/14
    Hinsichtlich der "Einwirkungen" lässt es die Rechtsprechung teilweise ausreichen, dass der Versicherte (hier: in seiner beruflichen Tätigkeit als Forstwirt) generell "einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko für Borreliose" ausgesetzt gewesen ist (vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 15. April 2015 - L 2 U 40/14 - Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014 - L 3 U 228/12 -, wonach für die Anerkennung von Borreliose als BK 3102 der Nachweis eines konkreten Zeckenbisses nicht erforderlich ist; vgl. auch Urteil des Hessischen LSG vom 18. November 2011 - L 9 U 226/06 -).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2018 - L 5 U 77/14
    Der Beweisgrad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit ist erfüllt, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht (vgl. Urteil des BSG vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R -) und ernste Zweifel ausscheiden.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 8 U 3509/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 - Nachweis

    Ob diese Auffassung im Hinblick auf das Urteil des BSG (BSG 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R -juris RdNr. 14) noch zutreffend ist (zweifelnd LSG Mecklenburg-Vorpommern 30.05.2018 - L 5 U 77/14 - juris), kann offenbleiben, denn vorliegend kann der Senat schon das Vorliegen einer vom Tier auf Menschen übertragbaren Erkrankung beim Kläger nicht im Vollbeweis feststellen.
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