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   LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 48/00   

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https://dejure.org/2001,23526
LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 48/00 (https://dejure.org/2001,23526)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2001 - L 6 U 48/00 (https://dejure.org/2001,23526)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - L 6 U 48/00 (https://dejure.org/2001,23526)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 48/00
    Die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit erhält ein qualitativ stärkeres Gewicht, je höher die Blutalkoholkonzentration ist, da die Leistungseinbußen beim Kraftfahrer mit steigender Blutalkoholkonzentration zunehmen (BSG, Urteil vom 25. September 1992 - 2 RU 40/91).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2000 - 6 U 250/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 48/00
    Deshalb stellt der Unfall beim Durchfahren der Kurven neben der Blutalkoholkonzentration hier ein Beweisanzeichen für die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Klägers dar (Urteil des erkennenden Senats vom 17. September 1998 - L 6 U 250/97), zumal der Kläger ausweislich der im Berufungsverfahren eingeholten schriftlichen Zeugenaussagen ansonsten umsichtig fuhr.
  • BSG, 02.05.1979 - 2 RU 103/77
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 48/00
    Denn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit stellt auch dann die rechtlich allein wesentliche Unfallursache dar, wenn ein Versicherter gerade wegen des Alkoholgenusses in eine Verkehrssituation geraten ist, die er auch als Nüchterner nicht bewältigt hätte (BSG, Urteil vom 2. Mai 1979 - 2 RU 103/77 - S. 8).
  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 227/67
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 48/00
    Dieses genügt jedoch nicht, um sie als wesentliche Ursache des Unfalls bewerten zu können (BSG, Urteil vom 25. August 1970 - 2 RU 227/67 - S. 9 f., vgl. auch Hauck/Keller, SGB VII, K § 8 Rn 282 mwN zur Rechtsprechung).
  • BSG, 29.05.1973 - 2 RU 17/71
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 48/00
    Die Lebenserfahrung spricht dafür, dass die auf Alkoholbeeinflussung beruhende Fahruntüchtigkeit des Klägers den Unfall verursacht hat (Beweis des ersten Anscheins - BSGE 36, 35, 38).
  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84

    Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 48/00
    Denn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Klägers am Unfalltag drängt die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund, dass sie als die rechtlich allein wesentliche Bedingung und damit als die alleinige Ursache des Unfalls anzusehen ist (BSGE 59, 193, 195).
  • SG Osnabrück, 20.01.2005 - S 19 U 35/00
    Lässt sich ein klares Beweisergeb-nis über die Ursache des Unfalls, der einen unter Alkoholeinfluss stehenden Ver-kehrsteilnehmer betroffen hat, nicht erzielen - sind also sonstige Unfallursachen nicht erwiesen - so spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die auf die Alkoholbeeinflussung beruhende Fahruntüchtigkeit den Unfall verursacht hat - sog. Beweis des ersten An-scheins (BSGE 36, 35, 38; Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Oktober 2001 - L 6 U 48/00 - Bayerisches LSG, Urteil vom 25. Mai 2004 - L 18 U 302/02 -).

    Denn andere Ursachen des Unfalls sind nicht mit der erforderlichen Gewissheit (Vollbe-weis) belegbar (siehe dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 18. Oktober 2001 - L 6 U 48/00 - sowie vom 5. Juni 2003 - L 6 U 248/02 -); insbesondere stellen die kläger-seitig angeführten und auch zeugenschaftlich bestätigten Umstände keine eigenständige wesentliche Gefahrenquelle dar, die als alkoholunabhängige Kausalfaktoren den Unfall wesentlich (mit-)verursacht hatten.

    Das genügt jedoch nicht, um sie als wesentliche Ursache des Unfalls bewerten zu können (siehe BSG, Urteil vom 25. August 1970 - 2 RU 227/67 - sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Oktober 2001 - L 6 U 48/00 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2003 - L 6 U 248/02

    Anspruch der Ehefrau auf Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen

    Vielmehr belegt ein Unfall beim Durchfahren einer Kurve unter Alkoholeinwirkung regelmäßig eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Urteile des erkennenden Senats vom 18. Oktober 2001 - L 6 U 48/00 - und 17. September 1998 - L 6 U 250/97; vgl. auch Schneble, Nachweis der Fahrunsicherheit infolge Alkohols, Blutalkohol 1983, 177, 182).
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