Rechtsprechung
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2016 - L 2 AL 82/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 79 SGB 3, § 12 Abs 2 S 2 SGB 10, § 50 SGB 10
Zulässigkeit einer Drittanfechtung des Leistungsträgers gegen einen Aufhebungsbescheid des Versicherungsträgers gegenüber dem Leistungsberechtigten - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R
Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2016 - L 2 AL 82/11
Die Beklagte habe im Aufhebungsverfahren von einer Beteiligung des Klägers zielgerichtet abgesehen, was eine Heilung des Anhörungsmangels ausschließe (Verweis auf BSG, Urteil vom 31.10.2002, Az. B 4 RA 15/01 R).Bei einer wirksamen Nachholung hätte die Beklagte "spontan alle Haupttatsachen" mitteilen müssen, auf die sie die seinerzeitige Aufhebungsentscheidung gestützt habe und zudem das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis nehmen und "erkennbar und belegbar" überprüfen müssen, ob weitere eigene Ermittlungen erforderlich wären (Verweis auf BSG, Urteil vom 31.10.2002, B 4 RA 15/01 R).
- BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter, …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2016 - L 2 AL 82/11
Das Anfechtungsrecht bestehe insbesondere auch in Fällen mittelbarer Betroffenheit (BSG - 4 RA 76/90). - BSG, 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2016 - L 2 AL 82/11
Höchstrichterlich ist geklärt, dass eine Person, die zu einem Verwaltungsverfahren notwendig hinzuzuziehen wäre, deren Hinzuziehung aber unterblieben ist, nicht Beteiligter ist (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R).
- LSG Sachsen, 17.08.2017 - L 7 AS 766/14
Erstattungspflicht des Maßnahmeträgers; Heilung eines Verfahrensfehlers durch …
Die Rücknahme hat rechtsgestaltende Wirkung gegenüber der Klägerin (LSG Mecklenburg-Vorpommern, L 2 AL 82/11, Rn. 88;… L 2 AL 88/11, Rn. 89, beide juris), denn sie war damit unmittelbar dem Erstattungsverlangen des Beklagten gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 SGB III ausgesetzt.Ist der Leistungsträger zu Unrecht nicht zum Verwaltungsverfahren hinzugezogen worden, so entfaltet die Aufhebungsentscheidung ihm gegenüber keine Bindungswirkung (…vgl. Reichel in Schlegel/Voelzke, juris-PK-SGB III, 2014, § 83, Rn. 26.1; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 31.05.2016 - L 2 AL 82/11, Rn. 84 f. und L 2 AL 88/11, Rn. 83 f., 86, 90; BSG…, Urteil vom 31.01.2012 - B2 U 12/11 R, Rn. 39 ff.).