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   LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96   

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https://dejure.org/2001,12243
LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96 (https://dejure.org/2001,12243)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.2001 - L 6 U 130/96 (https://dejure.org/2001,12243)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2001 - L 6 U 130/96 (https://dejure.org/2001,12243)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 7/90
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
    Nach der Stellungnahme des Dr. P. sei der Abbruch des Studiums aus unfallunabhängigen Gründen erfolgt, so dass eine Neuberechnung des JAV nach dem Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 28. August 1990, 2 RU 7/90) nicht in Betracht käme.

    Diese Verdienstverhältnisse bleiben für alle Zukunft die Grundlage für die VR, spätere Erhöhungen des Erwerbseinkommens sind in der Regel bei der Feststellung des JAV unbeachtlich (BSGE 47, 137 ff.; BSG Urteil vom 28. August 1990, 2 RU 7/90; vom 7. November 2000, aaO mwN zu den gleichlautenden Vorgängervorschriften der §§ 571 Abs. 1, 573 RVO; Lauterbach/Watermann, Unfallversicherung 3. Auflage 1994 § 573 Rdnr. 3; Schulin/Ruppelt, Handbuch der Unfallversicherung, § 48 Rdnr. 92; Burchhardt in Brackmann § 90 SGB VII Rdnr. 6 mwN).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Verletzte entweder die Berufsausbildung beendet oder aber aus Gründen abbricht, die wesentlich durch die Folgen des Unfalls bedingt sind (BSG Urteil vom 28. August 1990 a.a.O.; Lauterbach aaO, Rdnr. 5 b).

    Sie kann auch nicht auf die Erwägungen des BSG im Urteil vom 28. August 1990 (2 RU 7/90) gestützt werden.

  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 24/92

    Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Unfallverletzung - Studium

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
    Hierbei handelt es sich um Entgelterhöhungen aufgrund beruflicher Weiterbildung, die bei der Neuberechnung der VR nach § 90 SGB VII außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991, 2 RU 61/90; vom 5. August 1993 - 2 RU 24/92).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
    Die Gründe für den Abbruch müssen also in einem so hohen Grade wahrscheinlich sein, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis als erbracht angesehen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1985, 2 RU 43/84; Brackmann aaO, S. 244 k VIII und 244 l).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 31/99 R

    Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst - Journalist - Minderung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
    Die mit diesem Bescheid erfolgte Festsetzung der VR des Klägers unter Berücksichtigung lediglich des Mindest-JAV auch nach Beendigung seiner Ausbildung zum DV-Kaufmann ab 9.Juni 1988 verstößt gegen den auf diesen Sachverhalt anzuwendenden § 90 SGB VII. Da über die Höhe der VR des Klägers nach Inkrafttreten des SGB VII am 1. Januar 1997 noch nicht bindend entschieden worden ist, richtet sich sein Anspruch auf VR unter Berücksichtigung eines höheren JAV nach den Vorschriften des SGB VII (BSG Urteil vom 7.11.2000 - B 2 U 31/99 - , anderer Auffassung: Graef in Hauck-Haines, § 214 Rnr 5; Ricke in Kassler Kommentar § 214 Rnr. 5; Erstkommentierung des HVBG, § 214 Anm. 3 S. 562).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92

    Kind - Verletzung - Unfallrente

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
    Die Zielvorstellung des Gesetzgebers bei der Einführung der im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerbestimmung der §§ 87, 91 SGB VII - § 577 RVO - ging dahin, dass es unbillig sei, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedrigeres, ohne den Arbeitsunfall nicht eingetretenes und der Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitseinkommen der Rentenberechnung des JAV zu Grunde zu legen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen (BSG SozR 3-2200 § 577 Nr. 1).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
    Hierbei handelt es sich um Entgelterhöhungen aufgrund beruflicher Weiterbildung, die bei der Neuberechnung der VR nach § 90 SGB VII außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991, 2 RU 61/90; vom 5. August 1993 - 2 RU 24/92).
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76

    Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
    Diese Verdienstverhältnisse bleiben für alle Zukunft die Grundlage für die VR, spätere Erhöhungen des Erwerbseinkommens sind in der Regel bei der Feststellung des JAV unbeachtlich (BSGE 47, 137 ff.; BSG Urteil vom 28. August 1990, 2 RU 7/90; vom 7. November 2000, aaO mwN zu den gleichlautenden Vorgängervorschriften der §§ 571 Abs. 1, 573 RVO; Lauterbach/Watermann, Unfallversicherung 3. Auflage 1994 § 573 Rdnr. 3; Schulin/Ruppelt, Handbuch der Unfallversicherung, § 48 Rdnr. 92; Burchhardt in Brackmann § 90 SGB VII Rdnr. 6 mwN).
  • LSG Niedersachsen, 18.12.2001 - L 9 VG 10/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
    Im Verlauf des Berufungsverfahrens hat der Senat Einsicht in die Gerichts- und Verwaltungsakten der Parallelverfahren des Klägers - Aktenzeichen des SG Stade: S 7 U 241/97, S 7 U 26/98 und 27/98, S 7 U 66/98, S 7 U 161/97, S 7 U 104/98 sowie des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen L 9 VG 10/97 und L 4 Kr 95/99 - genommen.
  • OLG Schleswig, 20.05.1999 - 7 U 26/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
    Im Verlauf des Berufungsverfahrens hat der Senat Einsicht in die Gerichts- und Verwaltungsakten der Parallelverfahren des Klägers - Aktenzeichen des SG Stade: S 7 U 241/97, S 7 U 26/98 und 27/98, S 7 U 66/98, S 7 U 161/97, S 7 U 104/98 sowie des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen L 9 VG 10/97 und L 4 Kr 95/99 - genommen.
  • OLG Schleswig, 28.01.1999 - 7 U 66/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
    Im Verlauf des Berufungsverfahrens hat der Senat Einsicht in die Gerichts- und Verwaltungsakten der Parallelverfahren des Klägers - Aktenzeichen des SG Stade: S 7 U 241/97, S 7 U 26/98 und 27/98, S 7 U 66/98, S 7 U 161/97, S 7 U 104/98 sowie des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen L 9 VG 10/97 und L 4 Kr 95/99 - genommen.
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BSG, 27.08.1963 - 9 RV 326/60
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2003 - L 6 U 61/03

    Voraussetzungen zur Wiederaufnahme eines Verfahrens; Anforderungen an

    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des mit Urteil des Senats vom 19. Februar 2001 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens L 6 U 130/96.

    In dem anschließenden Verfahren L 6 U 130/96 machte der Kläger als weitere Unfallfolgen ein nervöses Magenleiden und Erkrankungen auf psychiatrischem Gebiet geltend.

    Mit Schriftsatz vom 24. Februar 2003 begehrt der Kläger die Wiederaufnahme dieses Verfahrens L 6 U 130/96.

    Er trägt vor, das frühere, rechtskräftige Urteil des Senats vom 16. November 1989 - L 6 U 114/86 - stehe dem Urteil vom 19. Februar 2001 - L 6 U 130/96 - entgegen, was gemäß § 170 (gemeint ist § 179 ) Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm §§ 580 Abs. 1 Ziffer 7 Zivilprozeßordnung (ZPO) zur Wiederaufnahme des Verfahrens zwinge.

    Entscheidend ist vielmehr, dass das frühere Urteil vom 16. November 1989 dem Kläger in dem späteren Verfahren L 6 U 130/96 nicht vorgelegen haben darf und das Urteil damit in Unkenntnis des früheren Urteils ergangen sein muss.

    Denn dem Senat lagen in dem Verfahren L 6 U 130/96 die Akten und damit auch das frühere Urteil des Senats vom 16. November 1989 des Verfahrens L 6 U 114/86 vor, und er hat in Kenntnis dieses Urteils die Entscheidung vom Februar 2001 getroffen (vgl. Ausführungen auf S. 9, 11, 20 des Urteils des Senats vom 19. Februar 2001).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2002 - L 6 U 100/02
    Eine auf höhere Verletztenrente gerichtete Klage blieb erfolglos (rechtskräftiges Urteil des LSG Niedersachsen vom 19. Februar 2001 - L 6 U 130/96 - sowie die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers gegen dieses Urteil verwerfenden Beschluss des BSG vom 7. August 2001 - B 2 U 123/01 B - ).

    Denn es ist - wie bereits zu 1. ausgeführt - rechtskräftig entschieden, dass der Unfall vom 3. Mai 1982 die vorgenannten Gesundheitsstörungen nicht verursacht hat (Urteil des LSG Niedersachsen vom 19. Februar 2001 - L 6 U 130/96 - ).

    Denn über den auf die Bewilligung von Vollrente gerichteten Antrag ist durch das Urteil des LSG vom 19. Februar 2001 - L 6 U 130/96 - ablehnend entschieden worden und - wie schon dem angefochtenen Beschluss zu entnehmen ist - eine Neufeststellung von Unfallfolgen (§ 44 SGB X) nicht Gegenstand des Verfahrens.

  • LSG Niedersachsen, 21.08.2001 - L 6 B 168/01
    Auf den hiergegen gerichteten Widerspruch des Klägers wies er darauf hin, dass der Bescheid eine falsche Rechtsmittelbelehrung enthalte und entgegen der Rechtsmittelbelehrung nach § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - Gegenstand des unter dem Aktenzeichen L 6 U 130/96 beim Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen anhängigen Verfahrens geworden sei.

    In jenem Verfahren machte der Kläger erfolglos weitere Unfallfolgen und eine höhere Verletztenrente geltend (vgl. das rechtskräftige Urteil des LSG Niedersachsen vom 19. Februar 2001 - L 6 U 130/96 - ).

    Denn dieser Bescheid war, wie das SG bereits zutreffend ausgeführt hat, nach der zwingenden gesetzlichen Regelung des § 96 SGG Gegenstand des beim LSG Niedersachsen unter dem Aktenzeichen L 6 U 130/96 anhängigen Verfahrens geworden.

  • LSG Niedersachsen, 25.04.2001 - L 6 B 54/01
    Die Formulierung des Klägers in seinem Schreiben vom 30. März 2001, er halte den Vorsitzenden "wegen der Verfahrensführung aus dem Verfahren L 6 U 130/96" und alle anderen Richter für befangen, hindert den Senat nicht daran, über die Beschwerde zu entscheiden.

    Der Bewilligung von PKH steht bereits entgegen, dass der Kläger entgegen seinen Angaben in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom 28. November 2000, wie dem Senat aus dem unter dem Aktenzeichen L 6 U 130/96 gegen den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover geführten Rechtsstreit bekannt ist, kostenlosen Rechtsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen Verband (hier: VdK) in Anspruch nehmen kann.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2003 - L 6 U 61/03

    Unbegründetheit eines Ablehnungsgesuches wegen Befangenheit eines Richters;

    Zur Begründung hat er - in dem unter dem Aktenzeichen L 6 U 336/02 anhängigen Parallelverfahren - im Wesentlichen Folgendes geltend gemacht: Die abgelehnte Richterin habe in dem - durch das rechtskräftige Urteil des LSG Niedersachsen vom 19. Februar 2001 beendeten - Verfahren L 6 U 130/96 "unzulässigerweise falsche Gutachten gegen unvollständige Gutachten verglichen".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2003 - L 6 U 336/02

    Voraussetzung für die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Zur Begründung hat er im Wesentlichen Folgendes geltend gemacht: Die abgelehnte Richterin habe in dem - durch das rechtskräftige Urteil des LSG Niedersachsen vom 19. Februar 2001 beendeten - Verfahren L 6 U 130/96 "unzulässigerweise falsche Gutachten gegen unvollständige Gutachten verglichen".
  • LSG Niedersachsen, 26.01.2001 - L 6 B 354/00
    Auf den ablehnenden PKH-Beschluss des Senats vom 4. November 1999 hatte der Kläger diese drei Berufsrichter bereits in dem Berufungsverfahren (Az L 6 U 130/96) mit identischer Begründung wie jetzt im Schriftsatz vom 14. Januar 2001 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
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