Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2016 - L 2 AL 82/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45925
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2016 - L 2 AL 82/11 (https://dejure.org/2016,45925)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31.05.2016 - L 2 AL 82/11 (https://dejure.org/2016,45925)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - L 2 AL 82/11 (https://dejure.org/2016,45925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,45925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2016 - L 2 AL 82/11
    Die Beklagte habe im Aufhebungsverfahren von einer Beteiligung des Klägers zielgerichtet abgesehen, was eine Heilung des Anhörungsmangels ausschließe (Verweis auf BSG, Urteil vom 31.10.2002, Az. B 4 RA 15/01 R).

    Bei einer wirksamen Nachholung hätte die Beklagte "spontan alle Haupttatsachen" mitteilen müssen, auf die sie die seinerzeitige Aufhebungsentscheidung gestützt habe und zudem das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis nehmen und "erkennbar und belegbar" überprüfen müssen, ob weitere eigene Ermittlungen erforderlich wären (Verweis auf BSG, Urteil vom 31.10.2002, B 4 RA 15/01 R).

  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90

    Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter,

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2016 - L 2 AL 82/11
    Das Anfechtungsrecht bestehe insbesondere auch in Fällen mittelbarer Betroffenheit (BSG - 4 RA 76/90).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2016 - L 2 AL 82/11
    Höchstrichterlich ist geklärt, dass eine Person, die zu einem Verwaltungsverfahren notwendig hinzuzuziehen wäre, deren Hinzuziehung aber unterblieben ist, nicht Beteiligter ist (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R).
  • LSG Sachsen, 17.08.2017 - L 7 AS 766/14

    Erstattungspflicht des Maßnahmeträgers; Heilung eines Verfahrensfehlers durch

    Die Rücknahme hat rechtsgestaltende Wirkung gegenüber der Klägerin (LSG Mecklenburg-Vorpommern, L 2 AL 82/11, Rn. 88; L 2 AL 88/11, Rn. 89, beide juris), denn sie war damit unmittelbar dem Erstattungsverlangen des Beklagten gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 SGB III ausgesetzt.

    Ist der Leistungsträger zu Unrecht nicht zum Verwaltungsverfahren hinzugezogen worden, so entfaltet die Aufhebungsentscheidung ihm gegenüber keine Bindungswirkung (vgl. Reichel in Schlegel/Voelzke, juris-PK-SGB III, 2014, § 83, Rn. 26.1; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 31.05.2016 - L 2 AL 82/11, Rn. 84 f. und L 2 AL 88/11, Rn. 83 f., 86, 90; BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B2 U 12/11 R, Rn. 39 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht