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   LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97   

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LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97 (https://dejure.org/1998,4575)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.02.1998 - L 6 U 178/97 (https://dejure.org/1998,4575)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - L 6 U 178/97 (https://dejure.org/1998,4575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 2 SGB VII; § 54 Abs. 4 SGG; § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG; § 551 Abs. 1 S. 3 RVO; Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG; BK Nr. 2108
    Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit der vollziehenden Gewalt für die "Eingriffsverwaltung" und für die "Leistungsverwaltung" im Bereich des Sozialrechts; Anwendbarkeit einer nichtigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit der vollziehenden Gewalt für die "Eingriffsverwaltung" und für die "Leistungsverwaltung" im Bereich des Sozialrechts; Anwendbarkeit einer nichtigen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK Nr. 2108 (Wirbelsäulenerkrankung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BB 1998, 2531
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97
    Daraus folgt weiterhin, daß die Gerichte eine Rechtsverordnung nicht schlechthin als geltendes Recht anzuwenden haben (so aber für die BK Nr. 2108 LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. September 1996 - L 8 U 95/95 - S. 11 = BAGUV RdSchr. 30/97, aufgehoben durch Urteil des BSG vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SG Gießen, Breithaupt 1997, 771; Schlegel, Orthopädische Praxis 1995, 729: "Legibus obsequimur"; Erlenkämper, Die Berufsgenossenschaft - BG - 1996, 846, 847).

    Das Bundessozialgericht - BSG - ist in seinem die BK Nr. 2108 betreffenden Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - (S. 8) ebenfalls davon ausgegangen, daß die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Krankheiten in die Liste der BKen als Rechtssetzungsakt der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, allerdings "nur in begrenztem Rahmen dahingehend, ob das Ermessen pflichtgemäß dem Zweck der Ermächtigung entsprechend ausgeübt worden ist".

    Dies gilt um so mehr, als es selbst beim Nachweis der dargestellten unbestimmten arbeitstechnischen Voraussetzungen keinen Beweis des ersten Anscheins für eine berufsbedingte Verursachung oder Mitverursachung einer bandschbeibenbedingten Erkrankung der LWS gibt (BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - S. 8).

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97
    Die Voraussetzung einer erheblich höheren Gefährdung i.S.d. § 551 Abs. 1 S. 3 RVO bezieht sich auf das allgemeine Auftreten der betreffenden Krankheit ( BSGE 59, 295, 298).

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten, beruflich exponierten Personengruppe erheblich häufiger als in der übrigen Bevölkerung auftritt - Gruppentypik -, erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um mit Sicherheit daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (vgl. z.B. BSGE 59, 295, 298; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - a.a.O.; ebenso BVerfG, SozR 2200 § 551 Nr. 11).

    Die weitere Differenzierung danach, in welchem Lebensabschnitt, wie oft, wie lange und mit welcher Intensität das Krankheitsbild der BK Nr. 2108 in der Normalbevölkerung einerseits und in den zu vergleichenden exponierten Berufsgruppen andererseits auftritt, ist weder möglich noch erforderlich, da allein die erhebliche Erhöhung des allgemeinen Krankheitsrisikos maßgebend ist ( BSGE 59, 295, 298).

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97
    Denn eine Krankheit "darf" nur dann in die Liste der BKen aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, d.h. wenn die sogenannte "Berufskrankheitenreife" vorliegt (vgl. BSG, a.a.O., S. 7 f.; BSGE 44, 90, 92).

    Zudem muß die generelle Eignung der beruflichen Exposition als wesentliche Ursache für eine Krankheit in der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannt, d.h. durch die herrschende Auffassung der Fachwissenschaftler hinreichend gefestigt sein (BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 = HVBG RdSchr. VB 53/84; BSGE 44, 90, 92 [BSG 23.06.1977 - 2 RU 53/76] : "... Vorliegen gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ...").

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96

    Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97
    Der Senat hält diesen von der arbeitsmedizinischen Wissenschaft befürworteten Beurteilungsmaßstab (vgl. Woitowitz, Die BG 1994, 156, 159 f.; Bolm-Audorff, MedSach 1993, 57, 58; Triebig, MedSach 1996, 97, 99) für überzeugend (Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - L 6 U 230/91 = HVBG RdSchr. VB 3/97; offen gelassen in dem diese Entscheidung im Ergebnis bestätigenden Urteil des BSG vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 = HVBG RdSchr. VB 70/97).

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten, beruflich exponierten Personengruppe erheblich häufiger als in der übrigen Bevölkerung auftritt - Gruppentypik -, erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um mit Sicherheit daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (vgl. z.B. BSGE 59, 295, 298; BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - a.a.O.; ebenso BVerfG, SozR 2200 § 551 Nr. 11).

  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Bezeichnung durch Rechtsverordnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97
    Sie ist an die - formellgesetzliche - Ermächtigung des § 551 Abs. 1 S. 3 RVO gebunden, der - auf eine Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG genügende Weise (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10) - "Inhalt, Zweck und Ausmaß" der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt.

    Zweck dieser gesetzlichen Ermächtigung ist es, diejenigen Krankheiten in das Recht der gesetzlichen UV einzubeziehen, die wesentlich durch die versicherte Tätigkeit verursacht oder mitverursacht worden sind (vgl. BSG, SozR 2200 § 551 Nr. 10 - S. 18 - SozR 5677 Anl. 1 Nr. 46 Nr. 8 - S. 14 -).

  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 43/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer Berufskrankheit - Notwendigkeit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97
    Deshalb kann ausnahmsweise bei fehlender epidemiologischer Evidenz einerseits und bei biologischer bzw. toxikologischer Evidenz andererseits zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse der Verzicht auf eine statistisch nachgewiesene Gruppentypik in Betracht kommen (vgl. dazu BSGE 52, 272, 275; BSG, Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 = BAGUV RdSchr. 72/97; ausführlich Koch, a.a.O., § 35 Rdn. 8 und § 37 Rdn. 6 ff.; Woitowitz, a.a.O., 159).
  • LSG Niedersachsen, 20.06.1996 - L 6 U 230/91

    Magenkrebserkrankung eines Hafenarbeiters nicht Folge einer Asbestexposition (§

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97
    Der Senat hält diesen von der arbeitsmedizinischen Wissenschaft befürworteten Beurteilungsmaßstab (vgl. Woitowitz, Die BG 1994, 156, 159 f.; Bolm-Audorff, MedSach 1993, 57, 58; Triebig, MedSach 1996, 97, 99) für überzeugend (Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - L 6 U 230/91 = HVBG RdSchr. VB 3/97; offen gelassen in dem diese Entscheidung im Ergebnis bestätigenden Urteil des BSG vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 = HVBG RdSchr. VB 70/97).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.09.1996 - L 8 U 95/95

    Zur Frage der Anerkennung von Wirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97
    Daraus folgt weiterhin, daß die Gerichte eine Rechtsverordnung nicht schlechthin als geltendes Recht anzuwenden haben (so aber für die BK Nr. 2108 LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. September 1996 - L 8 U 95/95 - S. 11 = BAGUV RdSchr. 30/97, aufgehoben durch Urteil des BSG vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SG Gießen, Breithaupt 1997, 771; Schlegel, Orthopädische Praxis 1995, 729: "Legibus obsequimur"; Erlenkämper, Die Berufsgenossenschaft - BG - 1996, 846, 847).
  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 67/82

    Einordnung einer Lungenfibrose bei Elektroschweißern als Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97
    Zudem muß die generelle Eignung der beruflichen Exposition als wesentliche Ursache für eine Krankheit in der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannt, d.h. durch die herrschende Auffassung der Fachwissenschaftler hinreichend gefestigt sein (BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 = HVBG RdSchr. VB 53/84; BSGE 44, 90, 92 [BSG 23.06.1977 - 2 RU 53/76] : "... Vorliegen gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ...").
  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97
    Verstärkt werden diese Zweifel aufgrund der in der Praxis hervorgetretenen und immer noch bestehenden unterschiedlichen Ansätze zur Beurteilung der Kausalität im Einzelfall (vgl. Pöhl u.a., a.a.O., 672 ff.; s. auch BSG, SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1 - S. 4 -: "... daß im Zusammenhang mit Nr. 2108 ... zahlreiche Zweifelsfragen entstanden und auch in der medizinischen Literatur - noch - keine "herrschende Meinung" vorhanden ist"; näher dazu unter II. 1.).
  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 82/80

    Krankheit; Berufskrankheit; Entschädigung; Arbeitsbedingte Gefahr

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R

    Bandscheibenbedingte Lendenwirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit

    Wie mit Urteil vom 5. Februar 1998 (L 6 U 178/97) bereits in einem vergleichbaren Fall entschieden, sei die Aufnahme der BK Nr. 2108 in die Anl 1 zur BKVO durch die Zweite Verordnung zur Änderung der BKVO vom 18. Dezember 1992 (2. ÄndVO; BGBl I 2343) unwirksam, weil sich die Bundesregierung (BReg) als Verordnungsgeber nicht in den Grenzen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (§ 551 Abs. 1 Satz 3 der Reichsversicherungsordnung ) gehalten und damit den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der vollziehenden Gewalt (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ) verletzt habe.

    Mit dieser Entscheidung hat er das Urteil des LSG vom 5. Februar 1998 (L 6 U 178/97), auf das es sich im vorliegend angefochtenen Urteil bezieht, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Im Kern stützt sich das angefochtene Urteil des LSG - wie dessen Urteil vom 5. Februar 1998 (L 6 U 178/97 - Breithaupt 1998, 894) - auf drei vom Senat nicht geteilte grundlegende Rechtsauffassungen, nämlich, daß eine Aufnahme der BK Nr. 2108 in die Anl 1 zur BKVO nur bei Vorliegen einer dies bejahenden hinreichend gefestigten medizinischen Auffassung zulässig sei, daß die Gerichte ermächtigt seien, dies zu prüfen und daß dem Verordnungsgeber ein Beurteilungsspielraum nicht zustehe.

  • LSG Berlin, 08.02.2000 - L 2 U 25/99

    Gewährung einer Verletztenrente an einen Zuschneider in der Damenkonfektion

    Das Sozialgericht hat die Klage durch Urteil vom 1. Februar 1999 mit der Begründung abgewiesen, die Aufnahme der bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule und der Halswirbelsäule in die Liste der Berufskrankheiten sei, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen durch Urteil vom 5. Februar 1998 - L 6 U 178/97 - für die Nr. 2108 entschieden habe, wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der vollziehenden Gewalt nach Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz unwirksam, so dass es für das Begehren des Klägers an einer Rechtsgrundlage fehle.

    Das Urteil des LSG Niedersachsen vom 5. Februar 1998 (L 6 U 178/97), auf dessen Ausführungen das Sozialgericht seine Rechtsauffassung gestützt hat, dem zu folgen aber der erkennende Senat bereits in der Vergangenheit nicht in Erwägung gezogen hat, ist von dem Bundessozialgericht (BSG) durch Urteil vom 23. März 1999 (B 2 U 12/98 R) aufgehoben worden.

  • LSG Niedersachsen, 30.11.1998 - L 6 U 422/97

    Berufskrankheit nach Nr. 2108 (bandscheibenbedingte Erkrankung der

    5. Februar 1998 - L 6 U 178/97 -).

    In Übereinstimmung mit der vom Senat schon vor Verkündung seines Urteils vom 5. Februar 1998 a.a.O. vertretenen Auffassung haben die Gutachter zutreffend darauf hingewiesen, daß vorzeitige Bandscheibenveränderungen allein an einem der beiden unteren Segmente oder an den beiden unteren Segmenten der LWS einen wesentlichen Ursachenbeitrag durch eine schädigende berufliche Exposition nicht begründen können, weil auch die in der Gesamtbevölkerung auftretenden Bandscheibenschäden zu mehr als 90 vH der Fälle diesen Bereich betreffen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 17 U 296/97

    Gewährung von Verletztenrente; Degenerationen im Bereich der Halswirbelsäule

    Die Regelung der BK Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist auslegungsbedürftig, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen (vgl. dazu die Nachweise im Urteil des LSG Niedersachsen vom 05.02.1998 - L 6 U 178/97 = Breithaupt 1998, 894 f.; sowie - aus medizinischer Sicht -:Baars / Bolm-Audorff / Hittmann / Stahlkopf, ASU 1997, 480 ff und - aus rechtlicher Sicht - zuletzt Becker, SGG 2000, 116 ff.) und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer arbeitstechnischer und medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; vgl. auch BSG Urteil vom 18.11.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 f. mit Anmerkungen von Ricke sowie zuletzt - die Verfassungsmäßigkeit der Regelung durch den Verordnungsgeber unter Aufhebung des o.a. Urteils des LSG Niedersachsen bejahend -: Urteil vom 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R - = BSGE 84, 30 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97

    Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als

    Die Feststellung einer BK nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist häufig problematisch, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen (vgl. dazu die Nachweise im Urteil des LSG Niedersachsen vom 05.02.1998 - L 6 U 178/97 - = Breithaupt 1998, 894 ff. sowie - aus medizinischer Sicht -: Baars/Bolm-Audorff/Hittmann/Stahlkopf, ASU 1997, 480 f. und aus rechtlicher Sicht: - Becker, SGb 2000, 116 f.) und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer arbeitstechnischer und medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3 - 5680 Art. 2 Nr. 1; vgl. auch BSG Urteil vom 18.11.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 f. mit Anmerkungen von Ricke, sowie zuletzt - die Verfassungsmäßigkeit der Regelung durch den Verordnungsgeber unter Aufhebung des o. a. Urteils des LSG Niedersachsen bejahend: BSGE 84, 30 ff.) Zum einen ist nämlich weitgehend unge klärt, was z. B. unter "langjährigem Heben und Tragen schwerer Lasten" zu verstehen ist, zum anderen fehlen auch gesicherte Erkenntnisse darüber, ab wann denn nun derartige Belastungen bandscheibenbedingte Erkrankungen im Bereich der LWS verursachen können und sich das Schadensbild auch ohne körperliche Einwirkungen schicksalhaft entwickeln kann, zumal derartige Erkrankungen in der Bevölkerung allgemein weit verbreitet sind (vgl. Abschnitt IV des zu der BK vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Merkblatts für die ärztliche Untersuchung, abgedruckt bei Mehrtens/Perlebach, a. a. O., M 2108 S 1 ff.; siehe auch Ludolph/Spohr/Echtermeyer, BG 1994, 349, 352; Pöhl/Eilebrecht/Hax/Römer, BG 1997, 670, 672; Rompe/Thürauf, Med. Sach. 1998, 116, 118).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2003 - L 9 U 277/01

    Anerkennung und Entschädigung einer Lendenwirbelerkrankung als Berufskrankheit;

    Soweit der 6. Senat des erkennenden Gerichts Zweifel daran geäußert hat, ob der medizinische Kenntnisstand über die Entstehung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule im Falle der BK 2108 überhaupt bereits deren Einführung als BK erlaubt habe (LSG Celle, Urteil vom 5. Februar 1998 - Az: L 6 U 178/97), sind diese durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. März 1999 ausgeräumt worden (BSG, Urteil vom 23. März 1999 Az.: B 2U 12/98 R, SozR 3-2200 § 551 Nr. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2003 - L 9 U 185/02

    Anspruch auf Feststellung von Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als Folgen einer

    Soweit der 6. Senat des LSG Niedersachsen Zweifel daran geäußert hat, ob der medizinische Kenntnisstand über die Entstehung bandscheibenbedingter Erkrankungen der LWS im Falle der BK 2108 überhaupt bereits deren Einführung als BK erlaubt habe (LSG Niedersachsen, Urt. v. 05. Februar 1998 - Az.: L 6 U 178/97), sind diese durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. März 1999 ausgeräumt worden (Az.: B 2 U 12/98 R, SozR 3-2200, § 551 Nr. 12).
  • LSG Sachsen, 17.05.2001 - L 6 KN 21/99

    Anerkennung eines Wirbelsäulenleidens als Berufskrankheit; Anerkennung eines

    Vor diesem Hintergrund mag es nahe gelegen haben, einen Anspruch auf Leistungen aufgrund einer Wirbelsäulenerkrankung generell abzulehnen (so LSG Niedersachsen, Urteil vom 05.02.1998 - L 6 U 178/97 - und SG Landshut, Urteil vom 17.10.1997 - S 8 U 224/95).
  • LSG Sachsen, 16.10.2003 - L 6 KN 16/03

    Anerkennung einer Lendenwirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit bei einem

    Vor diesem Hintergrund mag es nahe gelegen haben, einen Anspruch auf Leistungen aufgrund einer Wirbelsäulenerkrankung generell abzulehnen (so LSG Niedersachsen, Urt. v. 05.02.1998 - L 6 U 178/97 - und SG Landshut, Urt. v. 17.10.1997 - S 8 U 224/95 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2003 - L 9 U 375/00

    Anspruch auf Feststellung von Erkrankungen als Folgen einer Berufskrankheit ;

    Soweit der 6. Senat des LSG Niedersachsen Zweifel daran geäußert hat, ob der medizinische Kenntnisstand über die Entstehung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule im Falle der BK 2108 überhaupt bereits deren Einführung als BK erlaubt habe (LSG Nds., Urteil vom 5. Februar 1998 - Az.: L 6 U 178/97), sind diese durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. März 1999 ausgeräumt worden (BSG, Urteil vom 23. März 1999, Az.: B 2 U 12/98 R, SozR 3 2200 § 551 Nr. 12).
  • LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 29/01
  • LSG Sachsen, 17.05.2001 - L 6 KN 28/00

    Anerkennung eines Wirbelsäulenschadens als Berufskrankheit; Ausbildung zum Hauer;

  • LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 340/98
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2002 - L 9/3 U 377/99
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2006 - L 16 U 110/04
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