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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - L 6 KR 43/14   

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https://dejure.org/2018,51790
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - L 6 KR 43/14 (https://dejure.org/2018,51790)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.10.2018 - L 6 KR 43/14 (https://dejure.org/2018,51790)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - L 6 KR 43/14 (https://dejure.org/2018,51790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 301 Abs 1 S 1 Nr 6 SGB 5, § 275 Abs 1c S 3 SGB 5, § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 112 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 5, § 39 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - fehlerhafte Abrechnung mangels Übermittlung einer signifikanten Prozedur - Auffälligkeitsprüfung - kein Anspruch auf Aufwandspauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - L 6 KR 43/14
    Das BSG habe mit Urteil vom 22. Juni 2010 (B 1 KR 1/10 R) entschieden, dass eine Aufwandspauschale nicht beansprucht werden könne, wenn eigenes Fehlverhalten eines Krankenhauses zu einer überflüssigen Prüfung geführt habe.
  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - L 6 KR 43/14
    Sie verweist auf eine Entscheidung des BSG vom 21. März 2013 (B 3 KR 28/12 R).
  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 4/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Entfallen des Anspruchs auf Zahlung der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - L 6 KR 43/14
    Mit Urteil vom 30. April 2014 hat das SG die Klage abgewiesen und zur Begründung zusammengefasst ausgeführt, dass zwar die Grundvoraussetzungen für die Entrichtung der Aufwandspauschale erfüllt seien (Prüfung durch den MDK auf Veranlassung der Beklagten und daraus resultierender Aufwand für das Krankenhaus), eine Pauschale aber nach der Rechtsprechung des BSG dann nicht zu entrichten sei, wenn die Einleitung einer Prüfung durch den MDK durch eine nachweislich fehlerhafte Abrechnung veranlasst worden sei (Hinweis auf BSG vom 28. November 2013 - B 3 KR 4/13 R).
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 29/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - unbefristete Obliegenheit des

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - L 6 KR 43/14
    Nehme die Krankenkasse sachlich-rechnerische Auffälligkeiten zum Anlass, von sich aus gezielt eine Auffälligkeitsprüfung einzuleiten, habe das Krankenhaus einen Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale, wenn die Prüfung nicht zu einer Rechnungsminderung führe (BSG, Urteil vom 01. Juli 2014, B 1 KR 29/13 R, Rz. 23).
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 16/16 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - L 6 KR 43/14
    Auf Anfrage des Senates zu zwischenzeitlich ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2016, B 1 KR 16/16 R) hat die Klägerin ergänzend geltend gemacht, dass das Prüfbegehren der Beklagten nicht nur die Klärung einer richtlinienkonformen Anwendung von Abrechnungsvorschriften durch die Klägerin betroffen habe, sondern auch die Frage nach der Dauer der Krankenhausbehandlung und nach der stationären Behandlungsbedürftigkeit.
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