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LSG Niedersachsen, 11.06.1997 - L 4 KR 71/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 15 SGB IV; § 240 Abs. 1 SGB V; § 240 Abs. 4 S. 2 SGB V
Krankenversicherung; Freiwillig; Beitragsbemessung; Beitrag; Selbständig; Gewinn; Abschreibung; Wirtschaftsgüter; Betriebsvermögen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Krankenversicherung; Freiwillig; Beitragsbemessung; Beitrag; Selbständig; Gewinn; Abschreibung; Wirtschaftsgüter; Betriebsvermögen
Verfahrensgang
- SG Hannover, 27.02.1995 - S 2 KR 149/93
- LSG Niedersachsen, 11.06.1997 - L 4 KR 71/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.09.1996 - 12 RK 18/95
Berechnung der Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung; Zugrundelegung der …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 11.06.1997 - L 4 KR 71/95
Der Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen (Anschluß an BSG vom 26.9.1996 - 12 RK 18/95 -).Vom Gewinn aus selbständiger Tätigkeit sind im Rahmen des § 240 Abs. 4 S 2 SGB V jedenfalls die Abschreibungen absetzbar, die in pauschalierender Weise den Wertverlust berücksichtigen, den längerlebige Wirtschaftsgüter während der Dauer ihres Einsatzes zur Gewinnerzielung erleiden (Anschluß an BSG vom 26.9.1996 - 12 RK 18/95 ).