Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 16.09.1999 - L 6 U 288/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,41916
LSG Niedersachsen, 16.09.1999 - L 6 U 288/94 (https://dejure.org/1999,41916)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.1999 - L 6 U 288/94 (https://dejure.org/1999,41916)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 1999 - L 6 U 288/94 (https://dejure.org/1999,41916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,41916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 16.09.1999 - L 6 U 288/94
    Vielmehr muß dieser Zusammenhang wahrscheinlich sein (BSGE 32, 203, 209).
  • BSG, 20.09.1977 - 8 RU 24/77
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 16.09.1999 - L 6 U 288/94
    20. September 1977 - 8 RU 24/77 - S. 7) - einleuchtend ausgeführt, daß bei einer Frontalkollision eine reaktive Anspannung der Nackenmuskulatur des Fahrzeuglenkers im Augenblick des Frontalaufpralls die passive Überbeugung des Kopfes dämpft (Gutachten S. 5), und daß deshalb Hyperflexionsverletzungen bei einer Frontalkollision selten sind (vgl. auch Schönberger u.a., a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 173/10
    Um die Verursachung von Bandscheibenvorfällen einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuordnen zu können, muss der Arbeitsunfall zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. September 1999 - L 6 U 288/94; Urteil vom 24. Juli 2001 - L 6 U 164/00; Urteil vom 15. Juni 2000 - L 6 U 118/97).

    Aus diesem Grund genügt allein - wie hier - ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Bandscheibenschaden und Unfallereignis zur Begründung eines wahrscheinlichen Zusammenhangs nicht (vgl. LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 16. September 1999 - L 6 U 288/94).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 14 U 17/16
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. August 2008 Folgendes ausgeführt: "Um die Verursachung von Bandscheibenvorfällen einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuordnen zu können, muss der Arbeitsunfall wahrscheinlich zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (ständige Rechtsprechung des LSG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.1999 - Az.: L 6 U 288/94 - Urteil vom 24.07.2001 - Az.: L 6 U 164/00 - Urteil vom 15.06.2000 - Az.: L 6 U 118/97 -), weil nach wissenschaftlichem Kenntnisstand eine weite Verbreitung von Bandscheibenvorfällen in der allgemeinen Bevölkerung nachgewiesen worden ist.

    Aus diesem Grund genügt allein ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Bandscheibenschaden und Unfallereignis zur Begründung eines wahrscheinlichen Zusammenhangs nicht aus (LSG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.1999 - Az.: L 6 U 288/94 - in HVGB-Info, Seite 926).

  • SG Hannover, 30.03.2007 - S 22 U 147/06
    Um die Verursachung von Bandscheibenvorfällen einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuord-nen zu können, muss der Arbeitsunfall wahrscheinlich zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (ständige Rechtsprechung des LSG Niedersachsen, Urteil vom 16. Sep-tember 1999 - Aktenzeichen L 6 U 288/94 - HVBG-Info Seite 920-929; Urteil vom 24. Juli 2001 - Aktenzeichen L 6 U 164/00; Urteil vom 15. Juni 2000 - Aktenzeichen L 6 U 118/97), weil nach wissenschaftlichem Kenntnisstand eine weite Verbreitung von Band-scheibenvorfällen in der allgemeinen Bevölkerung nachgewiesen worden ist.

    Aus diesem Grund genügt allein ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Bandscheibenschaden und Unfallereignis zur Begründung eines wahrscheinlichen Zusammenhanges nicht (LSG Niedersachsen, Urteil vom 16. September 1999 - Aktenzeichen L 6 U 288/94 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 9 U 96/11
    Um - wie hier - Veränderungen an der Bandscheibe hinsichtlich deren Verursachung einem Arbeitsunfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zuordnen zu können, muss der Arbeitsunfall zu einer strukturellen Verletzung geführt haben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. September 1999 - L 6 U 288/94; Urteil vom 24. Juli 2001 - L 6 U 164/00; Urteil vom 15. Juni 2000 - L 6 U 118/97; Senatsurteil vom 29. November 2011 - L 9 U 55/11), weil nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand eine weite Verbreitung von Bandscheibenvorfällen in der allgemeinen Bevölkerung nachgewiesen worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 10 VS 4/05
    Auch lediglich funktionelle Störungen genügen nicht, um die dadurch bedingten Beschwerden als unfallbedingt anzusehen (vgl. Urteil vom 16. September 1999 - L 6 U 288/94; Urteil vom 5. März 2007 - L 9 U 73/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht